Schlosswechsel bei fristloser Kündigung

11 Antworten

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Auf keinen Fall darf der Vermieter das Schloss einer vermieteten Wohung auswechsel. Er hat sich sogar strafbar gemacht, weil er die Wohnung ohne Einwilligung betreten hat und die Wohnung unrechtmäßig geöffnet hat. Das ist Einbruch und Hausfriedensbruch! Er muß zurückbauen oder den (alle) Schüssel aushändigen. Der Vermieter muß auch für die Folgeschäden aufkommen: Hotelübernachtungen......... Er ist der Verursacher!

Warum har DEin Freund nicht mit dem Vermieter vorher gesprochen? Das wäre doch wohl normal gewesen!!! Für die noch zu zahlenden Mieten sind jedoch Zinsen fällig (5%).

Ich bin selber Vermieter und kann dir sagen, das erst nach einer Räumungsklage das Schloss ausgetauscht werden kann (wenn der Termin nicht eingehalten wird)

Aber in diesem Fall bei Mietverzug von 3 Monaten hätte ich genauso gehandelt , Vermieter sind ja kein Sozialamt.

2012squall91 
Beitragsersteller
 06.03.2012, 07:05

kann er evtl auch vorige gegebenheiten für sich nutzen?

denn der vermieter hat dort einiges was seit einzug kaputt war, noch nicht reparieren lassen...laminat, duschkabine kaputt, fenster zugig, gegensprechanlage kaputt...keller noch von vormieter beschlagnahmt....

Commodore64  06.03.2012, 08:30
@2012squall91

aha auf recht pochen aber es selber nicht einhalten -.-

Nicht unbedingt, denn er schrieb:

erst nach einer Räumungsklage das Schloss ausgetauscht werden kann (wenn der Termin nicht eingehalten wird)

Damit ist wohl das "Berliner Modell" gemeint, hier kommt dann der Gerichtsvollzieher mit Schlosser, lässt die Tür aufbrechen und das Schloß wechseln und überreicht dann dem Vermieter den Schlüssel. Der Vermieter bekommt so seine Wohnung zurück übergeben und kann alles was in der Wohnung ist verwerten und entsorgen.

Blubius  06.03.2012, 09:07
@Commodore64

???? ich lese da nur raus das er ohne gerichtsvollzieher, pfändungsbescheid, räumungsklage etc die wohnung nach 3 monaten auf eigene faust das durchzieht. sehe den ersten udn zweiten satz nicht im zusammenhang. meiner meinung nach ist der zweite satz ein persönlicher kommentar

Blubius  06.03.2012, 07:01

aha auf recht pochen aber es selber nicht einhalten -.-

Er sollte sich an den Mieterbund wenden, auch wenn er dazu Mitglied werden muss und den Jahresbeitrag zu zahlen hat. Er kann sich natürlich auch direkt an einen Anwalt wenden, aber das wäre noch teurer. Auf eigene Faust kann er doch nichts machen, wenn er keinen Zutritt zur Wohnung mehr hat. Selbstverständlich ist es unzulässig, dem Mieter einfach den Zugang zur Wohnung und dem eigenen Besitz zu verwehren. Aber der Vermieter neigt zu rabiaten Maßnahmen und hat Fakten geschaffen.

helmutgerke  06.03.2012, 07:26

Er kann sich natürlich auch direkt an einen Anwalt wenden, aber das wäre noch teurer

dazu; er kann sich auch einen Beratungsschein holen dann kostet die Beratung bei einem Rechtsanwalt 10 EURO.

Welche Möglichkeiten er hat, habe ich bereits in meinem Kommentar aufgezeichnet.

Er könnte sich nun ein Schlüsseldienst bestellen und die Tür öffnen lassen. Ich denke mal, in seiner Wohnung hat er auch noch den Mietvertrag liegen, um anschließend dem Schlüsseldienst auch glaubhaft machen zu können, dass es seine Wohnung ist.

Er könnte sich auch direkt an das Amtsgericht/Rechtspflege wenden, dort schildern das irgend jemand (vermutlich der Vemieter) den Schlosszylinder während seiner Abwesenheit auswechselte. Dann bekommt der Vermieter noch ein auf die Mütze vom Gericht!

Nebenbei bemerkt, Vermieter sind im Regelfall auf Mietzahlungen angewiesen. Wie kann man denn gleich drei Monatsmieten in Rückstand geraten? Falls er derzeit bereitsLangzeitarbeitslos ist, werden doch vom Jobcenter die Kosten für die Unterkunft übernommen. Auch besteht die Möglichkeit bei Mietrückstände sich an das örtliche Sozialamt zu wenden.

Einfach das Schloß wechseln ist nicht rechtens. Erst wenn eine Schlüsselübergabe erfolgte hat der Vermieter erst das Recht die Wohnung zu nutzen und kann dann auch die Schlösser auswechseln.

Bis dahin hat der Mieter - ob er zahlt oder nicht ist egal, er hat immer noch das Nutzungsrecht bis zur Schlüsselübergabe - das recht die Wohnung weiterhin betreten zu können. Der kann damit also auch die Polizei holen um sein Recht auf Zugang zur Wohnung durchzusetzen.

Der Vermieter hat hier ganz klar Hausfriedensbruch begangen und kann damit also auch angezeigt werden.

Macht auch keinen Sinn dem Mieter den Zugang zu versperren, denn der kann die Wohnung so ja gar nicht räumen. Außerdem kann der Mieter behaupten der Vermieter hat ihm was geklaut. Entweder so oder wenn der Vermieter sogar wirklich Hausrat entsorgt hat muß der Vermieter Schadensersatz leisten!