Gebäudeversicherung Wasserschaden?
Ich habe einen Wasserschaden in meiner Wohnung, der durch Eigenverschulden der Wohnungseigentümer über mir enstanden ist. Ich bin auch Wohnungseigentümer.
Es besteht für dieses Haus eine gemeinsame Gebäudeversicherung. Der Schadensverursacher hat diesen Schaden nun der gemeinsamen Gebäudeversicherung gemeldet, die wir auch mit bezahlen und wir Mitversicherer sind.
Frage: Ist das korrekt?
Wasserschaden entstand durch fehlende Silikonfuge und Fliesen an der Dusche und verschmutzen Ablaufsieb.
7 Antworten
Das Leitungswasser ist bestimmungswidrig ausgetreten. Hierdurch sind Folgeschäden in deiner Wohnung entstanden. Dem Grunde nach greift hier die Gebäudeversicherung für die Schäden am Gebäudebestand und die Hausratversicherung des jeweiligen Geschädigten für Schäden an dessen versichertem Hausrat. Schäden an deinem Hausat müsstest du demnach deiner Hausratversicherung anzeigen, nicht der Versicherung des Verursachers.
Die Versicherer werden grundsätzlich prüfen, ob Regressmöglichkeit besteht. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Schaden aufgrund des Zustandes obigen Bades vorhersehbar und billigend in Kauf genommen wurde.
Ja, das ist schon richtig, sofern denn am Gebäude überhaupt Schaden entstanden ist.
Schäden die Dir als Wohnungseigentümer an Wand- Boden- und Deckenverkleidung, sowie an fest eingebauten Möbeln zb. Einbauküche entstanden sind, regukiert ebenfalls die Gebäudeversicherung. Als Mieter wären all diese Dinge Sache Deiner Hausratversicherung. Schäden an losem Mobiliar wie Anbauküchen und sonstigen Möbeln reguliert ohnehin die Hausratversicherun.
Darüber hinaus besteht Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher sofern es denn einen gibt.
Versichert ist:
alles was fest mit dem Gebäude fest verbunden, dessen Bestandteil ist (zb. Türen sofern sie nicht Mietsache sind) oder explizit dafür angepasst wurde (zb. Einbauküche sofern nicht der Mieter das finanzielle Risiko daran trägt) zum gleitenden Neuwert durch diie Gebäudeversicherung.
Hausrat ist zum gleitenden Neuwert durch eine evtl. bestehende Hausratversicherung gedeckt. Für Mieter gilt zusätzlich auch als Hausrat, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, woran der Mieter aber das finanzielle Risiko trägt. Das sind zb. Wand- Decken- Bodenverkleidungen sowie Einbauküchen.
Darüber hinaus besteht Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher, jedoch nicht zum gleitenden Neuwert, sondern die Reparaturkosten bis höchstens zum aktuellen Zeitwert. Dabei ist eiine fehlende Silikonfuge keine Schadensursache, sondern der "nicht bestimmungsgemäße" Austritt des "Leitungswassers aus seinem Gefäß".
Frage: Ist das korrekt?
Natürlich, wenn ein Schaden am Gebäude durch Leitungswasser eingetreten ist, dann ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Naja, Dir werden Wände und Decken und so nicht gehören, also wird die WEG zuständig sein, oder hast Du in der TE etwas anderes vereinbart/gekauft?
Eigentlich weiß so etwas der Verwalter, denn der wird ja Ansprechpartner für die Versicherung sein.
ja, das passt so. Je nach Versicherungs-Details und Verschulden (grob oder nicht grob fahrlässig usw.) zahlt dann der Verursacher oder die Versicherung.