An wen wendet man sich bei Sichtbehinderung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

einen grundsätzlichen Anspruch auf "freie Sicht" gibt es nicht - die Gegebenheiten sind jetzt primär erst einmal so, wie sie sind.

An wen kann man sich da wenden? Polizei? Gemeinde? Straßenmeisterei?

Im Normalfall ist die Gemeinde der unmittelbare Ansprechpartner, wenn es um die verkehrstechnischen Gegebenheiten innerhalb der Gemeinde geht - wenn nötig, wird man an andere Ansprechpartner verweisen.

Sinnvoll wäre zumindest ein Verkehrsspiegel, evtl. auch eine Warnung vor der Ausfahrt oder ggf. auch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - was gemacht wird, hängt von der Entscheidung der Behörde ab.

LG

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 15:03

Danke, dann werd ich's mal auf der Gemeinde probieren, vielleicht wissen die was und können helfen.
Aufgrund der Sichtbehinderung auf der einen Seite gab's damals keine Spiegel, vielleicht jetzt, wenn's auf beiden Seiten eng wird.

SaniOnTheRoad  13.06.2018, 15:05
@gstofus

Die Ermessensspielräume und die Wege der Behörden sind unergründlich - im Zweifelsfall ist es Fleißarbeit und "nerven", bis eine vernünftige Lösung steht.

Viel Erfolg!

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 15:10
@SaniOnTheRoad

Ich werde ihnen wenn's sein muss mal etwas lästig fallen ;-)
Danke!

SaniOnTheRoad  13.06.2018, 15:13
@gstofus

Gerne doch ;-)

Die Lösung besteht darin, dass du deine Fahrgeschwindigkeit laut STVO an die Straßenverhältnisse anpassen musst. Dazu zählt auch die einsehbare Fahrstrecke.

Also, wenn du nichts sehen kannst, dann musst du langsamer fahren. Egal ob auf dem Schild 30, 50 oder 70 steht.

Und für das Ausparken musst du dir eben einen Einweiser nehmen, wenn du es alleine nicht aus deiner Ausfahrt schaffst.

Für eine zeitlich begrenzte Sichtbehinderung stellt dir die Gemeinde sicher keinen Spiegel auf.

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 15:02

Naja, beim Ausparken auf meiner Hausausfahrt hab ich keine "Fahrgeschwindigkeit", die ich anpassen könnte, cm--weise raustasten , langsamer geht nicht. Aber wenn ich kontrolliere ob von link jemand kommt und währenddessen von rechts jemand um die Kurve kommt haben weder derjenige noch ich wirklich eine Chance.

Woher soll ich denn einen Einweiser nehmen? Beim Nachbarn um halb 7 klingeln? Die würden Spaß dran haben :D

theCapsicum  13.06.2018, 16:10
@gstofus

Dann solltest du zeitweise erstmal nur "rechts" aus der Einfahrt fahren, dann musst du nur eine Spur übersehen.

Wenn du dich über zwei Spuren tastest und dabei Unfall baust, wirst du immer einen großen Anteil der Schuld tragen müssen.Du musst im Straßenverkehr gegenseitige Rücksichtnahme üben und dass du in dieser Gefahrenstelle nichts siehst, sollte dir dort das fahren verbieten.

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 17:56
@theCapsicum

Das ergibt nicht viel Sinn, wenn ich in die andere Richtung muss, oder? Und mir das Fahren aus meiner Hauseinfahrt verbieten, weil jemand anderes eine Gefahrenstelle schaffen hat, ist wirklich ein genialer Vorschlag *thumbsup*

MaryLynn87  13.06.2018, 17:57
@gstofus

Du kannst auch dem Bauern nicht sein Handwerk verbieten nur weil du nicht richtig Autofahren kannst!

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 19:36
@MaryLynn87

Das ist schön, dass du das in der kurzen Zeit, die wir uns hier jetzt so intensiv kennengelernt haben, feststellen konntest, da hab ich ja ne echte Expertin erwischt *lach*
Und dem Bauern würden ein paar Meter weniger Mais schon nicht in den Ruin treiben, siehe § 91 Stvo.

theCapsicum  13.06.2018, 20:56
@gstofus

Wenn du nicht sicher irgendwo lang fahren kannst, musst du eben wo anders langfahren oder mit dem Risiko leben. Der Bauer darf seinen Acker bewirtschaften und deine Probleme sind eben nur deine Probleme.

Wer nichts sieht muss sich einweisen lassen. Ist wie beim Parken, wenn du keine Sicht hast, musst du dir jemanden zum einweisen suchen oder einen anderen Parkplatz.

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 21:09
@theCapsicum

Nein, das ist nicht korrekt, hab mich mittlerweile informiert und die Kommunen können den Bauern dazu auffordern, den gefährdenden Teil zu entfernen wenn es der Verkehrssicherheit dient.

Und wo anders lang fahren ist Quatsch, soll ich in eine fremde Einfahrt anstatt in meine eigene fahren?! Und der Vergleich hinkt auch ziemlich, immerhin gibt es verschiedene Parkplätze, habe jedoch nur ein zu Hause, kann mir schlecht n neues Haus bauen.

theCapsicum  13.06.2018, 21:43
@gstofus

Du musst ja nicht vor deinem Haus parken. Etwas spazieren gehen würde dir auch gut tun.

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 22:02
@theCapsicum

Ich parke nicht vor meinem Haus, ich parke in meiner Garage. Kann das Auto wohl schlecht einfach irgendwo an der Straße stehen lassen. Ich wohne nicht in einer Stadt, wo man das Auto mal um die Ecke parkt, sondern an einer Landstraße mit einigen Kilometern bis zum nächsten Ort.

Aber danke für den Tipp, ich gehe nämlich sonst niemals spazieren, keinen einzigen Schritt...

Eine kurzfristige Lösung gibts da nicht, da sind unsere Behörden vor.

Bis das geklärt und durch alle Instenzen durch ist Ist der Mais schon dreimal verdaut worden.

Da wird dir keiner helfen könne. Parke das Fahrzeug so dass du schnell raus fahren kannst - sprich nicht gleich vollgas da das Fahrzeug kalt ist aber so dass du nicht zum Stillstand kommst.

Vorsichtig ran fahren, wenn man es weiß. Und der Maies ist spätestens im Oktober weg.

gstofus 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 14:59

Das wird gemacht, geht ja gar nicht anders, nützt aber nicht viel wenn ein Auto mit min. 70 Sachen (die meisten viel schneller) daherkommt, da klappst mit der Vollbremsung oder eben nicht, was aber nicht von mir abhängt.