Kaltwasser unter der Spüle lässt sich nicht abstellen um Armatur zu wechseln. Wie krieg ich das hin?
Ich wohne in einer Mietwohnung und will nicht wegen jedem Furz meinen Vermieter anrufen. Seit längerer Zeit ist es so, dass aus meiner Spül-Armatur an der Seite Wasser herausrinnt. Die Kartusche scheint irgendwie undicht zu sein..
Ich habe mir schon eine neue, dezente Armatur gekauft und möchte diese gern selbst wechseln. Beim Versuch an den Drehreglern unter der Spüle das Wasser abzudrehen scheitere ich am Regler für das kalte Wasser.
Das warme Wasser geht aus, drehe ich den Regler ab kommt nurnoch kaltes. Ich vermute, dass der zweite Regler garnicht fürs kalte Wasser "zuständig" ist, sondern für irgendetwas anderes.
Wie kriege ich also das kalte Wasser abgestellt? Ich möchte den Haupthahn in Keller nicht benutzen, da ich den anderen Mietparteien nicht den Hahn zudrehen will bzw. ich da sicher in einem solchen Fall eh nur nach Absprache dran darf...
8 Antworten
nicht wegen jedem Furz
Armaturaustausch ist kein Furz. Die Gefahr eines größeren Wasserschadens oder das Risiko anderer Beschädigungen ist viel zu groß, wenn man keine Routine hat, es mit bereits nicht mehr ganz neuen Leitungen und Ventilen zu tun hat und womöglich auch das richtige Werkzeug bereit hat.
Lass den Vermieter, seinen Hausmeister oder einen Installateur ran.
Schau mal, ob vielleicht das Eckventil defekt ist. Oftmals haben die Dinger, wenn man die obere Kappe entfernt, einen Schlitz. Dann kann man das Teil auch mit dem Schraubendrehner zumachen. Wenn das nicht hilft, musst du das Wasser komplett abstellen. Bei der Gelegenheit würde ich dann aber auch gleich das defekte Eckventile tauschen oder vom Vermieter tauschen lassen. Alles andere macht in diesem Fall wohl nicht viel Sinn.
Es kann auch sein, daß das Ventil für die Seite mit dem kalten Wasser kaputt ist, so daß es einfach nicht mehr fasst und überdreht. Wenn es so ist, dann ist der Vermieter zuständig, für Abhilfe bzw. die Reparatur zu sorgen. Du mußt es ihm allerdings schon melden...
Das wäre ein Installationsfehler. Es muss in jeder Wohnung ein Absperrventil vorhanden sein. Wenn nicht, müsstest du den Hauptwasserhahn für die Zeit der Reparatur zudrehen. Du solltest bezgl. des Problems mit der HV bzw. dem Vermieter reden. Natürlich müssten bei Absperrung durch Hauptventil alle andren Mieter vorher in Kenntnis gesetzt werden.
Eigentlich liegt hier ein Mangel vor. Den solltest du dem Vermieter / der HV schriftlich per Einwurfeinschreiben zur Kenntnis geben und eine Frist zur Beseitigung des M. setzen (5 Werktage). Bei Verzug dürftest du eine Firma beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Den Haupthahn für die Wohnung schließen. Der ist meistens im Bad oder in der Küche. Wenn es keinen Haupthahn für die Wohnung gibt, kommst du nicht d´rum herum, den Haupthahn im Keller zu schließen.
Du musst du deinen Nachbarn vorher rechtzeitig bescheid sagen. Am besten Wählst du eine Zeit, in der meistens nicht gekocht wird. Z. B. zwischen 9:00 und 10:30 Uhr.
Da tust Du richtig. Beim Versuch, das Eckventil zu zu drehen, das Eckventil kaputt machen, dann kommt Wasser daher geschossen, das großen Schaden anrichtet, bis man überhaupt dazu kommt, den Haupthahn abzudrehen. Dicht bekommt man es dann auch nicht mehr usw. usw.
Das Risiko ist viel zu groß. Noch dazu in einem Mietshaus mit mehreren Parteien.
ich denke ich sage lieber meinem Vermieter Bescheid und lasse es machen...
Ich kenne mein Schicksal bzw. meine Ungeschicktheit ;-)