darf das Jobcenter einmal gezahlte Miete zurückfordern?
Ich hatte einen Untermieter für den das Jobcenter die Miete gezahlt hat. Dieser Untermieter ist am 4 eines Monats "verreist" um eine Freundin zu besuchen. Er hat sich da vor Ort( ca 500km entfernt) wohl entschieden dort zu bleiben und hat da einen Antrag auf Miete gestellt. Dies teilte er mir einen Monat später mit. Nicht nur das er ohne Kündigung ausziehen will, das Amt verlangt nun von mir die Rückzahlung der Miete seit dem Tag der Reise, verstehe ich nur nicht so ganz, woher soll ein Vermieter wissen was ein Mieter vorhat.
8 Antworten
Die Frage ist nur, mußt Du als Vermieter zurückzahlen?
Die Rechtssprechung meint: Nein! Das Jobcenter muß sich diesbezüglich an den Leistungsempfänger, nämlich Deinen Mieter halten.
Der Mieter ist Vertragspartner vom Vermieter und an den muss sich das Jobcenter wenden, wenn der unberechtigt Leistungen erhalten hat.
Der Vermieter ist nicht Vertragspartner des Jobcenters, was bedeutet, dass der Vermieter die Miete nicht an das Jobcenter zurückzahlen muss.
Verlangen können die viel wenn der Tag lang ist, aber natürlich musst du das nicht zurückzahlen. Da müssen die sich an deinen Untermieter wenden, du bist nur Vermieter und hast damit nichts am Hut.
Einen schriftlichen Widerspruch gegen diese Forderung einlegen,dass ganze begründest du damit,dass er bis zum heutigen Tag keine Kündigung des Mietvertrages bei dir abgegeben hat und du somit die Miete zu recht bekommen hast und wenn hier einer etwas zurück zahlen muss,dann er !
ihr werdet doch einen Vertrag haben, oder? Dort sollte eine Kündigungsfrist drin stehen. Das würde ich dem Amt so mitteilen.