Hauskauf Mängel?
Hallo
Ein verwandter hat vor kurzem ein ca. 35 Jahre altes Haus gekauft.
Bei der Besichtigung waren schon ein paar „normale“ Mängel ersichtlich.
In 2 Wohnräumen im Keller kleine Feuchtigkeitsflecken. Der Keller wurde zwar vor ca. einem Jahr saniert, aber es ist wieder gekommen.
Es wurde aber auch darauf hingewiesen dass das Objekt Sanierungsbedürftig ist, dass der Keller trocken gelegt werden muss, eine Drainage gemacht werden muss und der Keller abgedichtet werden muss. -> dies steht auch so im notariellen Kaufvertrag.
Nach den enormen Regenfällen in den letzten 2 Monaten ist jetzt fast jede Wand im Keller auf ca. 30cm feucht/nass. Dies war so noch nicht zu sehen… erst bei der Übergabe.
Gehe ich in der Annahme richtig, dass mein Verwandter hier „Pech“ hat, da im Kaufvertrag hingewiesen wurde dass der Keller abzudichten ist und trocken gelegt werden muss? :/
Vielen Dank
5 Antworten
Selbst wenn es nicht bekannt wäre, dass bei starken Regenfällen Kellerwände eines über 30 Jahre alten Hauses ggf. Feuchtigkeit aufweisen ist nicht ungewöhnlich. Die Abdichtungen halten nur so 25-30 Jahre, dann gibt es erste Schäden.
Nur wenn ein Mangel (und ob das ein Mangel wäre wage ich zu bezweifeln) dem Verkäufer bekannt war und er es arglistig verschwiegen hat hat man Chancen was zu machen.
danke für die Einschätzung
ich denke, dadurch, dass es im kaufvertrag steht, hat er ohnehin alles akzeptiert. Selbst wenn ein pool im keller wäre
kein Pech, die Mängel waren ihm ja vorher bekannt und er hat sich trotzdem zu einem Kauf entschieden
Das war weder Pech noch sonst was, das war ziemlich offensichtlich. Er wurde darauf hingewiesen das Feuchtigkeit eindringt, was will er mehr? Eine Garantie das es nicht regnet?
Ist der Keller nicht weiß gebaut, passiert das bei Starkregen. Das müsste jeden Menschen klar sein.
Also, noch etwas deutlicher:
Wenn dir der Verkäufer, 400* sagt, dass die Bude undicht ist, der Notar das brav beurkundet, sicher den Käufer vorher auch gefragt hat, ob er das mit der Feuhtigkeit mitbekommen hat, dann ist das durch.
Das darfst du gerne Waldorfmäßig mal vor Tanzen, zum besseren Verständnis.
😂😂 habs schon kapiert.
Ich bin auch davon ausgegangen dass das durch ist… Wenn das schon im Kaufvertrag steht muss man ja schon hellhörig werden… zumindest nochmal nachfragen… auch wenn der Verkäufer es nicht 400 mal erwähnt… ich denke mal 1x erwähnen, bzw Kaufvertrag genügt..
ja, natürlich -- klingt für mich alles sehr fair.
Da kann sich dein Verwandter gern an uns wenden und bis dahin: "Jup"
wer ist „uns“ ;P
"Wir" :-)
Ich hab es mir gedacht… es ging nur darum, dass das Ausmaß so nicht abzusehen war… eine Feuchte Wand wäre ja nicht das Problem gewesen.