Eigenes Haus / Untermieter/ Mieter was beachten?

3 Antworten

Natürlich kann sie auch eine WG draus machen. Wie die dann im Einzelnen gestaltet ist lässt sich ja in einem separaten Vertrag welcher eben unter diesen Beiden besteht festlegen. Bei einer WG muss z.B. nur ein Mal Rundfunkgebühr gezahlt werden. Ich schätze mal, bei Müll und anderen Nebenkosten lässt sich so auch sparen. Ich würde das durchrechnen.

Ein Mietvertrag beginnt auch ohne schriftlichen Vertrag nachdem Mieter eingezogen sind mit Einverständnis der Vermieterin spätestens nachdem die erste Miete angenommen wurde. Dann gilt halt das Bürgerliche Gesetzbuch. Es macht aber trotzdem Sinn sich schriftlich auf Regeln zu einigen. Denn das schafft Klarheit. Immerhin kann jeder Person mal Was passieren. Dann kommen Rechtsnachfolger und mündliche Vereinbarungen waren mal. Denn der rechtliche Spielraum ist schon arg groß. Und für den undenkbaren Fall der Fälle dass die beiden Frauen sich arg verkrachen sind auch beide Seiten abgesichert.

Es gibt einige Seiten für Immobilienbesitzer, Vermieter mit kostenlosen Newslettern. Es macht Sinn sich diese zu abonieren um auf dem Laufenden zu bleiben. In jedem Fall wenn ein Haus da ist. Und nicht nur für Besitzer, mal nebenbei.

Deine Freundin ist Rentnerin. Sie muss eh eine Einkommensteuererklärung machen.

Der Mietspiegel entsteht durch die Erhebung der eingeforderten Mieten an einem Ort. Er spiegelt also die ortsübliche Durchschnittsmiete, ist aber durchaus keine Verpflichtung.

katzevic 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 08:09

Stimmt, an die Rundfunkgebühgren habe ich das nicht gedacht, dass man sie sparen kann. und da macht es ncihts aus, dass es ja dannzwei seperate Wohnungen sind bzw werden? Aber wer soll das kontrollieren? Mir fiel gestern ein, dass man ja auch beim Mieterverein nachfragen kann. Diejenige , die einzieht ist Mitglied. Ich danke dir sehr für deine Antwort.

Deine Bekannte ist Eigentümerin des Hause. Also kann sie vermieten wie sie will (einen Untermietvertrag kann sie nicht manchen, den können nur Mietermachen). Sie und der Mieter können in dem Vertrag alles so regeln, wie sie es am sinnvollsten finden (sofern es nicht gegen das Gesetz verstößt)). Deine Bekannte muss nirgendwo melden, dass sie eine Wohnung vermietet, allerdings muss sie Steuern auf "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" zahlen (wenn sie es dem Finanzamt nicht angibt, kann es teuer werden, vorausgesetzt, das Finanzamt kommt dahinter.

katzevic 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 20:19

Also vermietet sie, die Mieterin meldet sich dort ganz normal an und der einzige Haken wäre, sie muss eine Steuererklärung machen, bzw. die Mieteinnahmen dort angeben, stimmts? Und es ist dan auch völlig egal, ob sie mit der Miete dann unter dem Durchschnitt der Wohngegend bleibt? Weil die Mieterin wird eine gute Freundin sein.

Schuhu  24.01.2013, 20:25
@katzevic

Genauso ist das. Die beiden Frauen brauchen auch gar keinen Vertrag zu machen, wenn sie sich gut kennen und einander vertrauen. Die Höhe der Miete ist Verhandlungssache. Wenn deine Bekannte ihrer Freundin keine hohe Miete zumuten will, kann ihr niemand einen Vorwurf machen.

katzevic 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 20:26
@Schuhu

Vielen Dank, du hast mit sehr geholfen :-)

Wenn sie eine separate Wohnung machen lässt, könnte aus dem Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus werden, was steuerlich zu berücksichtigen ist.

Die Eigentümerin kann einen ganz normalen Mietvertrag mit der zukünftigen Mieterin abschliessen. Da gilt es nur zu beachten, dass der Mietertrag keine unerlaubten Klauseln enthält.

Die Mieteinnahmen sind zu versteuern und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.