Wer zahlt den Wasserschaden für das Inventar?

10 Antworten

Das bezahlt Ihnen der Vermieter. Er hat Ihnen eine funktionsfähige Mietwohnung zur Verfügung zu stellen und hat für Schäden einzustehen, die die Wohnung und das Inventar betreffen.

Daher sind solche Schäden über die HUG abgedeckt. Das decken nicht alle Gesellschaften ab.

Gegenüber den Wasserwerken haben Sie allenfalls einen Anspruch aus §823 BGB. dieser ist aber gegenüber Ansprüchen aus Vertrag subsidiär.

Wer zahlt Schaden für Inventar?

Du meinst den Hausrat.

den Zeitwert der Verursacher, also in diesem Fall die Wasserwerke. (ist nicht über eine Betriebshaftpflicht abgedeckt).

Allerdings sollte der Mieter den Schaden seiner Hausratversicherung melden um den Neuwert ersetzt zu bekommen. Diese nimmt dann den Verursacher in Regress.

Sollte keine Hausratversicherung existieren, hat der Mieter Pech und muss einiges aus seiner Portokasse zahlen.

Gruß Apolon

Den Schaden ersetzt normal vorangig die Hausratversicherung. Da aber keine vorhanden ist, so wäre hier die Haftpflicht der Wasserwerke zuständig wenn du deine Ansprüche bei den Wasserwerken geltend machst.

Du bekommst dann den Zeitwert ersetzt.

Dies sollte dir eine Lehre für die Zukunft sein auch eine Hausratversicherung zu haben, denn hättest du eine, so würde dir der Schaden zum Neuwert der Wiederbeschaffung erstattet werden.

Der Schaden wurde schulfhaft durch die Wasserwerke verursacht, nicht wahr?

schleudermaxe  17.12.2015, 06:30

Und wer hat geurteilt: Schuldhaft?

kevin1905  17.12.2015, 14:57
@schleudermaxe

Eine Fachfirma die nicht fachgerecht verbaut handelt immer schuldhaft.

Sarantha 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 22:04

ja, genau

kevin1905  16.12.2015, 22:27
@Sarantha

Dann ist auch klar, wer ihn begleichen muss.

Der Verursacher - sprich die Wasserwerke bzw. deren Versicherung.

Sarantha 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 20:27

das denke ich letztlich auch. Aber an wen wende ich mich zunächst einmal? Das mit den Wasserwerken weiß ich nicht offiziell, sondern inoffiziell vom Klempner.