Wasserschaden und Mieter haben kein Geld?
Hallo
ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in der es einen Wasserschaden gegeben hat. Laut Sanitärfirma kam der Schaden durch eine nicht korrekt angeschlossene Waschmaschine zustande. Es sollte die Waschmaschine dort gar nicht angeschlossen werden sondern im Waschkeller. Der Schaden betrifft auch die Wohnung darunter. Die Mieter jedoch leben vom Amt und haben vermutlich keine Haftpflichtversicherung. Wer zahlt dann, wenn sie Schuld sind aber kein Geld haben?
Danke schonmal für die Antworten!
Update: Mieter haben tatsächlich keine Haftpflicht. In der unteren Wohnung wurde nichts beschädigt. Woher bekommt die Gebäudeversicherung ihr Geld, wenn die Mieter keins haben?
15 Antworten
Eine Haftpflichtversicherung hat fast jeder, frag doch mal nach ob sie eine haben, oder ggf. auch Hausrat?
Eure Gebäudeversicherung zahlt in erster Instanz. Schließlich zahlen die Mieter ja auch die Beiträge dafür über die Nebenkosten.
Hausrat ist hier nicht zuständig
Ja das fragen wir sie. Leider sprechen sie nur sehr schlecht deutsch und verstehen vermutlich gar nicht was das ist.
Fakt ist, dass der Schaden durch bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser entstanden ist. Hierfür ist in erster Linie dein Gebäudeversicherer eintrittspflichtig. Anhand der Schadenschilderung prüft der Versicherer, ob Regressnahme notwendig ist, und wenn ja, ob sie auch erfolgreich wäre.
Wir haben speziell für unsere vermietete Wohnungen jeweils eine Privathaftpflicht.
Diese Versicherung springt für den Fall ein, dass die jeweiligen Mieter keine Haftpflichtversicherung haben.
Es hilft auch nicht bei Einzug zu kontrollieren, ob die Mieter eine Haftpflichtversicherung besitzen, denn die Mieter können diese jederzeit kündigen.
Diese Versicherung springt für den Fall ein, dass die jeweiligen Mieter keine Haftpflichtversicherung haben.
Wer hat dir denn diesen Unfug erzählt ?
Update von mir: Die Mieter haben keine Haftpflicht, auch nicht vom Amt.
Und es besteht zur zeit keine Gebäudeversciherung. Die hat letzten August gekündigt wegen zu hohen Schäden, wie mir die Hausverwaltung auf Nachfrage mitteilte. Die Reperaturen des Wasserschadens werden jetzt erstmal aufgeschoben, da keiner dafür zahlen würde. Kann ich das Geld für die Erstmaßnahme von den Mietern einfordern bzw gegebenenfalls von der Kaution einbehalten? Die Situation könnte blöder nicht sein :(
Der Wasserschaden ist über die Gebäudeversicherung gedeckt. (bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser)
Die Gebäudeversicherung kann dann versuchen, den Mieter in Regress zu nehmen.
In der unteren Wohnung ist für das lose Inventar, dieses Mieters die Hausratversicherung zuständig.