Der Rollladen ist defekt, mein Vermieter will ihn nicht reparieren, da die Reparatur zu teuer kommt

7 Antworten

Hallo Rotkäppchen, lass dir bitte von Jocki keine Märchen erzählen, lies bitte meinen Kommentar zu seiner Antwort. Gehe folgendermaßen vor, insofern noch nicht erfolgt: Teile den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mit, dabei gleich eine Frist von 4 Wochen setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst eine Firma beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. Ob du die Miete mindern darfst hängt davon ab, ob der Mangel bereits bei Einzug vorhanden war. Wenn das so wäre, und es ist seinerzeit nicht die Reparatur zugesagt worden, wäre das Minderungsrecht verwirkt. Sollte der Mangel erst später entstanden sein (vor mehr als 6 Monaten - 12 Monaten), könntest du auch das Minderungsrecht verwirkt haben. Wenn weiniger als 6 Monate seit Auftreten des Mangels verstrichen sind, könntest du, falls schon Anzeige und Fristsetzung erfolgten, auch rückwirkend bis zu 6 Monate ab diesem Zeitpunkt mindern, insofern du zunächst die volle Miete weiterzahltest.

XtraDry  06.02.2011, 09:40

DH... wobei hier tatsächlich zu prüfen wäre, ob der Mangel überhaupt erheblich im Sinne des § 536 BGB ist...

Hallo Rotkäpchen,bin net der böse Wolf:-) bin ein Rollladenbauer aber! Ich sage von der Ferne,man kann sicher noch repararieren,sofern es noch Ersatzteile gibt. Es gibt ja auch Tauschringe die Reparaturen machen! Ich bin bei Ulm nähe! Ob man Miete mindern kann dadurch weiß ich net direkt,Rollladen gehört mehr zum Haus als zur Wohnung!

Kann ich mir garnicht vorstellen das der nicht zu reparieren ist.

Kesselflicker da gehabt? oder ist das Rollo in der Mitte gerissen - sprich die "Plastiklamellen" gebrochen? Was genau geht denn nicht?

Garfield2009  05.02.2011, 19:45

Der Gurt ist gerissen. Es muß der nach innen zu öffnende Rollladenasbschlussdeckel rausgestemmt werden, es ist angeblich nur eine Erneuerung möglich, da der Rollladen bereits 40 Jahre alt is.

Strassenmusiker  05.02.2011, 21:50
@Garfield2009

Also nen Gurt sollte man irgendwie wechseln können, bei meiner Großmutter musste ich nur Plastik-Kasten öffnen und dann sah man schon die Wickelrolle.

Wenn man irgendwie den Kasten aufbekommt, ist es ne sache von minuten das Band zuwechseln.

Ist ja nicht selten, das sich Band abnutzt/reißt bzw Rückholfeder im Aufroller bricht.

Rausgestemmt? ist der eingemauert!?! wenn Band gerissen, sitzt der Rolladen unten...

Kann mir keiner Erzählen das man den da reingedrückt und festgelegt hat...

Vorhang ist doch Ok.

Kuhlmann26  28.06.2011, 16:44

Natürlich ist ein Vorhang ok. Aber was hat der mit dem defekten Rollladen zu tun?

XtraDry  05.02.2011, 20:21

Wo lebst Du denn???

Sollte dieser Rolladen zu einer EG- oder Hochpaterre-Wohnung gehören, hat der Mieter Anspruch auf Reparatur. Im besten Fall, so davon was im MV steht, könnte die Kleinreparaturklausel anteilig greifen.

Ansonsten muss dem VM eine Reparaturfrist gesetzt werden. Gleichzeit muss nach Fristvertreichen die Eigeninitiative und Verrechnung gegen Kaltmiete kundgetan werden. Das alles aber per E+R. die sicherste Varinate da wäre GV-Zustellung. Auch die Kosten dafür gingen zu Lasten des VM.

Das alles würde aber ein sog. Dauergefecht nach sich ziehen.

albatros  05.02.2011, 23:11

Jocki, Jocki, gleich so viele Irrtümer in deiner Antwort, es ist nicht zu fassen! Der Mieter hat die Wohnung mit Rollladen gemietet und hat Anspruch darauf, dass sie funktioniere, egfal in welche Etage er wohnt. Anteilige Reparaturkosten dürfen nicht berechnet werden,. Die Erneuerung ist auch keine Reparatur, vielmehr eine Instandsetzung. Eine evtl. Mietminderung wird immer von der Bruttomiete ausgehend vorgenommen. Einschreiben / Rückschein ist nicht anzuraten, vielmehr Einwurfeinschreiben.

jockl  05.02.2011, 20:15

Verbesserung: Reparatur ist hier gleichbedeutend mit Ersatz, sofern notwendig.

XtraDry  05.02.2011, 20:19
@jockl

Der Mieter hat in jedem Fall eine Anspruch darauf, unabhängig von der Lage der Wohnung...