Altes Haus/Wasserschaden-Zahlt die Versicherung?

11 Antworten

In einer Gebäudeversicherung sind zwar Leitungswasserschäden versichert, aber nach deiner Schilderung handelt es sich nicht um solche Schäden und somit werden diese auch nicht übernommen.

Du hast einen Schaden gekauft und möchtest diesen nun von einer Versicherung regeln lassen.

Kann mir nicht vorstellen, dass dies fruchtet.

Das bezahlt dir niemand, auch keine Versicherung. Wenn die Schäden vorab nicht erkennbar waren und dir verschwiegen wurden, hättest du einen Anspruch gegen den Verkäufer.
Wasserschäden werden von einer Versicherung übrigens nur bezahlt, wenn es sich um Leitungswasser handelt. Dazu zählen außer den Wasserleitungen (und ggf. Heizungsleitungen) auch die Abwasserleitungen im Gebäude, sonst nix, keine Regenrohre und erst recht kein Grundwasserschaden.

Kronos26  16.09.2020, 00:45
Wenn die Schäden vorab nicht erkennbar waren und dir verschwiegen wurden, hättest du einen Anspruch gegen den Verkäufer.

Nein - feuchte Kellerwände und Salpeter /Schimmel sind erkennbar.

Harry512  16.09.2020, 22:42
@Kronos26

Meistens; Ausnahmen kann es immer geben.

Kronos26  17.09.2020, 13:34
@Harry512

In diesem Fall gibt es keine Ausnahme.

Harry512  17.09.2020, 23:09
@Kronos26

Eine Theke vom Sperrmüll, ein paar Paneele an die Wand und fertig ist die Kellerbar - das steigert den Verkaufswert. Kostet ein paar Scheine und ein kurzes Wochenende. Ist jedenfalls billiger, als den Schimmel zu entfernen und die Feuchtigkeit, und es hält eine ganze Zeitlang.
Bauschäden werden einfach kaschiert, nicht beseitigt; vor allem, weil es um größere Summen geht.

Harry512  19.09.2020, 18:56
@Kronos26

Das ist richtig. Man hat dann, wie schon gesagt, prinzipiell den Anspruch gegen den Verkäufer. Der wird sich dann rausreden, dass er den Schaden selbst nicht erkennen konnte und es läuft u.U. auf einen langen Prozess hinaus. Ich wollte nur darlegen, dass man als Laie solche Schäden nicht immer im Vorfeld erkennen kann. Wer wenig Geld für sein Haus ausgeben will oder muss, sollte nicht den Baugutachter sparen.

Kronos26  20.09.2020, 12:19
@Harry512

für den beschriebenen Schaden benötigt man keinen Baugutachter. Es sei denn, man hat Tomaten auf den Augen.

Harry512  20.09.2020, 22:41
@Kronos26

Du kannst wohl durch Wände sehen? Respekt!

Kronos26  29.09.2020, 08:54
@Harry512

Was für ein dummer Spruch!

Einen feuchten Keller kann man schon erkennen, wenn man die Hände an die Wand legt.

Scheinbar hast du die Frage überhaupt nicht gelesen!

Welche Versicherung - die des Vorbesitzers ? Die kannst du nicht in Anspruch nehmen, auch reguliert die keine Altschäden. Laut deiner Angaben besteht das Problem schon länger. Die fehlende Drainage ist einzig das Problem des Eigentümers.

Eine neu abgeschlossene Versicherung deckt den Altschaden ebenfalls NICHT ab.

Die Sanierung darfst DU bezahlen.

Kronos26  16.09.2020, 00:47
Welche Versicherung - die des Vorbesitzers ? Die kannst du nicht in Anspruch nehmen,

Nicht ganz richtig. Beim Kauf des Hauses übernimmt der Käufer die bestehende Gebäudeversicherung mit allen Rechten und Pflichten. Er hat zwar die Möglichkeit diese bei Übertragung im Grundbuch zu kündigen, muss es aber nicht.

Nur handelt es sich hier nicht um einen Leitungswasserschaden.

LouPing  16.09.2020, 04:39
@Kronos26

Wie das Gebäude versichert ist (Übertragung / Neuversicherung) bleibt offen, Fakt aber ist das bei fehlender Drainage nicht gezahlt wird.

Kronos26  16.09.2020, 17:39
@LouPing

Dass nicht gezahlt wird, habe ich doch bereits geschrieben. Dies ist aber nicht davon abhängig ob eine Drainage vorhanden ist, oder nicht.

Bei älteren Häusern fehlen an vielen Häusern die Drainage, z.B. wenn auf Fels gebaut wurde, was in vielen Städten möglich war.

In der Gebäudeversicherung ist LEITUNGSWASSER-Schaden in der Regel enthalten.

Aber ACHTUNG gerade in alten Gebäuden, ist dieser und auch der Sturm-Schutz manchmal wegen Schäden ausgeschlossen. Du solltest dir auf jeden Fall deine Police genauer ansehen.

Der von dir beschrieben Schaden fällt da aber sowieso nicht rein.

Für deine Drainage bist du selbst zuständig. Das hättest du bei der Preisverhandlung berücksichtigen müssen.