Haarrisse in Fliesen ohne Fremdeinwirkung (Mietwohnung) - Muss Vermieter reparieren?
In meinem Badezimmer das erst vor einem Jahr vollständig saniert wurde sind zwei Fliesen von alleine geplatzt.
Es sind deutliche Haarrisse zu erkennen.
Muss der Vermieter diese austauschen?
Bzw ist der Vermieter für die Reparatur Verpflichtet?
Da er mir diese bereits verneint hatte
6 Antworten
Es kommt auf die Ursache für die Risse an, ob eine Reparatur überhaupt Sinn hätte.
Sind es bspw. Setzungsrisse, die sich immer wieder irgendwie bewegen, können solche Risse immer wieder neu auftreten. Eine Reparatur wäre dann ziemlich sinnlos.
Weshalb sollte der Vermieter denn sowas reparieren?
Nein, muss er nicht. Die Haarrisse beeinträchtigen die Nutzung der Mietsache nicht.
Wenn das erst vor einem Jahr gemacht wurde, besteht seitens der Firma eine Gewährleistung. Darum muss sich aber der Vermieter kümmern sofern er diese Arbbeiten in Auftrag gegeben hatte.
Es ist sicher gut, wenn du ihn darüber sofort informierst, damit er diese Arbeit rechtzeitig bemängeln kann bei seinem Auftragnehmer, den er schliesslich bezahlt hat für eine einwandfreie Arbeit.
Von daher orientiere freundlich darüber und damit hast du deiner Pflicht genüge getan.
Ich glaube nicht das so Riss sofort repariert werden muss…
Nein, er kann auch eine Gutschrift akzeptieren. Die Nasszelle ist nicht beeinträchtigt in der Nutzung.
Es steht dir frei eine andere Wohnung zu suchen in der alles makellos ist. Ob du die findest, sei dahingestellt.
Was ist mit Gutschrift gemeint?
Na ja, dass der Vermieter von der Firma halt einen Preisnachlass erhält.
Ist er für die Reparatur Verpflichtet?