Mieter Abmahnung, weil Rolladen unten bzw. nur halb geöffnet sind rechtens?

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Sofortmaßnahmen: Ordentliche Kündigung des Mietvertrages noch heute schreiben und an den Vermieter übegeben, weil morgen die Frist für Junikündigungen abläuft. Auszugstermin wäre spätestens 31.08.2013. Die Kündigung als bezeugte Briefzustellung in den Briefkasten des Vermieters einwerfen. Für diese Kündigung braucht es keinen Grund.

Ab sofort alle Rolladen immer geschlossen halten. Die Abmahnung ist rechtsunwirksam. Die Drohungen des Vermieters sind als verbale Aussagen in einem Gedächtnisprotokoll als Niederschrift bei dir aufzubewahren, wenn es Zeugen gibt, sind diese zu benennen.

Der Schlosswechsel ist eine Bedrohung, weil das ohne Einbruch nicht bewerkstelligt werden kann. Anzeige bei der Polizei ist geboten.

Der Abbau der Rolladen ist eine Besitzstörung verbunden mit verbotener Eigenmacht des Vermieters. Das könnte eine zivilrechtiche Klage nach sich ziehen, die durch einstweilige richterliche Anordnung zur Wiederherstellung der Mietsache eingeleitet wird.

Jede tatkräftige Aktion des Vermieters gegen deine Freundin oder ihre Wohnung als Mietsache gäbe einen Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn die beweisbaren Äußerungen des Vermieters nicht schon als eklatante Störung des Vertrauensverhältnisses gewertet werden könnten und damit auch einen wirksamen Kündigungsgrund darstellen würden. Die bereits erfolgt ordentliche Kündigung behindert das nicht.

Bis jetzt braucht es keinen Rechtsvertreter. Sollte aber die einstweilige richterliche Anordnung ins Spiel kommen, dann sollt darauf nicht verzichtet werden. Maximale Erfolge!

Beide Abmahnungen und auch die Androhung der Kündigung sind lächerlich!

Sie darf mit den Rollläden machen, was sie will (außer kaputt) und der Vermieter darf sie auch nicht so einfach wieder abbauen, auch wenn er der Vermieter ist.

Was sie aber macht, um den Vermieter nicht weiter zu ärgern, muß sie selbst entscheiden. Mir persönlich wäre so eine abgedunkelte Wohnung zu dunkel, ich liebe Licht und Sonne.

Das ist ja perfekt und wunderbar, wir sind auf eine Fristlose aus bei diesem Idioten, da die Wohnung in unserem Einfamilienhaus unten in 2 Monaten frei wird und diese nicht nur größer ist, sondern sie auch von diesem Idioten weg kommt. Bei normaler Kündigung, denke ich besteht er einfach nur auf Arschlochgenen basierenden Gründen auf diese und das wäre eventuell ein bis zweit Monate zu lange, als das wir die Wohnung leer halten könnten.

Also keine Chance, das selbst wenn wir mit biegen und brechen die Abmahnung und falls einer weitere mit Kündigung kommt einfach akzeptieren, wir nicht einfach, obwohl nicht korrekt, annehmen und sie mit Sack und Pack in die neue Wohnung zieht. Problem ist nämlich zusätzlich, dass sie die Wohnung, solange sie in der Ausbildung ist vom Amt bezahlt bekommt und ich denke die wohlen schon mehr als ein paar halb offene Fensterrollladen als Begründung für einen Umzug und eine Kündigung. =/

KaeteK  03.06.2013, 13:54

Natürlich kann deine Freundin umziehen....Sie muß damit rechnen, dass sie weder Umzugskosten noch Kaution erhält. Auch wird sie darauf achten müssen, dass die Größe der Wohnung und die Miete angemessen ist. Redet mit dem Amt...

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-wohnung.html

Was die Unterschrift angeht braucht sie sich keine sorgen machen, eine Unterschrift unter einer Abmahnung ist kein Schuldeingeständnis. Der Vermieter ist ja "alte Schule" und früher wurde sowas gerne gemacht als Mieter wenig Rechte hatten. Es gibt aber schon massig urteile das die Unterschrift nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden darf. Sie hat die Wohnung gemietet und wenn nicht will das jeder in ihre Wohnung schaut ist das ihr gutes Recht. Da ist es auch unerheblich wem die Rollladen gehören und auch was im Mietvertrag steht. Würde da stehen das sie die Rolläden nicht ganz schließen darf, wäre so ein Zusatz eh ungültig. Wie will er die überhaupt abbauen? sind die aussen dran? wenn ja soll sie sich einfach eigene kaufen und die von innen anbringen, schon alleine aus dem grund wenn der Vermieter die Rolläden deiner Freundin dann abbauen will muss er in die Wohnung was Hausfriedensbruch bedeutet, da würde ich auch mit einer Anzeige nicht zögern. Auch ein Schloss austauschen ist nicht so einfach, sowas geht nicht und wenn er das wirklich macht und es nicht nur eine Drohung ist soll sie direkt zum gericht und eine Einstweilige Anordnung beantragen, das dauert so 2-3 Tage dann muss der Vermieter das Schloss nochmal austauschen auf seine Kosten. Sie soll sich da einfach keine Sorgen machen ihr Vermieter hat in dem Punkt absolut keine Rechte und würde auch jeden Rechtsstreit verlieren.

Die Rolladen sind Teil der Wohnung, die Wohnung wurde der Mieterin zur Verfügung gestellt. Solange sie sich an geltende Gesetze hält, niemandem wehtut, nichts kaputtmacht und sich ansonsten an den Mietvertrag hält kann sie mit denen alles machen was sie will. Unsere Rolläden sind z.b. auch fast den ganzen Tag geschlossen :) Ich gehe davon aus, dass es keine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt, ergo ist auch die Abmahnung hinfällig, da man nur auf Dinge abgemahnt werden kann, zu denen man vertraglich verpflichtet ist.

Trotz allem ist die Wohnung natürlich Eigentum des Vermieters. Er kann deine Freundin zwar nicht wegen den blöden Rolläden rauswerfen, aber wenn man nur lange genug sucht dann findet man auch nen Grund für ne Kündigung! Ich würd ihr einfach dringend raten, sich ne andere Wohnung zu suchen! Das was sie da jetzt hat grenzt ja schon an Kleinkrieg/Psychoterror - will sie das freiwillig noch jahrelang aushalten wenn sie woanders in Ruhe leben kann?