Vermieter wil alten Parkettboden abschleifen und ich soll den vollen Betrag zahlen. Ist das rechtens?
Wir sind vor fünf Tagen aus der alten Mietwohnung ausgezogen. Wir haben dort 13 Jahre lang gewohnt. Gestern brachte der Vermieter den Protokoll und meine Mutter sollte ohne zulesen unterschreiben, welches sie natürlich nicht gemacht hatte.
Im Protokoll stand, dass der Parkettboden sehr stark abgenutzt wurde. Ein Fachhandwerker hatte sich den Boden schon angeschaut. Nach 13 Jahren als Kinderzimmer benutzt, kann der Vermieter aber nicht erwarten, dass der Boden genauso aussieht, wie beim Einzug. Außerdem wurde der Boden bei unserem Einzug auch nicht abgeschlieffen. Somit ist der Boden bis jetzt ca. 20 Jahre alt. Der Vermieter sagte, dass wir jetzt 500 Euro für das abschleifen zahlen sollen. Nach meiner Rechereche muss ich aber nur ein Bruchteil davon bezahlen, wegen dem Abzug alt für neu.
Außerdem wurde vermerkt, dass eine Zimmertür defekt ist (Holz abgesplittert in der oberen Ecke) und die Jalousien nicht mehr funktionieren.
Meine Frage also: Parkettboden wurde selber beschädigt. Muss ich trotzdem den vollen Betrag für den alten Boden zahlen? Wie sieht es mit den zwei anderen Mängeln aus? Voller Betrag oder nur teilweise?
Außerdem wurde mir keine Frist gegeben, die Mängel selber zu beseitigen.
Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Gestern brachte der Vermieter den Protokoll und meine Mutter sollte ohne zulesen unterschreiben, welches sie natürlich nicht gemacht hatte.
Gut so, denn weder Mieter noch Vermieter sind dazu verpflichtet.
Leider ist es so, dass ich den Parkettbodenn selber beschädigt habe. Es sind tiefe Spuren im Parkett zu erkennen.
Ja den Zeitwert.
Melde es Deiner Versicherung und die zahlt dann was angemessen ist und kümmert sich dann darum, wenn der Vermieter weitere Forderungen stellen will.
Nach 13 Jahren brauchst du höchstwahrscheinlich gar nichts zu zahlen.
Ein Fußboden nutzt sich nun einmal ab, wenn man die Wohnung ganz normal bewohnt.
Selbst könntest du das gar nicht fachgerecht beseitigen.
Hast du keine private Haftpflichtversicherung? Diese würde dich hier vor ungerechtfertigten überhöhten Forderungen schützen. Auch vor Gericht
Mietsachschaden ist seit 1976 standardmäßig in der PH versichert.
Eine wesentliche Aufgabe der PH ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Auch vor Gericht.
Leider ist es so, dass ich den Parkettbodenn selber beschädigt habe. Es sind tiefe Spuren im Parkett zu erkennen.
Im Web habe ich aber gelesen, dass man aber trotz selbstverschulden nur einen Teil bezahlen müsste. -> http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm
Lass deine Haftpflichtversicherung hier die Forderung des Vermieters überprüfen. Diese wird dann auf jeden Fall geringer ausfallen.
Der Schadensersatzanspruch reduziert sich grundsätzlich auf den ZEITWERT der beschädigten Sache. (§ 823 BGB ff.)
Reparaturen / Instandsetzung und Erneuerung ist Zweierlei. Neu für alt gilt für Erneuerung, nicht Reparaturen. Wie sollte das auch gehen.
Was heißt, "selber beschädigt". Es sind Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung. Die sind mit der Miete bezahlt. Warum willst du also unbedingt die Kosten übernehmen?
Parkettbearbeitung oder Auffrischung etc. gehört nicht zu Schönheitsreparaturen. Sind Abnutzung oder Verschlechterung des Zustandes bei vertragsgemäßem Gebrauch entstanden, so sind diese mit der Miete abgegolten. Möbel aufstellen bzw. rücken und die Benutzung von Drehstühlen sind vertragsgemäß. Schadenersatzansprüche sind deshalb diesbezüglich zurückzuweisen,
Die Kosten für die Türreparatur fallen dir anheim. Lass sie von deiner privaten HPV regulieren.
Die kaputte Schnur des Rollos gehört zu Kleinreparaturen (von dir zu bezahlen). Wenn eine wirksame Vereinbarung dazu besteht, dürfen die Kosten keinen einzigen EC höher sein als vereinbart, ansonsten muss sie der Vermieter tragen.
Die Obergrenze für ER beträgt 100 EUR, für die Jahressumme 6% der Jahresnettomiete. Entspricht deine mietvertragliche Vereinbarung dem nicht (sie sind höher angesetzt) ist die Klausel unwirksam.
Wegen der Tür: muss ich der Privathaftpflichtversicherung nur melden, auch wenn der Schaden schon länger her ist?
Laut Fachhandwerker des Vermieters sind die Schäden am Parkettboden nicht vertragsgemäß. Ich solle dafür 500 Euro zahlen. Im Web habe ich aber gelesen, dass man aber trotz selbstverschulden nur einen Teil bezahlen müsste. -> Mittlerer Zeitwert des Parketts 12 Jahre und ich wohne dort schon seit 13 Jahre. Muss ich dafür nichts mehr zahlen, da der Zeitwwert 0 ist?
Wann der Schaden an der Tür entstand, weißt nur du. Sollte eine Repa. nicht möglich sein sondern ein Austausch erforderlich, käme hier Neu für Alt zum Tragen, bei Reparaturen logischerweise nicht.
Das gleiche gilt für das Parkett.
.... und warum wird nach so einem Anwurf (Schaden angerichtet!) nicht einfach die vorhande PH eingebunden?
Ich fürchte, der Vermieter wird seinen Schaden nicht gerichtsfest belegen können und somit wird er leer ausgehen. Bleibe cool!
Pass auf bei dem Boden, da gibts glaube ich sowas wie natürliche Abnutzung/Verschleiß, die der Vermieter hin nehmen muss!
Abgesplittertes Holz an der Türe ist kein natürlicher Verschleiß, ich denke da kann er eine Reparatur verlangen.
Und die Rollos, gehen die alle nimmer? Da kann ja was nicht stimmen, oder?
Wir habe zwei Jalousien. Nur eine funktioniert nicht mehr. Das haben wir dem Vermieter auch schon vor einem Jahr gesagt. Schließlich habe ich es versucht selber zu reparieren und die Schnürre ausgetauscht. Der Motor funktioniert, aber die Jalousie läuft schräg.
Privathaftpflichtversicherung ist vorhanden. Müsste aber in der AGB schauen, ob Mietschäden abgedeckt würden.