Haus-/ Wohnungstür defekt! Springt vom Wind auf!

7 Antworten

Setze den Vermieter hier nochmals schriftlich und nachweislich über den Mangel in Kenntnis und setze eine kurze Frist (eine Woche) zur Behebung.

Nach Verstreichen der Frist kannst Du das Schloss selbst wechseln und die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung stellen (Das musst Du dem Vermieter vorab mitteilen).

Danke für eure schnellen Antworten. Werde ihn auch noch in schriftlicher Form informieren, jedoch kann ich hier doch jetzt nicht so lange die Tür hüten bis da etwas passiert. Ich muss auch auf die Arbeit aber esk ann ja auch nciht sein, dass die Wohnung solange frei zugänglich ist. Da muss ich doch schneller etwas machen können?

Du musst Deinen Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und ihm eine Frist setzen, bis wann die Reparatur erfolgt sein soll (schreib in den Brief ruhig die bisherigen Fakten und seine Taten mit rein). Da es sich hier auch noch um die Haustür handelt, würde ich die Dringlichkeit nochmal deutlich zum Ausdruck bringen. Schreibe ihm auch dazu, wenn bis zum genannten Datum keine Reparatur etc. erfolgt ist, wirst Du eine Firma damit beauftragen und die Rechnung direkt an ihn als Eigentümer senden lassen.

Ich denke, dass er dann ziemlich schnell reagieren wird. Viel Glück 

Wenn noch nicht verfolgt, sofort per EINWURFEINSCHREIBEN dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und für seine Behebung eine Frist von 7 Werktagen setzen (datumsmäßig konkretisieren). Bei Verfristung darfst du eine Firma beauftragen (und bezahlen!). Die Kosten darfst du dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Alle hier bisher gegebenen anderslautenden Hinweise und Ratschläge sind nicht zutreffend und nicht hilfreich, leider ...

Du musst dem Vermieter ein Einschreiben mit Rückschein schicken und die sofortige Behebung des Mangels verlangen. Rechtlich etwas schwierig, aber ich würde das Schloss wechseln ( das kannste selbst machen ) und die Kosten bei der nächsten Miete verrechnen. Lies mal mein Profil.....

ChristianLE  31.03.2015, 10:02

Du musst dem Vermieter ein Einschreiben mit Rückschein schicken

Einschreiben mit Rückschein ist generell ungeeignet. Den Empfang dieses Schreibens kann der Vermieter nämlich ablehnen.

AchimTrier  31.03.2015, 10:08
@ChristianLE

Nein kann er nicht !!! Er kann zwar die Annahme verweigern, der Inhalt des Briefes ist aber dann trotzdem als zugestellt verbucht. Sonst würde ein Einschreiben ja keinen Sinn machen. Bekomme ich einen Mahnbescheid, verweigere aber die Annahme bin ich selbst schuld !!!

bwhoch2  01.04.2015, 10:57
@AchimTrier

Gerichtliche Dokumente, wie ein Mahnbescheid kommen per gerichtlicher Zustellung. Nicht als Einschreiben mit Rückschein.

Stell Dir vor, der Zusteller trifft den Empfänger zu Hause nicht an. Was passiert?

Er wirft eine Benachrichtigung in den Briefkasten. Der Empfänger überlegt, von wem der Brief sein könnte und wenn er "befüchtet", dass er von einem Mieter sein könnte, z. B. die Kündigung, läßt er sich mit dem Abholen sehr viel Zeit oder er holt überhaupt nicht ab.

Ein solcher Brief gilt niemals als zugestellt!