Was tun wenn der Zustand eines gekauften Artikels Mängel aufweist, auf die nicht hingewiesen wurde?

5 Antworten

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Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind einfach und unkompliziert!

§ 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Ist die gelieferte Kaufsache mangelhaft, musst du dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist ( ca. 10 Tage) zur Nacherfüllung gewähren.

Der Verkäufer hat die Wahl zwischen:

  • Nachbesserung (Reparatur)
  • Nachlieferung (Lieferung eines neuen, Mangel freien Artikels)

Wichtig: Hierauf hat der Verkäufer ein Recht!

Erst wenn diese Frist fruchtlos verstrichen ist, hat der Verkäufer das Recht auf:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag und ggf. Schadenersatz
  • Minderung des Kaufpreises

Gut zu wissen:

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Ist das bei der gelieferten Sache nicht der Fall - muss der Verkäufer eben dafür sorgen, dass er eine solche Sache beschafft.

Es ist also völlig egal, ob der Verkäufer den angebotenen Artikel nicht mehr Mangel frei besitzt.

Der Verkäufer hat eine Sorgfaltspflicht im Bezug auf sein Angebot. Wenn er diese vernachlässigt kann er dies natürlich nicht auf den Käufer abschieben.

Du schreibst:

das Produkt hat ein Loch, jedoch stand dies nicht in der Beschreibung weder war es auf einem Bild erkennbar.

Mein Tipp:

Wenn dich das Loch zwar ärgert, du unter Umständen aber trotzdem damit leben kannst, weil du es z.B. bearbeiten könntest oder eine Reparatur erschwinglich wäre, könntest du dir die Möglichkeit der Minderung einmal überlegen.

Anhand einer allgemein gültigen Formel lässt sich der Minderungsbetrag einer mangelhaften Sachen berechnen. In diesem Fall würdest du nicht vom Vertrag zurücktreten und den mangelhaften Artikel behalten - allerdings den Kaufpreis mindern. Den zu viel bezahlten Betrag muss der Verkäufer dir dann erstatten.

Du schreibst:

Was kann ich tun? Es gibt ja keine Option es zurück zu geben.

Gut zu wissen:

Es gibt kein Gesetz, dass den Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet.

Das ist aber auch überhaupt nicht notwendig. Schließlich geht für den Käufer darum, dass der Verkäufer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Manchmal macht eine Retoure auch überhaupt keinen Sinn. Nämlich dann, wenn die Portogebühren höher sind als der Warenwert.

Gut zu wissen:

Gäbe es eine Rücknahmepflicht, müsste der Verkäufer selbst Sachen zurück nehmen, die zusätzliche Kosten verursachen.

Gut zu wissen:

Im Zuge der Nacherfüllung (wie oben beschrieben) trägt der Verkäufer auch sämtliche Versandkosten für den Rückversand an den Verkäufer und den erneuten Versand an Käufer.

Beispiel:

Bei der Frage, ob du dich für den Behalt der Sache und Kaufpreisminderung entscheiden sollst - ist es hilfreich zu wissen, welchen Vorteil der Verkäufer als Verursacher davon hätte.

Kosten und Aufwand, die sich der Verkäufer sparen würde:

  • 5,- EUR Versandkosten für die Retoure an den Verkäufer
  • 5,- EUR Versandkosten für den Rück-Versand einer Mangel freien Sache an dich
  • Aufwand und Kosten für die Beschaffung einer Mangel freien Sache
  • Kosten aufgrund von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche sind zudem einfach einklagbar!

Fazit:

Zusammen mit der Wertminderung der Ware durch Beschädigung können die Konditionen einer Minderung durchaus interessant werden.

Mein Tipp:

Das wird den Verkäufer zwar nicht besonder erfreuen - doch ist diese Lösung in der Regel immer noch günstiger für den Verkäufer als Ersatz zu beschaffen und auf der mangelhaften Ware sitzen zu bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schesslo 
Beitragsersteller
 12.01.2019, 22:31

Danke für die ausführliche Erklärung.
Habe den Verkäufer gebeten mir 5€ zurück zu erstatten, ob er es wirklich macht wird sich zeigen.. er ist ja nicht verpflichtet dazu oder? Ich habe ihn bloß nett drum gebeten

Es gibt ja keine Option es zurück zu geben

Ein Rückgaberecht gibt es nie. Ein Mangel würde eine Rückgabe auch nicht rechtfertigen.

Juristisch sieht es so aus, dass die Verkäuferin zur Nachbesserung verpflichtet ist. Da das wahrscheinlich nicht möglich ist, müßte sie eine mängelfreie Ersatzlieferung leisten. Oder ihr einigt euch auf einen Preisnachlass.

Praktisch sieht es so aus, dass nichts machen kannst. Du hast keine Daten der Verkäuferin. Somit kannst du nicht gegen sie vorgehen.

Um welchen Betrag geht es überhaupt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schesslo 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 19:39

Zum Glück ein nicht zu hoher. Es war eine Geldbörse für 40€

ronnyarmin  12.01.2019, 00:16
@schesslo

Du kannst nur abwarten, wie die Verkäuferin reagieren wird.

Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt
Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.

https://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html#Gew%C3%A4hrleistung

Screenshot von der Anzeige gemacht? Hat der Verkäufer bereits geantwortet?

Frist setzen für die Rücknahme und die Erstattung des Kaufpreises samt Hin- und Rückgebühr. Drohen mit Anwalt erst zum Schluss... Adresse stand ja wohl auf dem Paket / Päckchen mit dem die Ware kam?!

Hättest du Kleinanzeigen so genutzt, wie es gedacht ist ... nämlich dass man seine Ware direkt persönlich abholt, dann hättest du das Loch gesehen, und hättest nicht kaufen müssen.

So hast du jetzt wohl mehr oder weniger Pech gehabt ... denn die Anzeige wird vermutlich auch gelöscht sein, so dass du auch keinerlei Beweise dafür hast.

schesslo 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 19:41

Wenn du bereit bist für ein Produkt welches 30€ kostet 50km zu fahren dann gerne.
Heutzutage übernehmen dies Lieferdienste für mich 😉

ronnyarmin  12.01.2019, 00:22
@schesslo

Du hast die Antwort des Hodenlosen nicht verstanden. Er sprach nur von ebay kleinanzeigen. Das ist für persönliche Abholung gedacht. Wenn der Artikelstandort zu weit weg ist, kauft man über diese Seite nicht.

Hodenlos  12.01.2019, 05:19
@schesslo

Stellst du dich absichtlich dumm, oder bist du tatsächlich nicht die hellste Kerze auf der Torte?

Es geht mir einzig und alleine um KLEINANZEIGEN!

Selbst Kleinanzeigen selber schreibt, dass man seine Käufe persönlich vor Ort abholen soll.

Ich zitiere:

  • Kann ich hier auch den Artikel per Überweisung oder mit PayPal zahlen?

Wir raten dir davon ab, Geld zu bezahlen bevor du die Ware nicht in den Händen hältst. eBay Kleinanzeigen ist wie der Flohmarkt um die Ecke, du triffst dich nach einem netten Gespräch mit dem Verkäufer und bezahlst die Ware vor Ort. 

schesslo 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 19:17

Willst du gerade alle Versandangebote der Welt kritisieren? Ziemlich 1978 wenn du so denkst

Hodenlos  11.01.2019, 19:18
@schesslo

Nein, ich kritisiere DICH und alle die wegen irgendeiner Sache in Bezug auf Kleinanzeigen hier herum heulen! 🙃

Kleinanzeigen ist für Haustürgeschäfte.