Ebay Kleinanzeigen Artikel weicht erheblich von Beschreibung ab - was tun?
Hallo,
Ich habe via ebay Kleinanzeigen eine Markentasche erstanden, bei der Tasche handelt es sich zudem um eine limited edition. Die Verkäuferin hatte eine Bilder hochgeladen und die Tasche als "gebraucht - wie neu" deklariert. Die Tasche sah auf den Bildern wirklich sehr gut aus. Auch auf meine Rückfragen bestätigte die Verkäuferin dass die Tasche keinerlei Mägel aufweise. Also habe ich sie ihr abgekauft. Die Tasche wurde nun geliefert, allerdings weicht die Tasche erheblich von den hochgelegenen Bildern ab. Z.b. wurde eine fehlende Niete einfach mit einer Plastik Niete aufgeklebt. Ein gefälschter Schultergurt (nicht der Marke entsprechend) wurde beigelegt. Die Tasche ist auch alles andere als "wie neu". Nun habe ich die Verkäuferin wieder kontaktiert mit Bitte sich zu melden, so dass wir uns evtl gütlich einigen können. Ich habe sie auch drauf hingewiesen, dass es sich um Betrug handelt. Natürlich keine Antwort. Nun habe ich mir überlegt sie wegen Betruges anzuzeigen. Aber was dann? Die Ware ist ja da. Mahngerichtsverfahren bringt dann wohl nichts. Hat jmd. Rat für mich? Danke!
9 Antworten
Hallo Kaethy181,
Rat? Hole Artikel aus eBay Kleinanzeigen IMMER IMMER IMMER persönlich ab. Man kann es nicht genug betonen. Da es kein Bewertungssystem, keine hinterlegten Adressen etc. gibt für eBay Kleinanzeigen ist das der perfekte Ort für Betrüger. Hat der Verkäufer wenigstens eine Absenderadresse? Ich bin mir nicht sicher ob ne Anzeige wegen Betrug bei so vielen Fällen täglich auf der Plattform etwas bringt? ^^
- Haben Sie schon versucht, den Verkäufer telefonisch zu erreichen? Oft hilft ein klärendes Gespräch, bei dem man Missverständnisse oder Unstimmigkeiten ausräumen kann.
- Sollten Sie per PayPal bezahlt haben, melden Sie den Vorgang unverzüglich an Paypal. In bestimmten Fällen besteht dort die Möglichkeit einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen.
- Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, besteht die Möglichkeit sich durch Ihren Rechtsanwalt beraten zu lassen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten zu lassen.
Das sagt eBay Kleinanzeigen dazu (http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/schadensmeldung.html)
Grüße, Kesselwagen
P.S. Versuche die Tags-Funktion treffend zu nutzen so dass Deine gestellte Frage für andere Nutzer einfach auffindbar ist. Nach "Fälschung Anzeige Ratlos" würde niemand suchen - aber dafür nach "eBay Kleinanzeigen" "Betrug" "Recht". :-)
Gleich von Bertrug zu sprechen, mag zwar das Richtige meinen aber drückt das Falsche aus. Vermutlich wäre es besser, sie auf die Mängel hinzuweisen und zur Nachbesserung oder zur Rückabwicklung des Kaufs aufzufordern. Er wenn der Verkäufer darauf nicht eingeht, wird es ein Betrug, FALLS die Ware wirklich nicht der Beschreibung entspricht und dieser Unterschied nicht nur eingebildet wird. Eine Strafanzeige kannst du machen, aber diese bringt dir keinen Ersatz oder dein Geld wieder. Nach der Anzeige kannst du zum finanziellen Ausgleich einen Zivilprozess anstreben, aber ich bezweifel, dass die Tasche die Nerven und den Einsatz von Zeit und Mitteln dazu rechtfertigt.
Wenn der Dame bei der Artikelbeschreibung klar war, dass die Tasche in Wahrheit derart abweicht - im Grunde eine andere Tasche ist -, dann liegt auch Betrug vor. Sie täuschte vor, eine schöne Tasche XY zu versenden, und veranlasste dich damit zur Überweisung von Geld.
Im Strafverfahren besteht generell auch die Möglichkeit, den zivilrechtlichen Anspruch gleich mit feststellen zu lassen - den zivilrechtlichen Weg kannst du dir also vllt sparen. Abgesehen von der Durchsetzung des Anspruchs: Wenn bei der Dame nun mal nichts zu holen ist, dann bringt dir alles Recht der Welt nichts.
Eine Anzeige wegen Betruges - der ja auch noch nachgewiesen werden müsste - bringt Dir Dein Geld nicht zurück. Das kannst Du nur durch ein zivilrechtliches Verfahren einfordern. Dafür müsstest Du aber erstmal in Vorlage treten, dann hoffen, vor Gericht zu gewinnen und bei Deiner "gegnerin" etwas zu holen sein. Ich würde ihr zunächst schreiben - auf PApier, mit Briefmarke etc, und sie darauf hinweisen, daß die Ware nicht der Beschreibung entspricht und zur Rückabwicklung auffordern. Also Ware zurück, Geld zurück. Und beim nächsten Mal bei teuren Artikeln auf die vielen Hinweise achten: Ebay kleinanzeigen: Hinfahren, Ware prüfen, Ware gegen Bargeld tauschen - oder auch eben nicht, wenn nicht zufrieden. Kein Versand, kein Geldtransfer.
Es handelt sich um ebay Kleinanzeigen, die machen nicht viel außer einem die Anzeige zukommen zu lassen. Ihre Adresse sowie ihre Kontodaten habe ich. Nur klärt ja eine Anzeige nichts anderes als den strafrechtlich Vorgang. Die falsche Ware habe ich dann noch immer...
@ Kathy181
Du wirst das leider als Lehrgeld verbuchen müssen, wenn man die Warnungen auf ebay-Kleinanzeigen nicht beachtet, dass man nur per Abholung kaufen soll.
Hast du dir die Anzeige kopiert als Beweis? Hast du die Verkäuferin vorher überprüft, hast du den ganzen Schriftverkehr gespeichert?
Was hast du alles für Daten von der Verkäuferin? Adresse überprüft?
Du kannst eine Anzeige machen, wegen Betrug (Fake) aber die Polizei macht da nicht viel, du kannst das Privat einklagen. Rentiert sich das?
Wenn das keine echte Markentasche ist, dann kannst du die auch nicht weiterverkaufen.
Vorsicht bei ebay Kleinanzeigen und Zahlung
via Paypal Privatverkauf ohne Garantie nicht gültigebay-Kleinanzeigen sind nicht EBAY
Nun ja, die Polizei muss ja dennoch die Anzeige bearbeiten. Und immer gleich von Lehrgeld zu sprechen, empfinde ich persönlich als vermessen. Die Dame hat auf gut deutsch Mist gebaut. Also warum das ganze nicht ahnden?
Und zu all deinen Fragen: ja, ja und ja ;)
Liebe Kaethy
NEIN dass man solche Käufe als Lehrgeld verbuchen soll ist absolut nicht vermessen und weist du auch warum nicht?
Weil hier jeden Tag zig Fragen und Beschwerden aufschlagen, was das Kaufen auf ebay-Keinanzeigen betrifft. Die User die hier ständig darauf antworten, werden das bestätigen.
Wenn man die AGB dort liest, dann steht das ganz klar und ständig ploppen Warnungen dort auf, dass man das per Abholung tun sollte.
Nur die Leute lesen das nicht, wo bitte ist das dann vermessen?
Die Dame mag Mist gebaut haben, das ist noch nicht strafbar. Es gehören doch immer zwei dazu. Der eine wo evtl, falsche Angaben macht oder eine Markenware anbietet, die keine ist und der Käufer, der sich auf das Angebot einlässt, ohne es selber vor Ort zu prüfen. Tut mir leid für dich, aber so sind die Fakten.
Du hast alle Daten, samt Adresse mit den Angaben in der Anzeige, dann probiere dein Glück bei der Polizei, nur einklagen musst du das selber.
Am besten den Käufer Kontaktieren, wenn er nicht reagieren sollte dann würde ich rechtlich vorgehen.
Alles, was du schreibst, ist Bestandteil der Frage. Hast du darauf eine Antwort?
Also ich finde schon, dass ein falscher Schultergurt der nichts mit der Marke zu tun hat, Betrug ist. Zumal der auf den Bildern "das original" ist und letztlich was anderes geliefert wurde.
Nachdem ich der Dame eine Frist gesetzt habe um zu reagieren und nichts geschehen ist, werde ich definitiv Anzeige erstatten. Meine Frage zielte ja eher darauf ab, was ich noch tun kann.