Reparatur von Einbaugeräten in Mietwohnung
Am We. ist der Herd in der vom Vermieter eingebauten Küche kaputt gegangen. Muss ich die Reparatur oder den Austausch bezahlen?
10 Antworten
Hast du die Küche mitgemietet und steht das dann im Mietvertrag auch so drin? Wenn ja, dann muss der Vermieter die Reparatur / Ersatz zahlen.
Ich war nicht davon ausgegangen, dass hier ein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt - weil sich dann die Frage gar nicht stellt. Natürlich ist bei Verschulden des Mieters dieser auch selbst für die Behebung des Schadens verantwortlich.
Was denn nun, kaputt gegangen oder kaputt gemacht?
Ja, natürlich. Du hast ihn ja auch kaputt gemacht, oder was ist damit gemeint? Die Haftpflicht ordnet nicht, da es sich um Elektrogeräte handelt im Mietbereich. Der Vermieter wäre zuständig für Reparaturmaßnahmen bei Ausfall/Störungen durch vertragsgemäßen Gebrauch, wenn er denn das Ding vermietet hat. Schaue vorsorglich in die mietvertraglichen Vereinbarungen.
Kommt darauf an, ob eine "Nutzungsgebühr" durch den Vermieter erhoben wurde/wird, oder nicht. Falls ja, dann seid Ihr fein raus, falls nein, wirdt Du wohl selber für Ersatz sorgen müssen.
Wenn die Küche Teil des Mietvertrages ist - dann nicht...
Wenn sie nicht Teil der Mietsache ist, dann darfst Du selber zahlen.
BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Heißt im Klartext für Reparaturen ist in erster Linie der Vermieter zuständig. Es sei denn der Mieter hat den Schaden zu verschulden.
Aber wen sie es kaputt gemacht hat? Wieso soll dann der Vermieter dafür aufkommen?