Untermietvertrag mit Partner (sicherheit, Studium, Bafög)?
Moin Moin,
Ich möchte gern zu meinem Freund ziehen habe aber einige Fragen was meine Sicherheit angeht.
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kann ich bei ihm als Untermieter einziehen ?
-Der vermieter möchte keine Mietvertragänderung vornehmen, habe aber angst sollten
wir schwierigkeiten haben das er mich vor die Tür setzen könnte. -
Möchte ich gerne Studieren kann ich Trotzdem Bafög beantragen?
-für Das Bafög muss man ja seine Wohnverhältnisse und kosten angeben wenn ich keinen direkten mietvertrag habe wie weise ich dann nach das ich Trotzdem noch miete aufbringen muss?
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Kann der Vermieter einen Privaten Untermietvertrag ablehnen?
Danke im Vorraus
Gruß Vanessa
2 Antworten
kann ich bei ihm als Untermieter einziehen ?
Mit entsprechender Genehmigung des Vermieters, ja.
Hier ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen darf (10m² pro Person müssen gegeben sein).
Möchte ich gerne Studieren kann ich Trotzdem Bafög beantragen?
Das kannst Du. Grundsätzlich müsstest Du hier einen Untermietvertrag mit deinem Freund abschließen, in dem auch ein Mietpreis angegeben sein muss.
Kann der Vermieter einen Privaten Untermietvertrag ablehnen?
Nur mit einem guten Grund. das wäre bei einer Überbelegung der Wohnung der Fall oder wenn in deiner Person ein guter Grund vorliegt (wenn Du beispielsweise mehrfach vorbestraft bist).
Verweigert der Vermieter die Zustimmung, dann darfst Du nicht einfach einziehen. Vielmehr ergibt sich für deinen Freund ein Sonderkündigungsrecht der Wohnung, bzw. könnt Ihr auf Zustimmung klagen (Vgl. § 553 BGB).
Ich würde mir die Genehmigung vorsichtshalber schriftlich vom Vermieter geben lassen.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss eigentlich dein Untervermieter, sprich dein Freund, ausstellen.
Die Zustimmung zur Untervermietung kann der Vermieter so gut wie nie ablehnen.
Wenn Du mit Deinem Freund einen Mietvertrag abschließt ist er ja Dein Vermieter. Und Vermieter können Mieter, bis auf wenige Ausnahmen, nicht so einfach vor die Tür setzen bzw. so einfach kündigen.
Größtmögliche, zwar keine 100%ige aber eine bessere, Sicherheit, da das Mietrecht/der Mieterschutz in vollem Umfang gilt, hast Du wenn Du ein unmöbliertes Zimmer bei Deinem Freund mietest.
Also die genehmigung das ich einziehen darf haben wir schon bekommen mit der wohnungsgeber bestätigung. Können sie den untermietvertrag ablehnen ?