Briefkastenschloss muss ausgewechselt werden. Wer zahlt?
Hallo Community,
und zwar ist mir vor einer Woche der Schlüssel im Briefkasten abgebrochen, sodass man ihn absolut nicht mehr öffnen konnte. Vermieter wechselt das Schloss und schickt mir eine Rechnung vom insgesamt 100 €.
Nun zu meiner Frage: Muss ich wirklich selbst die Kosten tragen, oder ist das Sache des Vermieters? Immerhin ist mir nur ganz normal der Schlüssel abgebrochen, eventuell weil das Schloss gottweißwiealt ist.
Danke für eure Antworten!
Viele liebe Grüße,
1Jack1
9 Antworten
Du hast den Schaden verursacht, also musst du es auch zahlen.
Das musst du bezahlen, du hast ja auch den "Schaden" verursacht
grundsätzlich ist es schon so, dass Du als Verursacher auch den Schaden bezahlen musst, aber die Rechnung war schon gesalzen...
Der Verursacher, logisch.
Wenn du keine Kleinreparaturklausel in deinem MV stehen hast, ist das Sache des Vermieters. Steht eine drin, darf die Einzelrep. max. (lt BGH) mit 100 Euro beziffert sein. Wenn mehr, ist die Klausel unwirksam. Übersteigen die Kosten den festgelegten Betrag auch nur um 1 EC, sind die Kosten vom Vermieter zu tragen. Wichtig für eine Wirksamkeit der Klausel ist, dass auch eine max. Jahressume beziffert ist. Ist das nicht der Fall, ist die Klausel unwirksam.
Falsch. Es geht hier um einen Schaden, den jemand verursacht hat und nicht um normalen Verschleiß.