In einer Mietwohnung, wenn die Jalousie kaputt ist, wer soll die Reparatur bezahlen, der Mieter oder der Vermieter?
Guten Abend!
In 2005 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, ich wollte da eine Familie aufbauen ... das Eigentumshaus mit 7 Wohnungen war neu von einer guten Baufirma. Später ist mein Leben anders gegangen, ich habe meinen Mann getroffen, und aus vielen Gründen sollen wir in seinem Haus leben... dann musste ich meine Wohnung vermieten, das hatte ich nicht gedacht - ich wollte sagen, dass ich wenige Ahnung in diesem Bereich habe.
Den Mieter haben wir sofort gefunden ... alles ist sehr gut gelaufen, diese sehr vernünftige Familie bezahlt pünktlich Miete, hält die Wohnung sauber ... Gestern hat die Familie uns angerufen, die Jalousie vom Schlafzimmer ist kaputt. Vor ein Jahr hat die Familie schon mal die Jalousie vom Wohnzimmer kaputt gemacht, und ich habe eine Firma genommen, die Firma hat eine neue Jalousie mit 2 Jahren Garantie eingebaut, wir haben Bezahlt!
Meine Frage ist: in diesem Fall soll der Mieter die Reparatur bezahlen, oder der Vermieter? Es gibt vielleicht die Regeln für diese Situation? Wenn ja, wo kann man diese Regeln lesen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.
5 Antworten
Zunächst ist der Vermieter für Reparaturen zuständig.
Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel würde diese bezüglich Rollo jedoch nur bei Reparatur des Gurtes greifen. Sofern die Kosten den vereinbarten Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht überschreiten.
Alle anderen Reparaturen am Rollo gehen zu Lasten des Vermieters.
Ausgenommen er kann nachweisen das der Mieter den Schaden zu verschulden hat.
Es gibt vielleicht die Regeln für diese Situation? Wenn ja, wo kann man diese Regeln lesen?
Im BGB §535
Zu Kleinreparaturen hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Der Vermieter muss die kaputte Jalousie bezahlen. Auch die zweite. Und sollte ein Fenster kaputt gehen, muss auch der Vermieter das neue Fenster bezahlen. Das sind deine Pflichten. Ich glaube nicht, dass die Mieter die Rolladen absichtlich kaputt gemacht haben!
Der Vermieter muss die kaputte Jalousie bezahlen. Auch die zweite.
Kann man so pauschal nicht sagen.
Es gibt z.B. in Mietverträgen die sogenannte Kleinreparaturklausel und wenn es die wirksam im Mietvertrag gibt,der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Summe liegt und die Reparatursache unter die Klausel fällt, dann muss der Mieter das bezahlen.
Vor ein Jahr hat die Familie schon mal die Jalousie vom Wohnzimmer kaputt gemacht, und ich habe eine Firma genommen, die Firma hat eine neue Jalousie mit 2 Jahren Garantie eingebaut, wir haben Bezahlt!
Beurteilung von einem Vermieter:
Kaputt gemacht, oder kaputt gegangen?
Das sie jetzt neu gemacht wurde sagt auch nichts über die Qualität aus.
Meine Frage ist: in diesem Fall soll der Mieter die Reparatur bezahlen, oder der Vermieter? Es gibt vielleicht die Regeln für diese Situation? Wenn ja, wo kann man diese Regeln lesen?
Es gibt z.B. in Mietverträgen die sogenannte Kleinreparaturklausel und wenn es die wirksam im Mietvertrag gibt,der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Summe liegt und die Reparatursache unter Klausel fällt, dann muss der Mieter.
Ist der Betrag höher oder greift die Klausel nicht musst Du das zahlen, außer der Mieter hat die Mietsache mutwillig zerstört.
Wenn man als Vermieter wenig Ahnung von Mietrecht hat sollte man Mitglied bei Haus & Grund werden.
Es zählt die Rechnung und das beinhaltet auch den Handwerkerlohn.
Hier mal Infos zu der Klausel:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-zahlen-kleine-Reparaturen-article9619341.html
MfG
Da hat sich wohl der Gurt bzw. die Schnur verhakt oder ist aus der Führung geglitten. Das liefe dann eher nicht als umlegbare Kleinreparatur. Kommt halt drauf an, ob die Jalousie sachgemäß bedient wurde. Ruckweises Hoch-oder Runterlassen könnte durchaus zu dieser Störung geführt haben die dann seitens des Mieters schadenersatzpflichtig wäre. Das könnte am Ehesten ein Jalousiebauer beurteilen. Da das m. E. reparabel ist , müsste deshalb die Jalousie nicht erneuert werden. Sollte die Antriebsachse gebrochen sein, sähe es anders aus. Also. Ursachenforschung und danach beurteilen, wer das Ganze löhnen muss. Zumindest der Verdacht liegt nahe, dass unsachgemäße Bedienung zur Störung führte, zumal bei diesem Mieter schon mal im Vorjahr das gleiche Problem auftrat.
Hinweise auf die Kleinreparaturklausel hast Du schon bekommen.
Ebenfalls den Rat, Dich als unerfahrene Vermieterin an Haus&Grund in allen Mietangelegenheiten zu wenden. Dieser Verein hat keinen hohen Mitgliedsbeitrag, bietet aber genau die Informationen und Unterstützung, die Du brauchst. Den gibts bestimmt auch in Deiner Umgebung.
Ansonsten: Wenn es wieder eine etwas teurere Reparatur wird, die nicht mehr über die Kleinreparaturklausel gedeckt ist, solltest Du mal überprüfen, ob nicht schon längst eine Mieterhöhung überfällig ist. Auch hierbei hilft Dir Haus&Grund.
Auch wenn die Familie sehr vernünftig ist und man gut auskommt, muss sie irgendwann auch mal steigende Miete zum Ausgleich der sicher längst kräftig gestiegenen allgemeinen Kosten akzeptieren.
Zählt da auch der Arbeitslohn des Handwerkers dazu? Dann wird der Rahmen der Kleinreparatur sicher überschritten.