Wenn man ein Motorrad bei Ebay Kleinanzeigen kauft, hat man bei Mängel, die man später entdeckt ein Recht darauf das Geld zurück zu kommen?
Überlege dort ein Motorrad zu kaufen. Angenommen ich entscheide mich dafür....
Und ich mache eine Probefahrt und überweiße dem Verkäufer das Geld.
Dann merke ich, nachdem ich das Motorrad gekauft habe, dies und das funktioniert doch nicht so gut. Habe ich dann das Recht zu verlangen, das der Verkäufer mir wieder etwas Geld auf meinem Konto überweißt, damit der Preis angemessener ist.
Und wie ist es wenn ich das Motorrad nicht haben möchte, weil der Verkäufer mich nicht auf Schäden des Motorrads hingewiesen hat. Habe ich das Recht mein Geld komplett wieder zu kriegen?
7 Antworten
Du hast sämtliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn der Verkäufer ist eine Privatperson welche die Sachmängelhaftung wirksam im Kaufvertrag ausschließt. Der Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Wobei du hier in der Beweispflicht bist.
Das hängt vom Angebot ab. Du kannst mit dem Verkäufer einen Vertrag schließen, in dem er dir eine Garantie einräumt. Das wird er vermutlich nicht tun, aber du kannst ihn darauf ansprechen.
Normalerweise ist es "gekauft wie besehen".
Bei nachträglichen Mängeln wird es immer darauf hinauslaufen, dass nichts bewiesen werden kann. Du wirst auf den Mängeln sitzenbleiben. Der Verkäufer kann nicht alle zukünftigen Schäden voraussehen, denn er ist ja kein Hellseher. Du könntest beispielsweise selbst Schäden durch unsachgemäßes Reparieren verursacht haben und sie nachträglich vom Verkäufer bezahlt haben wollen. Oder - wie es sehr häufig vorkommt - es werden nach Besichtigung und Übernahme Mängel geltend gemacht, um den Kaufpreis unseriöserweise im Nachhinein zu drücken.
Ich will euch beiden nichts Böses unterstellen, sondern will dir nur zeigen, wie es bei den Ebay-Kleinanzeigen zugehen kann. Alles ist letztendlich eine Frage des Beweises und dabei werdet ihr beide in Beweisnot geraten.
Du wirst sicherlich mit dem Verkäufer einen schriftlichen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug abschließen.
Entsprechende Formulare gibt es im Handel oder im Netz.
Dort sind die wichtigsten juristischen Dinge schon vorgegeben.
Das Ganze hat mit ebay.kleinanzeigen nichts zu tun (anders, wenn du über ebay kaufst); du könntest genauso gut über eine Zeitungsannonce oder einen Aushang kaufen. Ebay.kleinenzeigen bietet keinerlei Schutz.
Zunächst mal hast Du - wie bei jedem Kaufvertrag - das Recht auf Nacherfüllung, in diesem Fall durch Beseitigung des Mangels.
Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag sind nachrangige Rechte, falls die Nacherfüllung scheitert oder vom Verkäufer verweigert wird.
Bei arglistiger Täuschung kannst Du den Vertrag anfechten.
Deswegen sollst du auch die Artikel persönlich übergeben oder abholen. Über Ebay Kleinanzeigen gibt es da wohl keinen Schutz. Das liegt dann ganz allein bei dir. Ggf über einen Anwallt.
Normal ist das so: Gekauft wie gesehen. :)
Dass der Verkäufer keine Garantie gibt, ist klar. Die Frage ist aber ob er auch die Gewährleistung ausschließt. Das ist nur mit dem Passus "gekauft wie gesehen" nicht (vollständig) der Fall.