Fake Schuhe unbewusst Weiterverkauft auf eBay Kleinanzeigen, muss ich diese wieder vom Käufer zurücknehmen?

10 Antworten

Du solltest dich auf jeden Fall einsichtig verhalten und dem Käufer zur Wiedergutmachung die gesamten Kosten erstatten und dann kannst du nur hoffen, dass er dich nicht anzeigt, denn wenn die Anzeige wirklich richtig bearbeitet wird, hast du direkt ein Problem mit Adidas. Denn Firmen wie Adidas oder Nike wollen um jeden Preis gegen Markenpiraterie vorgehen. Je nachdem um welche Modelle es geht, können da Briefe von Anwälten von Adidas kommen, die dich auffordern bis zu 30.000€ zu zahlen und das ist gesetzlich abgesegnet.

Und letzendlich schützt Unwissenheit nicht vor der Strafe, weswegen du trotzdem angezeigt werden kannst, da du deinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt hast und dazu noch einen gefälschten Markenartikel verkauft hast.

Nimm mal ganz schnell die Treter wieder zurück. Du kannst doch keine Plagiate verkaufen, das ist in Deutschland verboten. Was meinst Du denn, wenn Du Dich quer stellst und der Käufer schickt die Schuhe zur Begutachtung zum Markeninhaber ein? Dann bekommst Du eine Abmahnung, die in die Tausende geht.

Genauso ist es, wenn er Dich bei der Polizei anzeigt. Du bist in jedem Fall der Schuldige.

So funktioniert Verkaufen nicht. Auf Dummenfang gehen funktioniert heutzutage kaum noch.

Der Käufer kann Dir nicht nur mit einer Anzeige drohen, wenn Du Fälschungen verkaufst. Es gibt in Deutschland entsprechende Gesetze.

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Wenn Du die Schuhe als Originalware angeboten hast kann der Käufer auch zivilrechtlich gegen Dich vorgehen und die Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages (Originalware liefern/oder geldlicher Ersatz) einfordern. .

Der Verkauf gefälschter Ware verstößt auch gegen die Grundsätze von eBay Kleinanzeigen.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/artikel/policy

Wenn Du dort Ware anbietest hast Du für die Originalität der angebotenen Ware auch selbst Sorge zu tragen.

Der Privatverkauf schützt dich nicht vor einer Strafanzeige. Das du nicht gewusst hast das es Fakes sind ist auch nicht relevant, du hättest ja im Laden fragen können.

Ist denn 100% klar das es Fakes sind? Dann kannst du auch das Geld von deinem Verkäufer fordern, oder ggf Anzeigen.

Du hast nicht das geliefert, was der Käufer gekauft hat. Somit liegt ein Sachmangel vor; kein Garantiefall.

Du kannst natürlich mit Deiner Bezugsquelle ebenso verfahren.

Eckengucker  17.06.2017, 09:41

Das wollte ich eigentlich auch sagen. So wie du die Schuhe zurücknehmen musst, kannst du natürlich auch von deinem Vor-Verkäufer verlangen, dass er sie zurücknehmen muss.