Wasserschaden und Mieter haben kein Geld?

15 Antworten

Eine Haftpflichtversicherung hat fast jeder, frag doch mal nach ob sie eine haben, oder ggf. auch Hausrat?

jona968  08.04.2019, 15:26

Eure Gebäudeversicherung zahlt in erster Instanz. Schließlich zahlen die Mieter ja auch die Beiträge dafür über die Nebenkosten.

FGO65  08.04.2019, 15:05

Hausrat ist hier nicht zuständig

samtpfote123 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 15:05

Ja das fragen wir sie. Leider sprechen sie nur sehr schlecht deutsch und verstehen vermutlich gar nicht was das ist.

Fakt ist, dass der Schaden durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entstanden ist. Hierfür ist in erster Linie dein Gebäudeversicherer eintrittspflichtig. Anhand der Schadenschilderung prüft der Versicherer, ob Regressnahme notwendig ist, und wenn ja, ob sie auch erfolgreich wäre.

Wir haben speziell für unsere vermietete Wohnungen jeweils eine Privathaftpflicht.

Diese Versicherung springt für den Fall ein, dass die jeweiligen Mieter keine Haftpflichtversicherung haben.

Es hilft auch nicht bei Einzug zu kontrollieren, ob die Mieter eine Haftpflichtversicherung besitzen, denn die Mieter können diese jederzeit kündigen.

MrSchockiert  09.04.2019, 18:41
Diese Versicherung springt für den Fall ein, dass die jeweiligen Mieter keine Haftpflichtversicherung haben.

Wer hat dir denn diesen Unfug erzählt ?

Update von mir: Die Mieter haben keine Haftpflicht, auch nicht vom Amt.

Und es besteht zur zeit keine Gebäudeversciherung. Die hat letzten August gekündigt wegen zu hohen Schäden, wie mir die Hausverwaltung auf Nachfrage mitteilte. Die Reperaturen des Wasserschadens werden jetzt erstmal aufgeschoben, da keiner dafür zahlen würde. Kann ich das Geld für die Erstmaßnahme von den Mietern einfordern bzw gegebenenfalls von der Kaution einbehalten? Die Situation könnte blöder nicht sein :(

Der Wasserschaden ist über die Gebäudeversicherung gedeckt. (bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser)

Die Gebäudeversicherung kann dann versuchen, den Mieter in Regress zu nehmen.

In der unteren Wohnung ist für das lose Inventar, dieses Mieters die Hausratversicherung zuständig.