Ist ein zerissener Mietvertrag gültig?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist ein zerissener Mietvertrag gültig?

Das ist echt eine gute Frage.

Wenn die Ausfertigungen für beide Parteien zerrissen wurde, kann man wohl davon ausgehen dass es einvernehmlich war.

Warum sonst sollten wohl beide zerrissen worden sein.

Wenn aber nur ein Exemplar vernichtet wurde, behauptet diese Person zwar vielleicht, das man sich geeinigt habe keinen Mietvertrag abzuschließen, aber die andere Person hat ja ein Exemplar.

Damit hat eine Person den Beweis, dass es einen Mietvertrag gibt.

Ist ein zerissener Mietvertrag gültig?

Durchaus, wenn es eine noch weitere unterzeichnete Ausfertigung gäbe, auf die der Inhaber pocht.

Durchaus, wenn auf Einhaltung eines konkludenten Mietvertragsschluss ohne Schriftform verwiesen würde.

Im Ergebnis: Nur ein übereinstimmender Aufhebungsvertrag oder einseitige Kündigung beendet ein Mietverhältnis rechtswirksam. Auch wenn ersterer keiner Schrfitform bedarf: Wer einen Forderungsanspruch stellt bzw. bestreitet, muss es im Zweifel beweisen und hier gilt: Was man schwarz auf Weiß hat, .... :-O

G imager761

Grundsätzlich kann auch mündlich ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. In dem einvernehmlichen Zerreißen des Mietvertrags ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu sehen.

Problematisch ist allerdings, dass dies im Zweifel schwer zu beweisen ist.

nur wenn beide exemplare auch tatsächlich vernichtet sind. nur allein die absicht ist riskant. erst wenn es nichts schriftliches mehr gibt, kann keiner der parteien irgendetwas aus dem vertrag geltend machen, formaljuristisch: ihn als beweis in einem strittigen verfahren vorbringen.

Eingezogen bist du wohl noch nicht. Wenn ihr euch geeinigt habt (du und Vermieter) den MV zu zerreißen und ein weiteres Expl. nicht existiert, gibt es den Vertrag nicht mehr.

Anders wenn du bereits eingezogen wärest. Dann könntest du nur fristgerecht kündigen.