was tun wenn die stadt meinen grund kaufen möchte?
hallo, an sich ja was gutes, nur das ich das gefühl habe das die stadt mich übergehen möchte. zufolge ist die änderung eines flächennutzungsplanes von acker in gewerbegebiet und wohngebiet. nun besitze ich eine kleine fläche welche jetzt nur zur hälfte gewerblich überplant wurde und die andere hälfte als grünfläche ausgelegt wurde, um hier ein regenrückhaltebecken zu bauen. ist dies scho rechtens? das die stadt so plant? dann bietet mir nun die stadt einen minimal betrag pro m² der an sich ein witz ist. meine frage: muss ich nun verkaufen oder nicht? die sache ist das die stadt das regenrückhaltebecken wohl an der stelle bauen muss, für das neue wohngebiet. was passiert wenn ich mich nun als eigentümer weigere?
in jedemfall habe ich schon einen einspruch gemacht, um auf der sicheren seite zu sein..
freue mich über antworten.
7 Antworten
Mann muss hier unterscheiden. Der Gewerbegrund ist in keinem öffentlichen Interesse. Eine Bundesstraße wäre es schon. Also wirst du dafür auch nicht enteignet. Kein Richter würe das machen. Beim RÜB = Regenüberlaufbecken könnte öff. Interesse eine Rolle spielen. Aber auch hier würde sich die Gemeinde schwer tun einen Richter zu finden. Bei einer Autobahn in unserer Nähe hat die Enteignung fast 30 Jahre gedauert. Wenn du verkaufen willst, brauchst du keinen Anwalt, sondern eine gute Taktik und Verhandlungsgeschick. Spar dir lieber das Geld für den Anwalt!!! Das angesprochene 30/ 70 Grundverhältniss ist ein sogenanntes Einheimischenmodell. Es wird bei uns für Baugrund verwendet, damit Einheimische, Ortsansässige bauen können und bleiben.
Eigentlich ist die Gemeinde eine falsche Taktik gefahren. Erst wenn sie den Grund gekauft hat sollte sie ihn als Gewerbegrund ausweisen. Der Flächennutzungsplan sagt dazu noch gar nichts aus. Wenn für dein Grundstück schon ein Bebauungsplan existiert, dann bist du im Vorteil.Dann hat die Gem. deinen Grund aufgewertet und zu Bauland gemacht. Warum solltest du dann an die Gem. billig verkaufen?? Hier kann es dann also auch keine Enteignung geben. Wenn die Gem. erst nach den Verhandlungen den B-Plan aufstellt, dann musst du nur gut verhandeln. Aber augepasst, das sie dich dann nicht mit den Erschliesungskosten wieder über den Tisch ziehen!! Alles in allem ruhig bleiben und abwarten, die wollen was von dir, aber du nicht unbeding was von denen.
Gruß aus Bayern
das öffentliche Wohl geht immer vor. Dafür sieht das Grundgesetz die Möglichkeit der Enteignung vor. Art. 14 Abs. 3 GG
Natürlich sollte sich die öffentliche Hand an den in eurer Region geltenden Preisen beim (zwangskauf) orientieren. Wenn du das Gefühl hast, dass der Preis nicht gerechtfertigt ist, solltest du einen Anwalt einschalten.
also das heisst: erstmal kann man nichts machen als bürger, weil es dem wohle der allgemeinheit gilt? und wenn dann muss ich es verkaufen, zu einem angemessenen preis (richtwert), und kann mich nicht weigern.
der angegebene bodenrichtwert ist rechtskräftig? oder wird unterschieden in erschlossen und unerschlossen?
und dann habe ich noch erfahren das die stadt einen neuen grundsatz verabschiedet hat vor 10 jahren, der besagt das wenn ich den grund nun verkaufe, ich auch von dem rest 70% an die stadt verkaufen mus, und nur 30% ich selber verwalten kann....
ich habe echt das gefühl das hier der rechtsstaat den bürger fesseln anlegt, denn die stadt würde den 70% ja danach wieder normal veräussern und so gewinn machen.
ich denke ich sollte mir in jedem einen örtlichen anwalt nehmen der sich mit öffentlichen recht auskennt
danke für die schnellen antworten. wenn es gestzmäßig wird ist es ja gewerbegebiet. es gibt natürlich bei uns richtwerte, der preis welcher jedoch von der stadt angeboten wird liegt ca. 70-80% unter diesen richtwerten. ich weiß das ich auf dauer natürlich enteignet werden kann, und bin ja auch nicht dagegen... nur das gefühl das die stadt einen übergeht mit dem preis und planung ist nicht gerade nett, stellt sich nun die frage wenn ich mich weider wielange es dauert bis zur enteignung?
Stimmt nicht ganz so. Der Richtwert wird für Netto-Bauland ermittelt. Beim Bewertungsobjekt kann es sich aber um Brutto-Bauland handeln. In dem Falle wäre es auch gerechtfertigt prozentuale Abschläge vorzunehmen.
Die Gemeinde muss die Qualität entschädigen, die die Fläche vor der Neubeplanung hatte. Allerdings ist auch das Entwicklungspotential zu berücksichtigen. Wenn also alle anderen Grundstücke um das "zukünftige" Regenwasserrückhaltebecken herum zu Bauland werden, dann muss auch die Fläche (Regenwasserrückhaltebecken) die Baulandqualität entschädigt werden, in Deinem Fall Gewerbee. Sonst wäre es ein Sonderopfer, was dem Einzelnen zugemutet würde. Dazu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH).
Keine Sorge, ein Enteignungsverfahren geht nicht von heute auf morgen. Nimm den Richtpreis in Deiner Gegend und unterbreite der Stadt zu dem Preis zu verkaufen. Wenn die nicht wollen, nimm einen Anwalt, weil unter Richtwert musst Du nicht verkaufen.