Was tun wenn der Vermieter das Schloss gewechselt hat
Freitag morgen hat der Vermieter das Schloß zu Wohnung ausgewechselt. Zwei Tage bvorher kam ein Brief das die ab sofort neu vermietet sei... Zwei Monatsmieten muss ich noch bezahlen. Ich hatte mich bereits schriftlich bei ihm entschuldigt und den Sachverhalt erklärt. Darauf hin hat er den Brief einlaminiert und an meinem Giebel genagelt, für alle sichtbar. Zwei Tage später Stand er vor der zur hat die Jalousien hoch gerissen und herum geschrien. Nochmal zwei Tage später lag ein riesiger stein hinter meinem Wagen, zudem hat er mich noch verfolgt. Ich habe zwei kleine Kinder und muss irgendwas machen. Die Polizei wollte nicht helfen... Ich weiß ja, das das bezahlt werden muss, aber es geht nicht sofort. Was soll ich tun?
11 Antworten
Wenn dem so ist wie Du schreibst, Polizei zur Hilfe holen. Wenn die nicht helfen wollen, Morgen zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung beantragen.
Heute ist Sonntag, wo hast Du denn die letzten 2 Tage, besonders die Nächte, mit den Kindern verbracht?
Im Hotel geschlafen.... Auch alles kosten
Morgen früh direkt zum Amtsgericht und zum Anwalt.
Im Hotel geschlafen.... Auch alles kosten
Polizei holen und schlüsseldienst der dich in deine Wohnung bringt und ein neues schlos seinbaut alles auf seine Kosten versteht sich. Was der vermieter gemacht hat ist Hausfriedensbruch und Nötigung lass die Beamten gleich ne Anzeige gegen ihn aufnehmen.
Wir kennen hier aber nur die eine Seite der Geschichte.......
Wir kennen hier aber nur die eine Seite der Geschichte.......
Das ist erst mal egal, Woower29 schreibt anhand der Informationen seine Antwort und die ist völlig richtig.
Was da im Vorfeld passiert ist, das ist erst mal nicht relevant.
Ein Vermieter darf so nicht handeln.
Mal ganz langsam !
Wenn Du 2 Monatsmieten nicht gezahlt hast, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, er muss aber den offiziellen Weg über eine Räumungsklage gehen, um Euch aus der Wohnung heraus zu bekommen.
Eine Entschuldigung hilft da gar nichts - Du musst halt rechtzeitig die Miete zahlen oder Dich rechtzeitig mit dem Vermieter über eine andere Lösung einigen.
Wenn nun der Vermieter einfach so das Schloss gewechsellt hat, hilft nur noch der Rechtsweg (Zivilklage).
Es hilft alles nichts - auch Menschen mit wenig Geld müssen ihre Rechnungen und insbesondere die Mietzahlungen pünktlich leisten.
Da MUSS der andere Konsum (Auto, Zigaretten, teure Elektronik, zu teure Lebensmittel) zurück stehen.
Wenn nun der Vermieter einfach so das Schloss gewechsellt hat, hilft nur noch der Rechtsweg (Zivilklage).
Nein, Schlüsseldienst rufen, Schloss tauschen, Anwalt kontaktieren und einstweilige Verfügung durch den Anwalt einleiten.
Klagen muss man da erst mal nicht, die Wohnung gehört erst mal rechtlich dem Mieter und der Vermieter darf weder das Schloss tauschen noch die Wohnung betreten.
Durch einen Ausweis kann man einem Schlüsseldienst zeigen, das man dort wohn t und der wird die Wohnung dann öffnen.
Falls es Probleme gibt holt man sich direkt den Anwalt dabei.
SEHR SELTSAM!!! 1. wozu gibt es denn eine Mietkaution??? - wohl nicht nur für Schäden nach dem Auszug!!! 2. muss der Vermieter erstmal schriftlich abmahnen, dann Räumungsklage einreichen 3. Stein hinterm Auto legen zählt genauso wie sich davor oder dahinter zu stellen als Nötigung 4. die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, deine Anzeige aufzunehmen, sie öffnen aber nicht deine Wohnungstür (musst selbst Schlüsseldienst rufen und auch selbst erstmal die Kosten tragen) bekommst dann irgendwann von der Staatsanwaltschaft nen Brief für weitere Vorgehensweise 5. an deiner Geschichte scheint wohl mächtig was faul zu sein, wegen 2 fehlender Mieten direkt hintereinander kann dich der Vermieter natürlich fristlos kündigen aber das muss er auch in diesem Fall schriftlich machen und selbst dann darf er keine eigenen Sachen veranstalten!!! besorg' dir mal 'nen Fachanwalt für Mietrecht (auch wenn deine Geschichte mehr als nur merkwürdig ist)
- wozu gibt es denn eine Mietkaution???
Jedenfalls nicht zum "abwohnen".
- muss der Vermieter erstmal schriftlich abmahnen,
Wenn ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist, nicht.
Ich meine, es ist natürlich so, dass der Vermieter ein Anrecht auf die pünktliche Mietzahlung hat. Da hättest du vielleicht mal eher reagieren sollen.
Andererseits leben wir immer noch in Deutschland, wo sich auch Vermieter an entsprechende Gesetze und Richtlinien zu halten haben. Er hätte zunächst eine fristlose Kündigung schicken müssen. Hättest du darauf nicht reagiert, geht man den Weg zum Gericht und besorgt sich einen entsprechenden Titel, aus dem dann auch vollstreckt werden kann. Sprich man kann einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
Aber das was dein Vermieter da macht, erinnert doch sehr an Mafiamethoden. Such dir möglichst umgehend einen Anwalt, der sich der Sache annimmt. Und sieh zu, dass du den offenen Betrag so schnell wie möglich ausgleichst.
Im Hotel geschlafen.... Auch alles kosten