Zahlt die Versicherung Mischbatterie/Duscharmatur?
Meine Mieterin hat den Hebel der Mischbatterie in ihrer Dusche abgebrochen, muss ich als Vermieter die Reparatur bezahlen oder greift da ihre Haftpflicht? Eine Kleinreparaturklausel gibt es nicht (wobei die eh nicht reichen würde, ist ein saublödes Sondermaß, also nix mit mal schnell in den Baumarkt) . Die Armatur war schon beim Einzug drin. Vielen Dank!
4 Antworten
Hallo InaThe,
wie ich schon sehr oft hier im Forum geschrieben habe, es kommt immer auf den Einzelfall an.
Bedeutet, dass man zuerst einmal die Schadensursache wissen müsste.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Mieter ohne Gewaltanwendung einen Hebel der Mischbatterie abreißen kann.
War diese Mischbatterie schon beschädigt, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen.
Hat der Mieter den Hebel mit Gewalt abgerissen, also absichtlich zahlt seine Privathaftpflichtversicherung keinen Cent, dann muss er den Schaden selbst zahlen.
Einen Schadensfall den die PHV übernimmt kann ich mir nicht vorstellen.
Aber vielleicht bekomme ich ja von dir noch weitere Informationen.
Gruß N.U.
Die Mieterin und ihr mit drin wohnender erwachsener Sohn machen mir eh schon Probleme, da kann ich mir Vorsatz schon gut vorstellen, aber beweise das mal bei einem solchen Teil, das schon etwas in die Jahre gekommen ist.
Wenn die Armatur aus Kunststoff ist und schon einige Jährchen auf dem Buckel hat, wird die PHV nichts mehr zahlen.
Denn diese zahlt maximal den Zeitwert
Wenn der Mieter die Einrichtung beschädigt hat, ist er haftpflichtig. Allerdings beschränkt sich der Ersatz auf den Zeitwert.
Wobei es mir schleierhaft ist, wie man eine Armatur abbrechen kann.
Wenn es sich um eine Sonderanfertigung handelt, wird der Versicherer sich natürlich die eigene Besichtigung vorbehalten.
... das wird keine Haftpflicht ordnen, fürchte ich, denn so etwas bricht nicht ab, wenn es gebrauchsfähig ist.
Was sagt denn Dein Berater von der VGV dazu? Gibt es bei denen nicht so ein Baustein, der solche Kosten übernimmt?
das ist Sache des Mieters, denn der hat sie beschädigt !
??? wie soll denn der Mieter den Hebel abgerissen haben ???
Hallo, die Mischbatterie war vorher nicht beschädigt, hat aber schon ein paar Jahre auf dem Buckel (ca. 10) und ist wie gesagt aus Kunststoff nicht aus Metall. Der bricht natürlich eher auch ohne Gewalteinwirkung ab. Ich möchte nur wissen, ob ich überhaupt die Möglichkeit habe, diese Kosten vom Mieter tragen zu lassen, oder ob das dann als Reparatur wegen normalem Verschleiß gilt die ich bezahlen muss.