Wer muss für den Wasserschaden haften, wenn die Küche dem Vermieter gehört?
Hallo, wir wohnen in einer Wohnung mit Einbauküche. Diese Küche gehört dem Vermieter (inkl. Spülmaschine) und wir dürfen sie lediglich benutzen. Nun ist durch diese Spülmaschine ein Wasserschaden entstanden.
Muss die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen?
Die Hausverwaltung möchte, dass wir unser Hausratversicherung trotzdem informieren. Allerdings hatten wir zum Zeitpunkt, als der Schaden auffiel, keine Hausratversicherung.
Kann das gegen uns verwendet werden, auch wenn die Küche dem Vermieter gehört?
8 Antworten
Nein. Niemand ist verpflichtet, eine Hausratsversicherung haben zu müssen und da die Spülmaschine nicht eurem Eigentum unterliegt, muss der Vermieter sich um alles weitere kümmern.
Was hat die Gebäude Versicherung mit der Spülmaschine zu tun?
Wer hat den Schaden verursacht, bzw. wodurch ist er entstanden?
..... meist keiner, so jedenfalls in meinem Bestand.
Der Aufwand für so eine Beweisverfahren steht in keinem Verhältnis zum Schaden und somit ordnen die Versicherungen und wenn es keine gibt, meist die Damen und Herren aus dem Rathaus.
Wenn ihr keine hattet...
Die Küche gehört dem Vermieter. Wurde sie beschädigt, ist es sein Hausrat, den er hoffentlich über eine Hausratversicherung versichert hat.
Die Gebäudeversicherung kommt normalerweise für Schäden am Hausrat nicht auf, weil es eben dafür die Möglichkeit gibt, eine eigene Versicherung dafür abzuschließen.
Eure Hausratversicherung haftet doch ausschließlich für Schäden die an EUREM Hausrat entstanden sind. Die Küche gehört nicht zu eurem Hausrat.