Wasserschaden Dusche Neubau durch falsche Abdichtung des Abfluss
Hallo zusammen bei uns in der begehbaren Dusche ist ein Wasserschaden aufgetreten, nach langem hin und her hat sich nun raus gestellt das beim Abfluss die Kerdiabdichtung vergessen wurde also der Schaden vermutlich daher kommt. Der Versicherungsvertreter meinte kein Problem wir kommen für alle Wasserschäden im Haus auf egal durch wen oder was Sie verursacht wurden Sie fordern das gegebenenfalls beim Verursacher ein aber ich bleibe nicht auf den Kosten sitzen und nun nach 3 Monaten diskutieren und Angeboten einholen lehnen Sie den Schaden doch ab. Was sagt Ihr dazu, kennt sich jemand aus mit so einem Fall..... ? Danke
2 Antworten
Guten morgen! Wer hat installiert? - fachfirma: klarer fall von garantie, den schaden selbst und die dazugehörigen schàden (wasser unter estrich, feuchte wand, gegebenfalls irgend welche anderen schäden) sanieren und den ursprünglichen zustand wieder herstellen. - do it yourself version: dann kannst den TÄTIGKEITSSCHADEN auch selbst reparieren. Es handelt sich ja nicht um ein defektes rohr sondern un eine vergessene sache beim einbau - es war ein bekannter: herholen und anpacken lassen
Wenn dein makler mein "kein problem" gilt das wie wenn hier geschrieben wurde: kein thema, dass dies wieder hergestellt wird, nebenbei bekommst noch eine bohrung für thermalwasser und eine kinderrutsche vom dach bis in deine wanne.
Für aussagen sind die sachverständigen da , nicht der versicherungsfreund. Er sollte aber wissen, wie man formuliert .
Das ist schon eine Sache für die Versicherung, aber für den, der die Dusche eingebaut hat. Sowas könnte man "Bearbeitungsschaden" nennen, es kann natürlich sein, dass die Versicherung da eine grobe Fahrlässigkeit annimmt und daher keine Zahlung leistet.
Es ist ein Neubau also Eigenheim, die Installation wurde von einer Firma gemacht auch der Abfluss an sich (Geberit Duofix), das komplette Abdichtungsset von Kerdi sowie die Einbauanleitung hat der Installateur jedoch wieder mitgenommen und nicht dem Fliesenleger oder mir gegeben, zudem ist der Fliesenleger ein bekannter, der hat einfach die Duschabdichtung mit über den Duofix gespachtelt was scheinbar nicht ausreichend war. Die Versicherung des Installateurs lehnt den Schaden ab und meinen Fliesenleger kann ich nicht dafür holen was meine Versicherung weiss.
Sorry, auch wenn es krass klingt, dein "Bekannter" hätte die Dusche ohne die entsprechenden Hinweise nicht einfliesen dürfen. Das geht auf seine Kappe, allerdings ist da die Installationsfirma die Schuldige, solche Unterlagen haben auf der Baustelle zu verbleiben, mit dem Hinweis für den FL, dass da noch ein Teil mit eingebaut werden muss.
Wer hat die Dussche eingebaut, eine Fachfirma, so ist diese für alle entstandenen Schäden die daraus resultieren haftbar. Ist es jedoch ein "guter Bekannter" gewesen sein, so ist wahrscheinlich ein Gang zum Anwalt vorprogrammiert. Hierüber solltest du aber Beweise haben.