Überlassungsvertrag/Leihvertrag Einbauküche in einer Mietwohnung?
Ich ziehe aus einer Mietwohnung aus, in der die Küche nicht mitvermietet, sondern nur per Leihvertrag zur Nutzung überlassen wurde. Dieser Vertrag regelt, dass der Vermieter nicht für Reparaturen aufkommen und keinen Ersatz für defekte Geräte leisten muss.
Nun ist aber ein Gerät defekt, das auch schon 12 Jahre alt ist, bei dem eine Reparatur wirtschaftlich völlig unverhältnismäßig wäre. Ein „gleichwertiges Gerät“ ist schwer zu beschaffen bzw. nicht erhältlich.
Um nicht missverstanden zu werden: ich kenne die Vertragsvereinbarung und will dieser auch nachkommen, aber kann der Vermieter von mir verlangen, ein komplett neues Gerät einbauen zu lassen, sodass quasi auf meine Rechnung, zu meinen Lasten eine Wertsteigerung der Küche erfolgt?
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7 Antworten
Er kann auf Ersatz des durch Sie ruinierten Gerätes bestehen.
An den Maßen solcher Küchen nebst Geräten hat sich nichts geändert, so dass Ersatz, ggfs. mit zus. Blenden, zu beschaffen sein dürfte.
Steht im Mietvertrag, dass die Einbauküche an den Mieter verliehen, damit geregelt werden soll, dass die Küche nicht mitvermietet ist, so lohnt es häufig sehr genau zu prüfen, ob die im Mietvertrag der Wohnung enthaltene Regelung wirksam ist.
Den Vertrag würd ich mal prüfen lassen, dass hört sich ziemlich nichtig an. Es kann doch nicht sein, dass du etwas leihst und wenn es kaputt geht, weil es alt ist, du es dann ersetzen muss. Das ergibt wenig Sinn und klingt nach abzocke.
als Mieter entstehen dir nur Nachteile und dem Vermieter nur Vorteile.
Er kann kein neues Gerät verlangen, jedoch max. die Erstattung vom Restwert, der bei einem solch alten Gerät gegen null tendieren dürfte. Darüber hinaus erscheint es mir generell fragwürdig, ob du überhaupt zu einem Ersatz verpflichtet bist, zumindest wenn der defekt nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.
Ob der Vertrag gültig ist oder nicht, ist hier nicht die Frage. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit.
Ich als Vermieterin würde erwarten, dass Du mir mir darüber sprichst. Dann kann man das regeln. Sprich mit dem Vermieter. Ich persönlich wäre auch mit einem gebrauchten Gerät einverstanden, sofern es einwandfrei funktioniert.
Derartige Verträge sind nach Auffassung vieler Gerichte ungültig. Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Klausel im Mietvertrag, separater Vertrag, Individualvereinbarung). Mit derartigen Klausel will der Vermieter die Reparatur umgehen. Allerdings, wenn die Küche im Eigentum des Vermieters bleibt, ist er auch für den Ersatz defekter Geräte zuständig.
Ich empfehle, den örtlichen Mieterverein zu kontaktieren