Muss ich für den Schaden bei meinem Nachbarn aufkommen?

3 Antworten

Der Schaden muss begutachtet werden da es auch Baumängel sein können, wofür du nun wirklich nichts kannst. Man ist ja auch nicht verpflichtet immer in seiner Wohnung zu sein!

Wenn man die Waschmaschine laufen lässt, raus geht und es zum Wasserschaden kommt ist es z.b. was anderes. Was du jetzt machen kannst ist schwer zu sagen. Ambesten wäre wohl -gar nichts-. Irgendwann wird dann jemand böse werden und dann kann man entsprechend reagieren, mit Anwalt/Mieterschutz ect.

Bimmelbommel  14.05.2014, 12:59

Sehe ich auch so! Schaden begutachten lassen. Dabei kann geklärt werden wo die Wasserflecken herkommen.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:01
@Bimmelbommel

Und von wem lässt man das, in so einem Fall, begutachten ?

actup666  14.05.2014, 13:02
@Jessie301281

Ja lass ihn zappel, was will er den machen? Irgendwann schickt er jemand zur Begutachtung vorbei wenn er merkt das er blechen muss.

Fraganti  14.05.2014, 13:03
@Jessie301281

Man meldet es der Versicherung, die schicken ihren Schadensgutachter vorbei und der überprüft den Fall.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:05
@Fraganti

Meine Versicherung sagt, das sie nur jemanden schicken, wenn es sich um einen sehr großen Schaden handelt, ansonsten wird das auch ohne Gutachten übernommen. Und das weiß ich ja leider vorher nicht ??

Fraganti  14.05.2014, 13:10
@actup666

Du kannst es einfach haben: meldest es deiner Versicherung, die schicken ihren Mitarbeiter zur Prüfung vorbei, ob wirklich Ansprüche vorliegen und kümmern sich dann darum

oder du kannst dir schwer machen: der andere muss selbst einen Gutachter beauftragen und anschließend klagt er die Schadenssumme + Auslagen+Zeitaufwand+Gutachtenskosten+eventuellen Verdienstausfall von dir ein. Deine Versicherung wird nicht zahlen, da du nichts gemeldet hast und du die Kosten unnötig gesteigert hast. Sollte sich mittlerweile durch deinen Versäumnis Schimmel in den Wänden gebildet haben, kommst du auch für diese Instandsetzungen auf.

Fraganti  14.05.2014, 13:14
@Jessie301281

Gut, lass dir das schriftlich geben (Nachweis, dass du es gemeldet hast).

Der Eigentümer der Nachbarwohnung soll einen Handwerker mit einem Kostenvoranschlag beauftragen, der gleich vom Betrieb an die Versicherung geschickt wird. Wenn der Versicherung das dann nicht passt, müssen sie ein Gegengutachten in auftraggebend, aber das ist dann nicht mehr deine Angelegenheit.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:20
@Fraganti

Es geht ja nicht um schwer oder einfach. Ich möchte nur nicht für etwas aufkommen, was ich nicht verursacht habe. Denn wenn ich es einfach bezahlen lasse ggf durch die Versicherung, dann nehm ich die Schuld auf mich. Und beim nächsten Schaden ziehen die wieder mich zur rechenschaft oder wie ?

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:22
@Fraganti

Und wenn die es denen passt, ist der Vermieter aus dem Schneider ? Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist.

Fraganti  14.05.2014, 13:32
@Jessie301281

Sei halt bockig wie ein 5 jähriger und verkompliziere alles unnötig. Manche brauchen eben negative Erfahrungen um klug zu werden.

Wenn du keinen Zusammenhang zwischen deinem verstopften Balkonabfluss, den stehenden Wassermassen und dem Wasserschaden an der Wohnung unter dir erkennst, tut es mir leid für dich, aber dann ist dir eh nicht zu helfen.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:51
@Fraganti

Haha nun gehts aber los. Ich bin weder bockig noch muss ich dir leid tun. Aber ich lasse mich nicht für einen Schaden verantwortlich machen, den ich nicht begangen habe. Ich werd jetzt erstmal gar nichts tun, denn ich denke das erstmal meine Nachbarn aktiv werden müssen und klären müssen, wo das Wasser eigtl her kommt.

Dir noch einen schönen Tag !

Fraganti  14.05.2014, 14:39
@Jessie301281
Und wenn die es denen passt,

Dann stimmen sie den Feststellungen zu, die durch den mit der Ursachenfindung beauftragten Handwerksbetrieb getroffen wurden und einen verstopften Abfluss an deinem Balkon als Ursache benennen. Du zahlst diese Versicherung, damit Schadensersatzansprüche und Instandsetzungsarbeiten nicht in vollem Kostenumfang auf dich zu kommen. Genau dafür ist sie da.

Stellt Handwerksbetrieb fest: Rohr XY ist an Punkt AB durch gerostet und muss ersetzt werden, ist es keine Sache für deine Versicherung. Damit hättest du dann nichts zu tun, denn das liegt im Haftungsbereich des Vermieters und dessen Versicherungen. Aber durch eine Rohrdurchrostung steht kein Wasser auf deinem Balkon, es läuft komplett ab, nur irgendwo wieder raus, wo es nicht hin soll.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 09:57
@Fraganti

Also für die, die es interessiert :o)

Ich habe meinen Nachbarn nun mitgeteilt, das ich nichts machen werde, bevor der Vermieter nicht begutachten lässt, woher das Wasser eigentlich kommt. Es scheint an der Außenfassade zu liegen, ob nun mein Balkon einen Tag unter Wasser stand oder nicht. Und mein Vermieter hat sich das ja nicht mal angesehen. Was schonmal ne absolute Frechheit ist. Danke für Eure Hilfe !!

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 12:58

Mein Vermieter ist schon böse :o/ aber ich lass mich da nicht einschüchtern. Der hats ja nicht mal gesehen. Also gar nichts tun ? Das kann ich nicht....muss doch irgendwas möglich sein ?

Generell hat der Mieter den Balkonablauf sauber zu halten. Tut er es nicht und des entstehen einem Dritten Schäden, ist der Mieter für diese Schäden haftbar.

Allerdings liegt die Beweislast hier beim Anspruchssteller. Dieser müsste beweisen, dass der Mieter den Abfluss nicht gereinigt hat und dass dadurch der Standen entstanden ist. Auch muss der Anspruchssteller eventuelle Baumängel oder mangelhafte Abdichtunegn als mögliche Ursache oder Teilursache ausschliessen. Dieser Nachweis ist schwierig.

Speziell bei Gebäuden, die in den letzten 20 Jahren gebaut wurden, wird der Anspruchssteller kaum Aussicht auf Erfolg haben, da diese einen Notüberlauf haben müssen, der nicht verstopfen kann.

weil wohl der Abfluss etwas verstopft war. aber nicht innerhalb weniger Tage...

Deine Terrasse - deine Sorgfaltspflicht...

Im günstigsten Fall spielt die Versicherung mit, weil zurzeit diese Wasser-/Regenschäden überall vorkommen...

Was sagt deine Haftpflichtversicherung dazu? Du hast hoffentlich eine?

Wasser sucht sich immer einen Weg...

Interesierter  14.05.2014, 13:01

Die Beweislast liegt beim Anspruchssteller. Die Tatsache, dass der Abfluss verstopft war, begründet noch keinen Beweis. Sollte der Balkon einen Notüberlauf haben?

Wie alt ist das Gebäude?

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 13:09
@Interesierter

Das Haus ist schon ziemlich alt. Und als ich gestern unten bei den Nachbarn war, habe ich auch gesehen, das deren Fenster total verschimmelt sind. Irgendwas ist da in jedem Fall nicht richtig.

Jessie301281 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 12:57

Klar, bin ich versichert. Aber wenn ich nicht mal weiß woher das Wasser kommt, will ich die nicht einschalten. Dann stehen die wohlmöglich beim nächsten Schaden wieder bei mir vor der Tür ?