In einer Mietwohnung, wenn die Jalousie kaputt ist, wer soll die Reparatur bezahlen, der Mieter oder der Vermieter?

5 Antworten

Zunächst ist der Vermieter für Reparaturen zuständig.

Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel würde diese bezüglich Rollo jedoch nur bei Reparatur des Gurtes greifen. Sofern die Kosten den vereinbarten Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht überschreiten.

Alle anderen Reparaturen am Rollo gehen zu Lasten des Vermieters.

Ausgenommen er kann nachweisen das der Mieter den Schaden zu verschulden hat.

Es gibt vielleicht die Regeln für diese Situation? Wenn ja, wo kann man diese Regeln lesen?

Im BGB §535

Zu Kleinreparaturen hier

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Der Vermieter muss die kaputte Jalousie bezahlen. Auch die zweite. Und sollte ein Fenster kaputt gehen, muss auch der Vermieter das neue Fenster bezahlen. Das sind deine Pflichten. Ich glaube nicht, dass die Mieter die Rolladen absichtlich kaputt gemacht haben! 

johnnymcmuff  14.02.2016, 20:55

Der Vermieter muss die kaputte Jalousie bezahlen. Auch die zweite.

Kann man so pauschal nicht sagen.

Es gibt z.B. in Mietverträgen die  sogenannte Kleinreparaturklausel und wenn es die wirksam im Mietvertrag gibt,der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Summe liegt und die Reparatursache unter die Klausel fällt, dann muss der Mieter das bezahlen.

Vor ein Jahr hat die Familie schon mal die Jalousie vom Wohnzimmer kaputt gemacht, und ich habe eine Firma genommen, die Firma hat eine neue Jalousie mit 2 Jahren Garantie eingebaut, wir haben Bezahlt!

Beurteilung von einem Vermieter:

Kaputt gemacht, oder kaputt gegangen?

Das sie jetzt neu gemacht wurde sagt auch nichts über die Qualität aus.

Meine Frage ist: in diesem Fall soll der Mieter die Reparatur bezahlen, oder der Vermieter? Es gibt vielleicht die Regeln für diese Situation? Wenn ja, wo kann man diese Regeln lesen?

Es gibt z.B. in Mietverträgen die  sogenannte Kleinreparaturklausel und wenn es die wirksam im Mietvertrag gibt,der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Summe liegt und die Reparatursache unter Klausel fällt, dann muss der Mieter.

Ist der Betrag höher oder greift die Klausel nicht musst Du das zahlen, außer der Mieter hat die Mietsache mutwillig zerstört.

johnnymcmuff  14.02.2016, 20:52

Wenn man als Vermieter wenig Ahnung von Mietrecht hat sollte man Mitglied bei Haus & Grund werden.

Da hat sich wohl der Gurt bzw. die Schnur verhakt oder ist aus der Führung geglitten. Das liefe dann eher nicht als umlegbare Kleinreparatur. Kommt halt drauf an, ob die Jalousie sachgemäß bedient wurde. Ruckweises Hoch-oder Runterlassen könnte durchaus zu dieser Störung geführt haben die dann seitens des Mieters schadenersatzpflichtig wäre. Das könnte am Ehesten ein Jalousiebauer beurteilen. Da das m. E. reparabel ist , müsste deshalb die Jalousie nicht erneuert werden. Sollte die Antriebsachse  gebrochen sein, sähe es anders aus. Also. Ursachenforschung und danach beurteilen, wer das Ganze löhnen muss. Zumindest der Verdacht liegt nahe, dass unsachgemäße Bedienung zur Störung führte, zumal bei diesem  Mieter schon mal im Vorjahr das gleiche Problem auftrat.

Hinweise auf die Kleinreparaturklausel hast Du schon bekommen.

Ebenfalls den Rat, Dich als unerfahrene Vermieterin an Haus&Grund in allen Mietangelegenheiten zu wenden. Dieser Verein hat keinen hohen Mitgliedsbeitrag, bietet aber genau die Informationen und Unterstützung, die Du brauchst. Den gibts bestimmt auch in Deiner Umgebung.

Ansonsten: Wenn es wieder eine etwas teurere Reparatur wird, die nicht mehr über die Kleinreparaturklausel gedeckt ist, solltest Du mal überprüfen, ob nicht schon längst eine Mieterhöhung überfällig ist. Auch hierbei hilft Dir Haus&Grund.

Auch wenn die Familie sehr vernünftig ist und man gut auskommt, muss sie irgendwann auch mal steigende Miete zum Ausgleich der sicher längst kräftig gestiegenen allgemeinen Kosten akzeptieren.