Wasserschaden im Keller - Wertminderung beim Kauf?
Mein Partner und ich stehen kurz vor Unterzeichnung des Kaufvertrags für eine gemeinsame Eigentumswohnung. Die Maklerin hat uns verschwiegen, dass beim Bau der Hauses im Jahr 1997 keine weisse wanne eingebaut wurde und die Eigentümer dies erst bemerkten als im Keller Wasser durch das Fundament nach oben trat. Der hausbauer musste alle entschädigen und den Schaden ausbessern. Es wurde ein pumpensumpf eingebaut. Wir erfuhren dies durch die Nachbarin in spe die von Anfang an dabei ist. Wir waren sehr sauer und konfrontierten die Maklerin damit. Wir forderten einen massiven preisnachlass da einfach nicht klar ist wie es um die Bausubstanz steht. Sie wollen uns mit dem Preis jedoch nicht entgegen kommen, auch keine genauen Informationen nennen. Sehen wir das richtig dass die Sache stinkt und wir nicht auf eine wertminderung verzichten sollten?
2 Antworten
Eigentlich sollte die Sache mit der Reperatur und der Pumpe erledigt sein, allerdings könnt ihr mit der Maklerin ( die ich hier mal in Schutz nehmen möchte, da ich davon ausgehe, daß auch ihr dieses Detail verschwiegen wurde) reden und ein Gutachten erbitten.
Euer Problem ist, wenn ihr hinterher davon erfahren hättet, wäre es unter Umständen ein versteckter Mangel bzw Arglist dann hättet ihr eine Handhabe, aber da ihr es ja vorher erfahren habt ist es Verhandlungssache und wenn der Eigentümer nicht verhandlungsbereit ist, kann auch die Maklerin nicht viel machen.
Ihr könnt mal versuchen über die oben von mir genannte Argumentation zu arbeiten, evtl. kann die Maklerin so beim Eigentümer etwas erreichen.
Aber das die Sache stinkt würde ich so nicht unterschreiben, wenn der Schaden behoben ist und keine Probleme mehr aufgegtreten sind ist die Sache ja in Ordnung, dann würde ich das evtl. in den KV aufnehmen lassen mit einer Versicherung des Verkäufers, das der Schaden behoben ist und keine Folgeschäden oder anhaltenden Probleme daraus resultieren, so habt ihr eine Art Garantie.
Aber generell würde ich mich wenn 20 Jahre nichts passiert ist nicht allzusehr stressen, das Wasser ist längst raus und eventuell Risse wären schon vor Jahren aufgetreten, wenn also die Punpe dafür sorgt daß der Keller trocken ist und bleibt sollte alles in Ordnung sein.
Wie gesagt lasst Euch im KV versichern, das die Schäden fachgerecht beseitigt wurden und seitdem keine weiteren Probleme aufgetreten sind. - Wenn man dazu nicht bereit ist, sollten die Alarmglocken läuten.
Jaaa, das ist ein Fall für einen Gutachter.
So einfach ist das!
Die Maklerin und die Verkäufer behaupten natürlich dass das Problem damals mit der Pumpe behoben wurde. Dem stimmen wir auch zu. Nur warnt uns jeder vor dem Fundament oder esstrich der nun mal damals mit Wasser vollgesogen war und sie uns keinen Nachweis über den Zustand geben wollen, da ja jetzt 20 Jahre nichts war.. Die anderen Eigentümer haben uns berichtet es seien schon zwei Interessenten abgesprungen als sie darüber nicht aufgeklärt wurden, also weiß die Maklerin meiner Meinung nach schon um was es geht. Das bezeugt auch der Hausverwalter. Deshalb ist unser Vertrauen auf dem Nullpunkt.
Aber ich werde versuchen deinen Vorschlag anzubringen und auch ein Gutachten noch einmal fordern.