Was tun wenn Vermieter Reparatur von Armatur ablehnt?
Meine Waschbeckenarmatur läßt sich nur schwer drehen. Der Vermieter lehnt die Reparatur bzw. Umtausch ab. Was, wenn überhaupt, kann ich tun?
8 Antworten
Hier liegt offensichtlich eine Verkalkung vor. Diese kann dir nicht angelastet werden, für die Wasserqualität kannst du nichts und kannst sie auch nicht beeinflussen. Demzufolge kommt hier grundsätzlich die Anwendung einer (wirksam vereinbarten) Kleinreparaturklausel nicht in Frage bzw. wäre zurückzuweisen.
Da der gegenwärtige Zustand nicht vertragsgemäß ist sondern einen Mangel darstellt, teile diesen (nochmals?) schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mit und bitte ihn, binnen einer Frist von 10 Werktagen den Mangel abzustellen. Weise dabei darauf hin, dass du bei Verzug selbst einen Handwerker mit der Mangelbehebung beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Diese Vorgehensweise ist rechtlich gesichert.
Eine Mietminderung ist wegen der Geringfügigkeit des Mangels unzulässig.
Keinesfalls solltest du hier selbst Hand anlegen.
Das ist Unsinn. Du nimmst dein dir zustehendes Recht gemäß BGB in Anspruch.
Darf der Vermieter dann einfach so bei mir klopfen, um sich die Sache anzuschauen? Ich sagte ihm, im Moment wäre es nicht günstig, er vereinbart einen anderen Termin/Tag, den er nicht einhält und auch nicht verschiebt, dann kommt er an irgendeinem anderen Tag wieder unangemeldet vorbei...
Du solltest schon ermöglichen, das Problem zu begutachten, das in deinem Interesse.
Gibt es da eine Grenze zwischen "schwer" oder "normal" drehen können? Er meinte, das wäre im Normalbereich, ich muß es jedoch wirklich mit Kraft schieben und es geht viel schwerer als vorher oder auch im Verleich zu anderen Armaturen in der Wohnung...
Irgend wann geht dann die Armatur kaputt durch die Schwergängigkeit. Dann wird er sich aufregen. Mach es so, wie ich schrieb.
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!
meine Mitmieterin hat das so gelöst. Beim Auszug die alte Armatur wieder anschrauben. Du kannst einen Einhebelmischer für ca. 80 € kaufen, den alten Wasserhahn dann aufheben.
Bei mir war es ähnlich. Einen Anspruch auf einen Einhebelmischer hat man wohl nicht, ich habe hier die absolute Billig Armatur mit 2 Drehknöpfen.
Kleinreparaturen bis 75 € kann der Mieter bezahlen.
Als Mieter würde ich ablehnen, eine extrem teure Armatur, die die Vermieter wünscht, selbst zu zahlen. Hansgrohe etc kostet dann 500 €. Das könnte dem Vermieter so passen.
Die andere Mieterin hat es bei Fliesenarbeiten so gelöst, daß sie die Fliesen bezahlt hat, die Vermieterin dann den Fliesenleger oder umgekehrt.
Eine offensichtlich defekte Armatur ist Aufgabe des Vermieters.
Grohe etc. wäre für den Vermieter aber ein geldwerter Vorteil. Will dieser Luxusarmaturen vorschreiben, würde ich mich an den Mieterbund wenden
Leider gibt es hier negative Urteile für den Mieter: Zugriff & Gebrauch durch den Mieter
https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-wasserhahn-defekt/
Zunächst ist zu klären wie lange in der Wohnung wohnst. Ist es kurzfristig, hat der VM dafür aufzukommen, da der Schaden vom Vormieter sein kann.
Dann sieh im Mietvertrag nach, was unter Kleinreparaturklausel steht. Vllt. gibt es diesen Passus nicht.
Der VM hat meines Wissens nach kein Recht, eine bestimmte Fa. für die Armatur zu nennen. Es muss nicht " Hansa " etc. sein. Denn nach deinem Auszug profitiert er von diesen Markengeräten.
Da es sich um eine Waschbeckenarmatur handelt, kann man diese auch selbst oder einem Bekannten mit Geschick selbst einbauen. Ein Installateur ist nicht notwendig, denn sollte Wasser austreten, sieht man es und kann den Schaden beheben. Anders wäre es bei einer Armatur, z.B. Badewanne, wo das Wasser in das Mauerwerk gelangen kann.
Das Risiko, dass doch etwas nicht ganz dicht ist und auf Dauer für einen großen Wasserschaden sorgt, ist auch bei einem Waschbecken zu groß.
Die Armatur eines Waschbeckens ist außen liegend, also nicht unter Putz. Man sieht doch wenn es tropft und kann den Schaden beheben. Vllt. ist nur eine Dichtung nicht korrekt angebracht. Ich denke schon, dass ein Mieter einiges selbst machen kann und eine Fachfirma nicht benötigt wird.
Man sieht doch wenn es tropft
Nicht unbedingt. Hat man z. B. einen Unterschrank drunter gestellt, dann tropft es, ohne dass man es sieht. Wenn das Wasser dann auch noch in den Rand läuft und der Fußboden zur Wand hin nicht sorgfältig abgedichtet ist, kann es einsickern. Unter den Estrich, in die Decke und ggf. irgendwann wird an der Decke der unteren Wohnung ein nasser Fleck sichtbar.
Grundsätzlich würde ich hier in diesem Forum niemand empfehlen, bei solchen Dingen selbst Hand anzulegen, von dem ich nicht weiß, dass er in der Lage ist, so eine Installation auch wirklich gut auszuführen.
Das ist es ja und hatte ich bereites erwähnt. Zwei linke Hände sollte man nicht haben. Meistens findet sich aber jemand im Bekanntenkreis.
Den erwähnten Unterschrank würde ich erst nach 1 - 2 Wochen unter das Becken stellen. So ist eine Kontrolle / Beobachtung gewährleistet. Denke, wenn bis dahin alles dicht ist, passiert auch nichts mehr.
Du könntest zum Beispiel eine neue Armatur kaufen, anbringen und die alte behalten. Beim Auszug bringst du dann die alte wieder an.
Ansonsten hat natürlich eigentlich der Vermieter den Zustand der Armatur mindestens so wiederherzustellen, wie er beim Einzug war. Wegen einer schwer gehenden Armatur aber große Streitigkeiten anzufangen, dürfte sich kaum lohnen.
Genau so würde ich das auch machen.
Es steht aber im Mietvertrag, daß man keine Änderungsarbeiten alleine ohne Zustimmung vom Vermieter machen darf...
Deswegen stellst du Ursprungszustand ja beim Auszug wieder her. Dein Vermieter kann dir in deiner Wohnung nicht vorschreiben, welche beweglichen Gegenstände/Möbel du ein- und anbringst.
Und was, wenn er mir beim Auszug seine kaputte Armatur, die er nicht tauschen wollte, und die ich wieder so installiert habe, in Rechnung stellt?
Dann zahlst du das nicht, es sei denn du hast den Schaden verursacht, was er dir dann bitte nachweisen soll.
Die Klausel in deinem Mietvertrag die dir "Änderungsarbeiten" verbietet, dürfte übrigens insgesamt unwirksam sein. Die Rechtsprechung des BGH ist ziemlich klar, dass so ein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich den Mieter unverhältnismäßig benachteiligt. Lediglich beim Auszug kann verlangt werden, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird bzw. alle farblichen Änderungen zu neutralen bzw. hellen Farbtönen geändert werden müssen. Während der Mietzeit kann der Vermieter da keine Vorgaben machen, auch nicht bei Möbeln und anderen beweglichen Gegenständen oder üblichen Installationen wie Löcher in der Wand für Regale, Bilder oder sonstiges.
es sei denn ich zahle alles, und er bestimmt den Installateur und die neue Armatur.
wovon träumt der Nachts?? kommt er nicht durch.
Was, wenn überhaupt, kann ich tun?
was für eine Armatur ist es? 2-Wege oder Einhebelmischer?
2 Wege - Dichtungen können verschlissen sein, der Zusteller ansich ist verkalkt
Einhebel, da lässt sich kaum was machen als die Kartusche austauschen
du hast bestimmt ne Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
"Kleinreparaturklausel im Mietvertrag"
Wobei die in 9 von 10 Fällen unwirksam formuliert sind. Neben einer Grenze für die einzelne Reparatur (auf höchstens um 75€) muss auch eine Jahreshöchstgrenze genannt sein (höchstens etwa 200€ oder 8% der Jahreskaltmiete). Das wird oft vergessen. Ob explizit genannt werden muss, dass sich die Klausel nur auf Reparaturen von Sachen bezieht, die dem direkten und dauernden Zugriff des Mieter unterliegen (da gehört ein Wasserhahn aber zu), ist noch nicht abschließend geklärt.
Außerdem kann eine Kleinreparaturklausel nur greifen, wenn der Vermieter die Reparatur in Auftrag gibt. Wenn in der Klausel diese Pflicht auf den Mieter übergeht ist sie auch unwirksam.
es ist Hansa
da steht irgendwas von Bagatellschäden...
damit ist was anderes gemeint
irgendwas von kleinreparaturen finde ich jetzt nicht...
Einhebel. Ich müßte den Mietvertrag nachlesen...
hoffentlich steht ein Hersteller drauf - dann must die Kartusche ausbauen und ab zum Fachhandel. Die Kartuschen gibt es als Ersatzteil.
https://www.selbst.de/armatur-kartusche-wechseln-20928.html
Problem, das ist Vermietersache. Auch ein Wasserhahn muss funktionieren
Ich habe Angst, daß der Vermieter dann noch mieser zu mir wird...