Habe ich ein Rücktrittsrecht, wenn ich eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufe und sie mangelhaft?
Ich habe eine Immobilie "im gegenwärtigen, altersbedingten instandsetzungs- und sanierungsbedürftigen Zustand" für kleines Geld gekauft. Jetzt (nach einigen Wochen) nach Übergabe habe ich bemerkt, das einige Feuchteschäden und andere Schäden vorhanden sind, die unbedingt repariert werden müssen.
Frage: Habe ich ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wegen dieser Mängel und hat der Verkäufer mich arglistig getäuscht, weil er mir die Mängel verschwieg? Angeblich hat er nichts von den Mängeln gewusst.
7 Antworten
"im gegenwärtigen, altersbedingten instandsetzungs- und sanierungsbedürftigen Zustand"
da sind Feuchtigkeitsschäden etc, mit drin ... wenn eine Immobilie lange leerstand und "für kleines Geld" zu haben ist, sit auch einen Haken dabei .... und der ist hier die Sanierungsbedürftigkeit .. die kanntest du also gibt es keinen Grund für einen Rücktritt ... warum auch - worüber hat man dich getäuscht? - dass die Immobilie marode ist steht im Vertrag, du hast besichtigt und gekauft wie gesehen ....
also ich sehe hier keinen Rücktrittsgrund ...
PS: mit dieser Rechtsfrage bitete sich im übrigen ein Gang zum Anwalt an, falls Dumit den hier gegebenen Antworten nicht zufrieden bist ....
In der Sache einen Anwalt befragen. Da es wegen verschweigen von Mängel und anderen auch Schadensersatz für dich dabei rauskommen kann. Aber wie gesagt frage einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, weil wir eben nur normale Bürger sind.
Es sei denn, du hast gekauft wie gesehen!
...dass man bei einem sanierungsbedürftigem Haus was reparieren / sanieren muss, dazu braucht es aber keinen Anwalt.
Ziemlich unwahrscheinlich: bei einer Immobilie im "instandsetzungs- und sanierungsbedürftigen" Zustand können auch solche Schäden vorkommen...........
Was ist für dich "sanierungsbedürftiger Zustand"? TOP, nur müsste mal gefliest werden?
Alles einzeln auflisten was da nicht passt muss man nicht sofern man einen Allgemeinzustand angibt, zudem ist es schwer nachzuweisen dass er es wirklich arglistig verschwiegen hat und nicht wirklich nicht wusste
Genau und übersetzt bedeutet das: Du hast dir eine Bruchbude angesehen und eine Bruchbude gekauft um das nutzen zu können musst du es sanieren.
Ja exakt. Bei dem Wort sanierungsbedürftig würden bei mir alle Alarmglocken schrillen. Du hast den Kaufvertrag mit dem Zustand unterschrieben, du hast keinerlei Rücktrittsrecht
Du hast das Haus billig bekommen weil es Mängel hat. Wenn das schon im Kaufvertrag steht hast du keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Außerdem hast du das Haus ja nicht im Versandhandel gekauft.
Der Allgemeinzustand wurde im Kaufvertrag so benannt. "Der Käufer hat das Objekt eingehend besichtigt. Er kauft es im gegenwärtigen altersbedingten instandsetzungs- und sanierungsbedürftigen Zustand."