Altes Haus/Wasserschaden-Zahlt die Versicherung?
Hallo zusammen, habe vor kurzem (1 Monat) ein Haus BJ1955 erworben mit einem feuchten Keller und Salpeter an den Wänden. Da das Haus keine Drainage hat, ist das ganze Wasser an den Wänden.
Nun meine Frage: Das Haus hat ja eine Gebäudeversicherung..Würde diese den Wasserschaden auch abdecken und mir die Kosten für die Drainage und das Abdichten der Wände begleichen? Vielen Dank schonmal :-)
11 Antworten
In einer Gebäudeversicherung sind zwar Leitungswasserschäden versichert, aber nach deiner Schilderung handelt es sich nicht um solche Schäden und somit werden diese auch nicht übernommen.
Du hast einen Schaden gekauft und möchtest diesen nun von einer Versicherung regeln lassen.
Kann mir nicht vorstellen, dass dies fruchtet.
Das bezahlt dir niemand, auch keine Versicherung. Wenn die Schäden vorab nicht erkennbar waren und dir verschwiegen wurden, hättest du einen Anspruch gegen den Verkäufer.
Wasserschäden werden von einer Versicherung übrigens nur bezahlt, wenn es sich um Leitungswasser handelt. Dazu zählen außer den Wasserleitungen (und ggf. Heizungsleitungen) auch die Abwasserleitungen im Gebäude, sonst nix, keine Regenrohre und erst recht kein Grundwasserschaden.
Elementarschäden, abeer keine Grundwasserschäden.
Wenn die Schäden vorab nicht erkennbar waren und dir verschwiegen wurden, hättest du einen Anspruch gegen den Verkäufer.
Nein - feuchte Kellerwände und Salpeter /Schimmel sind erkennbar.
Meistens; Ausnahmen kann es immer geben.
In diesem Fall gibt es keine Ausnahme.
Eine Theke vom Sperrmüll, ein paar Paneele an die Wand und fertig ist die Kellerbar - das steigert den Verkaufswert. Kostet ein paar Scheine und ein kurzes Wochenende. Ist jedenfalls billiger, als den Schimmel zu entfernen und die Feuchtigkeit, und es hält eine ganze Zeitlang.
Bauschäden werden einfach kaschiert, nicht beseitigt; vor allem, weil es um größere Summen geht.
Dies kannst du gerne tun. Nur bekommst du dafür keinen Cent von der Versicherung.
Solltest du aber trotzdem versuchen diesen Schaden bei der Versicherung einzureichen, dann lies mal mit Verstand diesen §.
Und dies wäre auch so, wenn du diese Immobilie verkaufen würdest, ohne den Käufer darauf aufmerksam zu machen.
Das ist richtig. Man hat dann, wie schon gesagt, prinzipiell den Anspruch gegen den Verkäufer. Der wird sich dann rausreden, dass er den Schaden selbst nicht erkennen konnte und es läuft u.U. auf einen langen Prozess hinaus. Ich wollte nur darlegen, dass man als Laie solche Schäden nicht immer im Vorfeld erkennen kann. Wer wenig Geld für sein Haus ausgeben will oder muss, sollte nicht den Baugutachter sparen.
für den beschriebenen Schaden benötigt man keinen Baugutachter. Es sei denn, man hat Tomaten auf den Augen.
Du kannst wohl durch Wände sehen? Respekt!
Was für ein dummer Spruch!
Einen feuchten Keller kann man schon erkennen, wenn man die Hände an die Wand legt.
Scheinbar hast du die Frage überhaupt nicht gelesen!
Welche Versicherung - die des Vorbesitzers ? Die kannst du nicht in Anspruch nehmen, auch reguliert die keine Altschäden. Laut deiner Angaben besteht das Problem schon länger. Die fehlende Drainage ist einzig das Problem des Eigentümers.
Eine neu abgeschlossene Versicherung deckt den Altschaden ebenfalls NICHT ab.
Die Sanierung darfst DU bezahlen.
Welche Versicherung - die des Vorbesitzers ? Die kannst du nicht in Anspruch nehmen,
Nicht ganz richtig. Beim Kauf des Hauses übernimmt der Käufer die bestehende Gebäudeversicherung mit allen Rechten und Pflichten. Er hat zwar die Möglichkeit diese bei Übertragung im Grundbuch zu kündigen, muss es aber nicht.
Nur handelt es sich hier nicht um einen Leitungswasserschaden.
Wie das Gebäude versichert ist (Übertragung / Neuversicherung) bleibt offen, Fakt aber ist das bei fehlender Drainage nicht gezahlt wird.
Dass nicht gezahlt wird, habe ich doch bereits geschrieben. Dies ist aber nicht davon abhängig ob eine Drainage vorhanden ist, oder nicht.
Bei älteren Häusern fehlen an vielen Häusern die Drainage, z.B. wenn auf Fels gebaut wurde, was in vielen Städten möglich war.
In der Gebäudeversicherung ist LEITUNGSWASSER-Schaden in der Regel enthalten.
Aber ACHTUNG gerade in alten Gebäuden, ist dieser und auch der Sturm-Schutz manchmal wegen Schäden ausgeschlossen. Du solltest dir auf jeden Fall deine Police genauer ansehen.
Der von dir beschrieben Schaden fällt da aber sowieso nicht rein.
Für deine Drainage bist du selbst zuständig. Das hättest du bei der Preisverhandlung berücksichtigen müssen.
Das stimmt nicht.
"Elementarschadenversicherung" ist das Stichwort. https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/elementarschadenversicherung