Wer zahlt den Wasserschaden für das Inventar?
Hallo, in der Wohnung über mir wurde die Wasseruhr von den Wasserwerken ausgetauscht und nicht richtig festgeschraubt. Es entstand ein Wasserschaden in meiner Mietswohnung. Ich habe keine Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zahlt für die Schäden an Wand und Decke. Wer zahlt den Schaden fürs Inventar (Teppich, Schrank usw)? 1. die Wasserwerke? 2. der Vermieter bzw. seine Versicherung? 3. der Mieter über mir? 4. ich? Danke für die Antwort.
10 Antworten
Das bezahlt Ihnen der Vermieter. Er hat Ihnen eine funktionsfähige Mietwohnung zur Verfügung zu stellen und hat für Schäden einzustehen, die die Wohnung und das Inventar betreffen.
Daher sind solche Schäden über die HUG abgedeckt. Das decken nicht alle Gesellschaften ab.
Gegenüber den Wasserwerken haben Sie allenfalls einen Anspruch aus §823 BGB. dieser ist aber gegenüber Ansprüchen aus Vertrag subsidiär.
Wer zahlt Schaden für Inventar?
Du meinst den Hausrat.
den Zeitwert der Verursacher, also in diesem Fall die Wasserwerke. (ist nicht über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt).
Allerdings sollte der Mieter den Schaden seiner Hausratversicherung melden um den Neuwert ersetzt zu bekommen. Diese nimmt dann den Verursacher in Regress.
Sollte keine Hausratversicherung existieren, hat der Mieter Pech und muss einiges aus seiner Portokasse zahlen.
Gruß Apolon
Den Schaden ersetzt normal vorangig die Hausratversicherung. Da aber keine vorhanden ist, so wäre hier die Haftpflicht der Wasserwerke zuständig wenn du deine Ansprüche bei den Wasserwerken geltend machst.
Du bekommst dann den Zeitwert ersetzt.
Dies sollte dir eine Lehre für die Zukunft sein auch eine Hausratversicherung zu haben, denn hättest du eine, so würde dir der Schaden zum Neuwert der Wiederbeschaffung erstattet werden.
Der Schaden wurde schulfhaft durch die Wasserwerke verursacht, nicht wahr?
Eine Fachfirma die nicht fachgerecht verbaut handelt immer schuldhaft.
ja, genau
Dann ist auch klar, wer ihn begleichen muss.
Der Verursacher - sprich die Wasserwerke bzw. deren Versicherung.
das denke ich letztlich auch. Aber an wen wende ich mich zunächst einmal? Das mit den Wasserwerken weiß ich nicht offiziell, sondern inoffiziell vom Klempner.
Und wer hat geurteilt: Schuldhaft?