Hütte im Wald bauen: Wie lautet das Baurecht auf einem Waldgrundstück?
Hallo. Ich habe ein Grundstück im Wald. Darf ich da einfach so eine Waldhütte hinbauen also so mit nem ofen und so? halt wo man mal übernachten kann
4 Antworten
Für eine ortsfeste Hütte benötigst du eine Baugenehmigung. Die Wahrscheinlichkeit, daß dir eine solche - im Außenbereich - erteilt wird, geht jedoch gegen Null.
Ein Blick ins BauGB ersetzt alle Vermutungen. Ein Bauvorhaben im Aussenbereich ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind sog. privilegierte Bauvorhaben. Bist Du Eigentümer eines grösseren Waldstücks und kannst glaubhaft darlegen, dass die Hütte als Lagerraum für Forstgeräte oder als Ruhetaum für Deine Waldarbeiter benötigt wird, ist eine Genehmigung denkbar. In allen anderen Fällen kannst Du das vergessen wie Du unschwer an der geringen Zahl solcher Hütten in unseren Wäldern erkennen kannst.
Die Chancen stehen hier gleich 0, dass du eine solche Hütte bauen darfst. Nach § 35 BauGB sind jegliche Veränderungen im Außenbereich verboten, gemäß § 34 Abs. 1 und den folgenden Nummern im BauGB gibt es jedoch ein paar Ausnahmen unter denen Voraussetzungen dennoch eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Defintiv nicht dabei, ist jedoch eine Hütte mit Ofen zum z.B. Feiern oder auch nur um eine romatische Nacht dort zu verbringen.
Das hat einen einfachen Hintergrund: Der Außenbereich soll nicht zersiedelt werden und nicht überall kleine Hütten stehen, die blöd in der Landschaft aussehen oder Tieren im Wald die Freiheit nehmen. Wo etwas verändert wird, wird die Natur zerstört. Um die Natur zu erhalten, ist das Bauen im Außenbereich grunsätzlich verboten. Lediglich Landwirte und besondere andere Vorhaben, wie z.B. Windkraftanlagen dürfen im Außenbereich bauen bzw. gebaut werden.
Es gibt noch die "sonstigen Vorhaben" gemäß § 34 Abs. 2 BauGB, jedoch sind diese wieder eingeschränkt. Eine Zersiedlung des Außenbereichs sowie Zerstörung von Natur- und Landschaftsbild sind ebenfalls mit eingeschlossen, weshalb eine Genehmigung nach Abs. 2 auch nicht möglich ist.
Weiterhin muss die Baumfallgrenze berücksichtigt werden und und und. Es steht vieles gegen eine solche Genehmigung.
tl;dr?
Eine Baugenehmigung im Außenbereich zu erhalten geht gleich gegen Null. An deiner Stelle würde ich es nicht einmal versuchen eine Voranfrage zu stellen. Da kommt eh eine Ablehnung bei raus. Zumindest würde ich so eine Anfrage ohne zu zögern ablehen, da es einfach nicht genehmigungsfähig ist :P
Ich würde an deiner Stelle einen kleinen schäferwagen herrichten und einfach dort hin stellen...