Kann ein Vermieter im Mietvertrag vom Mieter verlangen, dass die Miete direkt vom Arbeitsamt überwiesen wird?

16 Antworten

Nein, das darf er nicht. Er geht mit Dir den Mietvertrag ein, nicht mit dem Arbeitsamt.

Solltest Du mal Arbeit haben, kann ja schlecht das Arbeitsamt die Miete an Deinen Vermieter überweisen.

Warum sollte er es nicht können? Falls das nicht möglich ist, dann nimmt er einen anderen Mieter. Als Vermieter hat man auch Rechte und Möglichkeiten...oder was hattest du mit der Miete vor?

Bitterkraut  28.11.2017, 00:08

Als Vermieter hat man aber keine Rechte gegenüber dem Arbeitsamt. Und wie soll der Mieter zusichern, dass das Amt etwas bestimmtest tut? Er ist ja nicht der Dienstherr der Sachbearbeiter.

Wenn so ein Unsinn im Vertrag steht, ist es eben Unsin, unwirksam und ohne jede Rechtskraft. Nur extrem dumme Vermieter wissen das nicht.

Ree83  28.11.2017, 00:11
@Bitterkraut

Als Vermieter hat man keine Rechte gegenüber dem Amt? Wäre mir neu. Wer würde dann noch an Empfänger vermieten?

kevin1905  28.11.2017, 00:38
@Ree83

Als Vermieter hat man keine Rechte gegenüber dem Amt?

Nein, denn man steht mit diesem in keinem Rechtsverhältnis. Der Mietvertrag wird mit dem Mieter geschlossen.

Ree83  28.11.2017, 00:43
@kevin1905

Der Mietvertrag wird mit dem Mieter geschlossen.

Mit dem Vermieter.

schleudermaxe  28.11.2017, 06:31
@Ree83

.... und woher sonst kommen meine Fordrungen an die betreffenden Mieter in Höhe von rd. 150.000 EUR?

Das Amt ist nicht für mich da, so die Spielregeln.

Das Arbeitsamt bezahlt die Miete aus zweierlei Gründen nicht:

1: Es gibt kein Arbeitsamt mehr, auch wenn das immer noch so genannt wird. Das heißt heut "Agentur für Arbeit".

2. Miete wird bei ALG2 bezahlt, und zwar vom JobCenter!  Und DASS entscheidet auch, wer die Miete bekommt: Der Mieter, mit der Auflage, die an den Vermieter zu zahlen, aöternativ, wenn Bedenken bestehen


Die Miete für die Wohnung kann einerseits an den Leistungsbezieher ausbezahlt werden, mit der Auflage diesen Betrag
zweckentsprechend zu verwenden. Kann dies nicht gewährleistet werden,
kann das Jobcenter diese Zahlungen direkt an den Vermieter der Wohnung
leisten.



http://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung.html


Siehe auch_



Kann die Miete vom Jobcenter direkt an mich als Vermieter gezahlt werden?


Die direkten Zahlungen an Vermieter sind in § 22 Abs. 7 SGB II
geregelt. Danach ist Arbeitslosengeld II, soweit es für den Bedarf für
Unterkunft und Heizung geleistet wird, auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen.


Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte
gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die
leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist.


Die existenziellen Leistungen nach dem SGB II sind weder pfänd- noch
abtretbar. An etwaige Vertragsbestandteile, dass die Miete direkt an den
Vermieter zu überweisen ist, ist das Jobcenter nicht gebunden.


---



https://www.jobcenter-rnk.de/service/haufig-gestellte-fragen/hinweise-fur-vermieter-von-leistungsbeziehern-nach-dem-sgb-ii/


Heißt: Der Vermieter darf das nicht in den Mietvertrag rein schreiben, weil er das so nicht verlangen darf.

"Du darfst hier nur wohnen, wenn du deinen Anspruch an Mietzuschuss an mich abtrittst!" wäre Nötigung!



markusher  28.11.2017, 06:51

das jobcenter entscheidet garnix, schon garnicht wer die miete bekommt. nur in ausnahmefällen zahlt das jc die miete noch an den vermieter. das wäre wenn der he unzuverlässig ist und nicht in der lage ist das geld vernünftig einzuteilen, dann zahlt das jc die miete an den vermieter. ansonsten geht man davon aus, dass ein erwachsener mensch selbständig agieren kann und soll.

Du musst seinem Verlangen nicht Folge leisten. Die Entscheidung liegt bei dir. Es sei denn, dein Vorvermieter hat bestätigt, dass du nicht regelmäßig bzw. pünktlich deine Miete bezahlt hast.

Bitterkraut  28.11.2017, 09:16

Die Entscheidung,wohin die Miete überwiesen wird, liegt bim Jobcenter.

albatros  28.11.2017, 09:41
@Bitterkraut

Nanu, ein Kenner? Ich staune! Wo steht das?

Dein Standpunkt gilt nur ausnahmsweise, wenn der Transferempfänger das Geld verjubeln würde und seiner Pflicht zur Mietzahlung nicht vollumfänglich nachkäme.

Vom Grundsatz her sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Bedürftigen zu zahlen. Dafür gibt es einen rechtsgültigen Bescheid des JC.

Vertragspartner sind Mieter und Vermieter, nicht Vermieter und JC.

NEIN - aber er muss auch nicht an Dich vermieten.

Er stellt die Bedingungen

Bitterkraut  28.11.2017, 00:06

Er kann aber keine Bedingungen ans Arbeitsamt stellen. Das ist  ja nicht Vertragspartner. Und der mietr kann nix zusichern, was das Amt zu entscheiden und zu tun hat.

Spielt also keine Rolle, ob der Schmarrn im Vertrag steht oder nicht. 

markusher  28.11.2017, 06:55

er kann bedingungen stellen bis zum nimmerleinstag. der mieter muss solche sinnfreien bedingungen dann aber nicht erfüllen. es ist eine nichtige klausel, genauso wie mein vermieter mir erklären wollte das lastschrift pflicht ist. hat er bis heute nicht bekommen, genau wegen solcher dummen äußerung. ich bestimme wo ich lastschrift hinterlege und wo nicht.