Wie geht üblicherweise Umwandlung von Ackerland in Bauland vonstatten?

8 Antworten

Hallo,

die Empfehlung deines Bekannten ist ja sehr nett gemeint, aber nicht ohne Risiko. Da könnte man genauso gut hoffen, dass der Landkreis plant eine Autobahn zu bauen und einem das Grundstück abkaufen muss.

In der Regel läuft das Umwandlungsverfahren über Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Die existieren meisten viele Jahre im Vorraus.

So kann man eigentlich nur hoffen, dass Stück Ackerland einem Landwirt abzukaufen um es dann weiter zu verkaufen. Aber von Naivität eines Bauern zu profitieren ist auch nicht gerade die feine englische Art...

Das geht ganz einfach: du musst die nächsten Wahlen für den Burgermeister oder Gemeinderat finanzieren und dazu noch den in die Taschen groszügig spenden.

Die Korruption ist ein integraller Bestandteil der Entwicklung der BRD.

SackheimBeutlin  22.09.2014, 09:23

Jetzt verstehe ich, wie die CDU funktioniert... und warum sie auf dem "Land", aber nicht in den Städten die Wahlen gewinnt...

Du trittst in die Partei des Bürgermeisters ein, lässt dich in den Gemeinderat wählen und gehst in den Bauausschuss......

Einen Acker am Rande des Ortes zu kaufen, um dieses später als Bauland verkaufen zu können, ist vielen spekulativen Risiken unterworfen. Liegt ein Acker in keinem rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP), würde ich die Finger davon lassen. Es sei denn, Du möchtest 25 Jahre Erdbeeren pflanzen und Deine Kinder sollen ggf. später einen Bauplatz bekommen. Wenn der Acker im FNP liegt, wird dies auch der Verkäufer wissen und einen höheren Preis haben wollen. Die Frage wird sein, ob Wohnraumbedarf besteht und der Gemeinderat einen Bebauungsplan aufstellen möchte. Praktisch läuft dies so ab, dass ein B-Planverfahren (Dauer ca. 1 Jahr) durchgeführt wird. Parallel könnte die Erschließungsplanung (Kanal, Wasser, Kabel, Straße) und die Bodenordnung (Neuaufteilung der Bauplätze) erfolgen, bevor dann örtlich gebaut wird. Dauer insgesamt und im optimalen Fall ca. 1,5 - 2 Jahre. Nach §§ 11 und 124 BauGB kann die Erschließung auch auf einen Privaten (Erschließungsträger) übertragen werden, was i. d. R. schneller als durch die Gemeinde geht. Ein Beschluss zu dieser Vorgehensweise muss der Gemeinderat aber fassen.

Generell wird das vom Gemeinde/Stadtrat entschieden.Natürlich wäre es gut zu wissen was kommt und was nicht.Bei uns im Osten war das eine beliebte Masche nach der Wende.Die Leute wollten bauen,wollten endlich raus aus ihrer "Platte" ,aber es mangelte an Bauland.Brachflächen,Gärten und Äcker gab es ja genug im Osten.Aber,wer entschied jetzt,was Bauland wird und was "Acker" bleibt ? Da wurden hinter den Kulissen schon "schöne" Geschäfte gemacht und der Acker oder Garten der vorher nur ne DM pro Quadratmeter kam,war plötzlich 100 DM pro "Quadrat" wert. Ja so geht`s - man muss nur "Beziehungen" haben,dann ist der "eigene" Hausbau schon so gut wie finanziert.