Artikel weicht von der Beschreibung ab Ebay Kleinanzeigen?

8 Antworten

Grundsätzlich kannst Du gem. § 439 BGB von dem Verkäufer Nacherfüllung verlangen, also entweder Reparatur oder Austausch, soweit der Kotflügel bereits bei Übergabe an die Post mangelhaft war. Die Fotos in der Anzeige dienen für diesen Umstand als Beweis (also herunterladen und sichern!).

Da hier der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert hat, darfst Du auch ohne weitere Fristsetzung von dem Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen (§ 323 Abs. 2 BGB). Insoweit ist die Sach- und Rechtslage mehr oder wenig eindeutig.

Problematisch ist dagegen der Gewährleistungsausschluss. Stand der bereits in der Anzeige oder hat der Verkäufer sich erst im Nachhinein darauf berufen, als Du ihn kontaktiert hast?

  • Soweit der Gewährleistungsausschluss schon in der Anzeige stand, dürfte der Verkäufer sich hier gem. § 444 BGB wohl nicht auf diesen berufen. Es spricht nämlich viel dafür, dass er arglistig einen Mangel verschwiegen hat.
  • Hat der Verkäufer dagegen erst im Nachhinein die Gewährleistung ausgeschlossen, dann ist dieser Ausschluss selbstverständlich nicht wirksam.

Ob Du deshalb jetzt einen Anwalt beauftragen möchtest, musst Du selbst wissen. Ich würde es auch vom Wert des Kotflügels abhängig machen. Du kannst dem Verkäufer ja erst einmal schreiben, dass sein Gewährleistungsausschluss unwirksam ist und er sich unter Umständen wegen Betrugs strafbar gemacht hat und Du ihn anzeigen kannst.

beziehe dich auf die "sachmängelhaftung" nach §§ 434, 437 BGB und drohe mit anwalt. manchmal reicht soch solches "säbelrasseln" und ein paar juristische fachausdrücke, um dem anderen klarzumachen, dass man die rechtliche lage kennt und bereit ist, sie durchzusetzen.

solche schwarzen schafe bauen immer darauf, dass die leute sich eben nicht trauen oder den aufwand scheuen, gegen abzocker vorzugehen.

Interesierter  17.11.2016, 12:37

Und was soll der FS machen, wenn sich der Verkäufer nicht beeindrucken lässt?

Dicke Backen machen fast alle. Tatsächlich klagen tut dann fast keiner. Das Risiko für den Verkäufer ist überschaubar.

Grundsätzlich stehen dir Ansprüche aus dem Kaufvertrag zu. Das heisst, Nacherfüllung.

Problematisch wird es aber, den Anspruch durchzusetzen. In welchem Preisrahmen bewegt sich das Ganze denn?

Zum Einen war auf dem Bild erkennbar, dass ein Teil abgebrochen ist. Das verträgt sich zwar nicht mit der Beschreibung, du müsstest dir im Streitfall aber durchaus etwas vorhalten lassen.

Wenn du vor Gericht gehst, wirst du kaum mit einem eindeutigen Sieg rechnen können. Vielmehr wird es auf einen Vergleich hinauslaufen. Daher halte ich eine rechtliche Auseinandersetzung für wenig zielführend.

Weshalb werden eigentlich die Sicherheit Hinweise nicht beachtet ?

eBay-Kleinanzeigen ist nicht eBay!

Die Anmeldungen erfolgen anonym.

Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand.
eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen:

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht , muss ich der Verkäufer zurück nehmen .

Privat Verkauf ohne Garantie und Rückname so wie Gewehrleistung 

greift nicht :

Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt

Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz.

 Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. 

Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.

https://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html

Teile ihm mit , Du bemühst Deinen Anwalt  und weise ihn auf die Rechtslage hin

ninamann1  17.11.2016, 12:16

Wenn er nicht klein beigibt nach dem Wink mit dem Zaunpfahl, kannst Du ihn natürlich anzeigen. Das bringt aber Dein Geld nicht wieder, dafür musst Du Zivil rechtlich klagen

....da der Kotflügel nicht "Top" war, sondern fehlerhaft, hat der Verkäufer

gelogen - sprich er muß ihn zurücknehmen.

Da er das nicht will, würde ich mit einem Anwalt drohen. Reagiert

er dann immer noch nicht, hilft nur den Anwalt zu bauftragen.