Kaufvertrag zustande gekommen kleinanzeigen?

10 Antworten

Es kommt darauf an, ob du ihm geschrieben hast, dass du die Sache kaufst und zu welchem Preis du sie nimmst?

Guten Tag,

vielleicht auch interessant zu erfahren um was für einen Artikel es sich handelt. (Tipp: Blick in Nutzungsbedingungen usw...Klein Anzeigen Ebay)

danielppunkt 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 16:36

Da habe ich schon reingeguckt, was soll da interessantes drinstehen? Und warum es wichtig ist zu wissen um welchen Artikel es sich handelt verstehe ich auch nicht

Berlinfee15  03.08.2015, 17:38
@danielppunkt

Es soll Artikel geben, die man über (Kleinanzeige) Ebay nicht verkaufen darf!  Du solltest das genauer lesen!

jurafragen  03.08.2015, 18:07
@Berlinfee15

Es soll Artikel geben, die man über (Kleinanzeige) Ebay nicht verkaufen darf

Das würde nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrages zwischen den Vertragsparteien ändern.

Es gibt einen Rücktrittsrecht. 

peterobm  03.08.2015, 16:13

Bei Käufen im Privatbereich nicht.

jurafragen  03.08.2015, 16:44

Es gibt einen Rücktrittsrecht. 

Es liegt kein Rücktrittsgrund vor. Der Verkäufer könnte aber zurücktreten, wenn der Käufer sich ernstlich weigert, zu bezahlen.

Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es kein Richtigen Kaufvertrag, der sinn dahinter ist ja auch die Sachen abzuohlen. Da wär auch erst der "kaufvertrag" wenn das Geld übergeben ist und die Ware erhalten wurde.

peterobm  03.08.2015, 16:09

Quatsch, sobald 2 Personen dies übereinstimmend erklären, das ist hier der Fall.

jurafragen  03.08.2015, 16:12

Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es kein Richtigen Kaufvertrag

Hier ist eindeutig ein Kaufvertrag geschlossen worden.

Da wär auch erst der "kaufvertrag" wenn das Geld übergeben ist und die Ware erhalten wurde.

Nein. Der Abschluss des Kaufvertrages ist ein Verpflichtungsgeschäft, die Erfüllung des Kaufvertrages sind ein Verfügungsgeschäft. Du beschreibst hier schon mindestens 3 Verträge.

Logimann  03.08.2015, 16:15
@jurafragen

ok, dann entschuldige ich meine Anscheinend falsche Antwort. Und überdenke es

peterobm  03.08.2015, 16:18
@Logimann

wäre besser ...

Zurecht?

Ja.

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Er verklagt Dich auf Zahlung des Kaufpreises, zahlbar Zugum-Zug gegen Übergabe und Übereignung der Kaufsache.

Der Wert beläuft sich auf unter 500€, wird eine mögliche Strafanzeige fallen gelassen?

Es liegt keine Straftat vor.

Kommt es bei Sachen mit so geringem Wert überhaupt zu Gerichtsverfahren?

Auch wenn der Kaufpreis 50 Cent betragen würde und der Verkäufer diese einklagen möchte, dann gibt es ein Gerichtsverfahren.

Was würdet ihr mir raten?

Das kommt darauf an.

Normalerweise mache ich so etwas nicht, habe ihn aber nur 2 Tage nach der Mitteilung der Kontodaten informiert und mich entschuldigt.

Verträge sind einzuhalten.

danielppunkt 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 16:14

Das kommt darauf an.

Worauf kommt es an? 

peterobm  03.08.2015, 16:15
@danielppunkt

Verkäufer Privat oder Händler?

jurafragen  03.08.2015, 16:16
@danielppunkt

Darauf, ob ich das Gefühl habe, dass der Gegner die Sache durchzieht. Und darauf, ob ich das Gefühl habe, dass er Dich von vornherein übervorteilen wollte.

danielppunkt 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 16:19
@peterobm

Privat.. 

danielppunkt 
Beitragsersteller
 03.08.2015, 16:21
@jurafragen

Wäre der schlimmste Fall nicht damit verbunden, die Gerichtskosten zu tragen? Denn der von dir genannte schlimmste Fall wäre für mich harmlos. 

jurafragen  03.08.2015, 16:26
@danielppunkt

Natürlich zahlt der Verlierer am Ende auch die Gerichtskosten und ggf. den gegnerischen Anwalt bzw. die Reisekosten des Prozessgegners.