Wasserchaden im Rohbau Keller?
mein Verwandte hat ein Bauunternehmen mit Hausbau beauftragt. Der Rohbau des Kellers ist frisch erledigt und die fällige Rate ohne Abnahme bereits bestritten, leider ist der Keller unbedeckt geblieben und vor einem Tag vom Regen geflutet. Momentan gibt es noch viel Wasser drin. Kann mein Verwandte das Bauunternehmen wegen Wasserschaden im Rohbau Keller verklagen?
1 Antwort
Nein.
Es gibt keine Regel, dass ein Keller im Rohbau gegen Regenfälle abgedeckt werden muss. Ist denn die Kellerdecke fertig? Aber auch wenn, es sind immer Öffnungen für Rohrleitungen und auch die Treppenhausöffnung, durch die es reinregnen kann. Das macht den Keller nichts aus und trocknet von allein.
In der Bodenplatte des Keller sollten eigenrlich Bodenabläufe eingebaut worden sein. Da die oft etwas über dem Beton sind weil ja später noch ein Estrich draufkommt, kann dann schon einige centimeter hoch das Wasser stehen. Aber unter "geflutet" stellt man sich was anderes vor.
Man muss natürlich auch 100% sicher sein, dass es sich um Regenwasser von oben handelt und nicht um von unten und den Seiten eintretendes Wasser wegen fehlerhafter Abdichtung. Das kann man aber nur feststellen, wenn es nicht von oben reingeregnet hat.
Wenn aber wirklich ein Mangel vorliegt, hat der Unternehmer aber erstmal die Pflicht (bzw. das Recht) auf Nachbesserung bevor geklagt wird oder der Bauherr der Meinung ist, er könne Rechnungen kürzen oder Gelder einbehalten.