Mieter Abmahnung, weil Rolladen unten bzw. nur halb geöffnet sind rechtens?
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage bezüglich einer formalen, in schriftlicher Form überreichten Abmahnung, vom Vermieter meiner Freundin an eben diese und ob ob die Abmahnung wirklich bestand hat, oder wie ich derzeit empfinde ein wahnsinns Gag ist.
Meine Freundin (20) wohnt seit einigen Monaten alleine in einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss. Über ihr wohnt jedoch zugleich der Vermieter und im vorderen unteren Teil des Hauses ist eine weitere kleine Mietpartei. Der Vermieter ist bereits in Rente und sehr sehr neugierig wie mir scheint, was jedoch auf den ersten Blick wie eine große Hilfsbereitschaft aussah.
Der Vermieter beschwert sich über die Tatsache, dass meine Freundin, den Tag über schon einmal wenn sie, was der Vermieter jedoch nicht wusste, weg war die Fensterladen ganz geschlossen, oder auf halber höhe gesetzt hat. Zuerst ging es um die geschlossenen Laden, als sie diese aber täglich entweder mal ganz, oder nur halb öffnete, reichte ihm das halb auch irgendwann nicht mehr aus und er bat sie, diese doch bitte immer ganz zu öffnen, da die Nachbarn ja wohl schon gucken würden.
Meine Freundin hielt sich, wie ich keines Falls nachvollziehen konnte, die erste Zeit an das Anliegen, jedoch öffnete sie später, einfach aus Sichtschutzgründen wieder öfter nur noch zur hälfte.
Vor ein paar Tagen dann, kam der Vermieter zu meiner Freundin runter und hielt ihr eine Abmahnung vor die Nase, welche beinhaltete das sie in Zukunft die Laden vollständig öffnen soll und eine halb oder zu drei viertel geöffnete Lade nicht mehr akzeptiert wird.
Ein paar Tage später, sagte der Vermieter noch einmal ausdrücklich, dass er sich das nun noch 14 Tage anschaue und wenn sich nichts ändere, würde er die Rollladen abbauen, zuvor jedoch, dass er meine Freundin fristlos kündige, da sie ja bereits eine Abmahnung wegen den Rollladen habe und sie auch mit einem Anwalt kommen könne, er würde einfach das Schloss austauschen.
Ich muss dazu sagen, ich denke, dass es sich dabei einfach um einen Kontrollzwang des Vermieters handelt, der so versucht, da meine Freundin die beiden besagten Fenster zum Hof hat und der Vermieter immer an diesen vorbei gehen muss um seine Wohnungstür zu erreichen, ich denke er somit immer etwas einblick in das Leben meiner Freundin und den Zustand der Wohnung nehmen will. Im Mietvertrag sind zudem keinerlei Angaben bezüglich der Nutzung der Rollladen angegeben oder wie diese geöffnet oder geschlossen zu sein haben.
Ich wollte Fragen ist die erste Abmahnung, da meine Freundin aus Unwissenheit und ich denke aus Angst, dort nachzufragen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, die Annahme des Schriftstücks, welches die "Abmahnung" beinhaltete gegenzeichnete, aber wie ich denke, damit hinterlistig eine Annahme der Abmahnung als solche und nicht nur die Annahme des Schriftstücks, wie bei einem Einschreiben sich hat unterzeichnen lassen, nun gültig ist oder nicht.
Ahso sie hat derzeit noch keine Vorhänge.
8 Antworten
Sofortmaßnahmen: Ordentliche Kündigung des Mietvertrages noch heute schreiben und an den Vermieter übegeben, weil morgen die Frist für Junikündigungen abläuft. Auszugstermin wäre spätestens 31.08.2013. Die Kündigung als bezeugte Briefzustellung in den Briefkasten des Vermieters einwerfen. Für diese Kündigung braucht es keinen Grund.
Ab sofort alle Rolladen immer geschlossen halten. Die Abmahnung ist rechtsunwirksam. Die Drohungen des Vermieters sind als verbale Aussagen in einem Gedächtnisprotokoll als Niederschrift bei dir aufzubewahren, wenn es Zeugen gibt, sind diese zu benennen.
Der Schlosswechsel ist eine Bedrohung, weil das ohne Einbruch nicht bewerkstelligt werden kann. Anzeige bei der Polizei ist geboten.
Der Abbau der Rolladen ist eine Besitzstörung verbunden mit verbotener Eigenmacht des Vermieters. Das könnte eine zivilrechtiche Klage nach sich ziehen, die durch einstweilige richterliche Anordnung zur Wiederherstellung der Mietsache eingeleitet wird.
Jede tatkräftige Aktion des Vermieters gegen deine Freundin oder ihre Wohnung als Mietsache gäbe einen Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn die beweisbaren Äußerungen des Vermieters nicht schon als eklatante Störung des Vertrauensverhältnisses gewertet werden könnten und damit auch einen wirksamen Kündigungsgrund darstellen würden. Die bereits erfolgt ordentliche Kündigung behindert das nicht.
Bis jetzt braucht es keinen Rechtsvertreter. Sollte aber die einstweilige richterliche Anordnung ins Spiel kommen, dann sollt darauf nicht verzichtet werden. Maximale Erfolge!
Beide Abmahnungen und auch die Androhung der Kündigung sind lächerlich!
Sie darf mit den Rollläden machen, was sie will (außer kaputt) und der Vermieter darf sie auch nicht so einfach wieder abbauen, auch wenn er der Vermieter ist.
Was sie aber macht, um den Vermieter nicht weiter zu ärgern, muß sie selbst entscheiden. Mir persönlich wäre so eine abgedunkelte Wohnung zu dunkel, ich liebe Licht und Sonne.
Das ist ja perfekt und wunderbar, wir sind auf eine Fristlose aus bei diesem Idioten, da die Wohnung in unserem Einfamilienhaus unten in 2 Monaten frei wird und diese nicht nur größer ist, sondern sie auch von diesem Idioten weg kommt. Bei normaler Kündigung, denke ich besteht er einfach nur auf Arschlochgenen basierenden Gründen auf diese und das wäre eventuell ein bis zweit Monate zu lange, als das wir die Wohnung leer halten könnten.
Also keine Chance, das selbst wenn wir mit biegen und brechen die Abmahnung und falls einer weitere mit Kündigung kommt einfach akzeptieren, wir nicht einfach, obwohl nicht korrekt, annehmen und sie mit Sack und Pack in die neue Wohnung zieht. Problem ist nämlich zusätzlich, dass sie die Wohnung, solange sie in der Ausbildung ist vom Amt bezahlt bekommt und ich denke die wohlen schon mehr als ein paar halb offene Fensterrollladen als Begründung für einen Umzug und eine Kündigung. =/
Natürlich kann deine Freundin umziehen....Sie muß damit rechnen, dass sie weder Umzugskosten noch Kaution erhält. Auch wird sie darauf achten müssen, dass die Größe der Wohnung und die Miete angemessen ist. Redet mit dem Amt...
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-wohnung.html
Was die Unterschrift angeht braucht sie sich keine sorgen machen, eine Unterschrift unter einer Abmahnung ist kein Schuldeingeständnis. Der Vermieter ist ja "alte Schule" und früher wurde sowas gerne gemacht als Mieter wenig Rechte hatten. Es gibt aber schon massig urteile das die Unterschrift nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden darf. Sie hat die Wohnung gemietet und wenn nicht will das jeder in ihre Wohnung schaut ist das ihr gutes Recht. Da ist es auch unerheblich wem die Rollladen gehören und auch was im Mietvertrag steht. Würde da stehen das sie die Rolläden nicht ganz schließen darf, wäre so ein Zusatz eh ungültig. Wie will er die überhaupt abbauen? sind die aussen dran? wenn ja soll sie sich einfach eigene kaufen und die von innen anbringen, schon alleine aus dem grund wenn der Vermieter die Rolläden deiner Freundin dann abbauen will muss er in die Wohnung was Hausfriedensbruch bedeutet, da würde ich auch mit einer Anzeige nicht zögern. Auch ein Schloss austauschen ist nicht so einfach, sowas geht nicht und wenn er das wirklich macht und es nicht nur eine Drohung ist soll sie direkt zum gericht und eine Einstweilige Anordnung beantragen, das dauert so 2-3 Tage dann muss der Vermieter das Schloss nochmal austauschen auf seine Kosten. Sie soll sich da einfach keine Sorgen machen ihr Vermieter hat in dem Punkt absolut keine Rechte und würde auch jeden Rechtsstreit verlieren.
Die Rolladen sind Teil der Wohnung, die Wohnung wurde der Mieterin zur Verfügung gestellt. Solange sie sich an geltende Gesetze hält, niemandem wehtut, nichts kaputtmacht und sich ansonsten an den Mietvertrag hält kann sie mit denen alles machen was sie will. Unsere Rolläden sind z.b. auch fast den ganzen Tag geschlossen :) Ich gehe davon aus, dass es keine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt, ergo ist auch die Abmahnung hinfällig, da man nur auf Dinge abgemahnt werden kann, zu denen man vertraglich verpflichtet ist.
Trotz allem ist die Wohnung natürlich Eigentum des Vermieters. Er kann deine Freundin zwar nicht wegen den blöden Rolläden rauswerfen, aber wenn man nur lange genug sucht dann findet man auch nen Grund für ne Kündigung! Ich würd ihr einfach dringend raten, sich ne andere Wohnung zu suchen! Das was sie da jetzt hat grenzt ja schon an Kleinkrieg/Psychoterror - will sie das freiwillig noch jahrelang aushalten wenn sie woanders in Ruhe leben kann?