Kann ein Grundstücksbesitzer Miete für eine Baulast verlangen, für die er nicht der Begünstigte ist?
Folgende Sachlage:
- Hausbesitzer A hat einen Stellplatz auf dem Grundstück seines Nachbarn, Hausbesitzer B.
- Für den Stellplatz ist eine Baulast eingetragen.
- Begüstigter der Baulast ist Hausbesitzer A.
- Kann Hausbesitzer B eine Miete für die Nutzung des Stellplatzs von Hausbesitzer A verlangen?
- Oder kann sogar Hausbesitzer A eine Miete für den Stellplatz von Hausbesitzer B verlangen, wenn er ihm den Stellplatz zur Verfügung stellt?
Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Welche Miete sollte denn der Eigentümer verlangen können. Die Baulast wurde doch vom Eigentümer deshalb eingeräumt, weil er auf dem anderen Grundstück die Stellplätze nicht nachweisen konnte und somit keine Baugenehmigung erhalten hätte. Eventuell hätte er sich für viel Geld von der Stellplatzverpflichtung freikaufen können. Er hat sich dadurch doch schon einen Vorteil verschafft. Und nun soll er da noch Miete für haben dürfen? Und warum sollte der Begünstigte der Baulast eine Miete zahlen (wollen/sollen), wenn doch durch die Baulast der Stellplatz untrennbar mit dem sonstigen Eigentum verbunden ist? Das halte ich für nicht zulässig. Kosten für den Unterhalt sind wieder eine andere Sache.
Ganz einfach, der Grundstückeigentümer kann Miete verlangen, sofern kein Vertrag vorliegt.