Vermieter entfernt das Namensschild meiner mitbewohner meines Briefkasten ist das rechtens?

11 Antworten

Bist du polygam? Hier wird Mietrecht diskutiert. Da musst du schon etwas konkreter werden. Du bist Mieter und die beiden bei dir Lebenden sind deine Untermieter? Wenn ja, hat der Vermieter die Untervermietung genehmigt? Das Wissen des Vermieters ersetzt nicht seine Genehmigung. Wer hat die anderen Briefkästen im Haus beschriftet? Warum ist der Vermieter im Besitz deines Briefkastenschlüssels? 

Das ist etwas kompliziert und Du hast auch zu wenige Angaben gemacht. Es kommt auch auf den Mietvertrag drauf an, den ich nicht kenne.

Wenn im Mietvertrag auch die anderen Personen mit aufgeführt sind, dann dürfen die dort wohnen wie sie lustig sind und es muss auch das Schild geduldet werden.

Merke: Es gilt immer nur was im Vertrag oder Gesetz steht und niemals was irgendeiner "weis" oder "so sagt". Unter dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Wenn die Personen nicht im Vertrag stehen kommt es drauf an wie sie zu Dir stehen. Enge Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern und Kinder (nicht aber: Geschwister und entfernte Verwandte) gelten nicht als Untermieter im Sinne des Gesetzes, ebenso Partner einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft. Das bedeutet, dass eine längerfristige Aufnahme von Angehörigen (mehr als 6 Wochen) dem Vermieter zwar schriftlich anzuzeigen ist, nicht jedoch seiner Genehmigung bedarf.

Zu beachten ist zudem, dass Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mit Ehepartnern und Familienangehörigen gleichzustellen sind, also der Vermieter die Aufnahme einer solchen Person in die Wohnung genehmigen muss.
Das ist zu beachten und Punkt.....und nicht was irgendjemand weis oder sagt....

Möglicherweise passen die "Namensschilder" nicht zum Erscheinungsbild.

Deinen Briefkasten öffnen darf er natürlich nicht.

Tausch das Schloss auch und fertig.

Originalschloß aber aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.


Ist das rechtens dass der Vermieter ohne meine Erlaubnis mein Briefkasten öffnet und die Namen entfernt

  • Natürlich darf er dass, wenn
  • keine Genehmigung über den Zuzug bzw. eine Untervermeitung über die beiden Personen eingeholt und vermieterseits erteilt wäre oder
  • die von dir angebrachten Namenschilder nicht der einheitlichen Gestaltung der Briefkästen entspricht, über die der Eigentümer ein Weisungsrecht hat.

G imager761



Ja, wenn deine Mitbewohner dem Vermieter nicht bekannt sind, kann er das entfernen