Was tun: Es soll hohe Nachzahlung wegen falscher Wasserkostenabrechnungen aus den Vorjahren gezahlt werden?
Müssen die Wasserkosten aus vergangenen Jahren, die damals nicht in Rechnung gestellt wurden, nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurden und erst in die Rechn. 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Hintergrund: Die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2011, 2012, 2013 wurden von unserem Vermieter nicht gemacht. Er teilte nur mündlich mit, dass die umlagefähigen Betriebskosten in Summe ca. den entrichteten Vorauszahlungen entsprechen, sodass es keine Anpassung notwendig wäre. Das war alles. Die NKostAbrechnung für 2014 steht noch aus. Hier aber gibt es ein Problem! Vom Vermieter wurde bereits kommuniziert, dass eine hohe Nachzahlung für die Wasserkosten 2014 zu erwarten wäre. Grund: in Jahren 2011 bis 2014 erstellte eine Firma X Rechnungen für den Wasserverbrauch mit Fantasieablesewerten. Somit wurde für drei Quartale 2011 ein Verbrauch von weniger als 2,0 m3 in Rechnung gestellt, für das ganze 2012 weniger als 2,5 m3, für das ganze 2013 sogar weniger als 1,0 m3. Wir haben die Wasserrechn.der Firma X nie zu Gesicht bekommen. (Anm.: im Durchschnitt verbraucht ein Bundesbürger täglich (!!!) 126 Liter (0,126 m3) Wasser.). Ende 2014 wurde „X“ durch einen anderen Dienstleister „Y“ ersetzt, der die tatsächlichen Stände der Wasseruhren ermittelte und diese zur Abrechnung gebracht hat. Daraus resultierte für das Jahr 2014 eine Wasserkostenrechnung für fast 190 m3 (das sind über 800 Liter pro Tag)!!!! Der Vermieter hat die falschen Rechnungen von „X“ Jahrelang nicht erkannt, die Verwaltung auch nicht. Wir haben sie nie gesehen, geschweige detaillierte Jahresabrechnung der Nebenkosten inkl. Wasserkostenrechnungen zu bekommen. Müssen diese Wasserkosten, die aus vergangenen Jahren resultieren, damals nicht in Rechnung gestellt wurden und erst fast auf einmal in die Rechnung 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Was ist mit den getätigten Vorauszahlungen in den vergangenen Jahren, die doch auch Vorauszahlungen für Wasser enthielten (selbst wenn prozentual nicht festgelegt)? Weiß jemand ein Rat?
3 Antworten
Es geht vermutlich um viel Geld und daher solltet ihr ganz genau prüfen lassen, wer hier geschludert hat. Die Hausverwaltung, die längst hätte erkennen müssen, dass hier jahrelang falsch abgerechnet wurde oder der Versorger, Ablesefirma oder wer auch immer dafür verantwortlich ist, dass Wasserverbrauch von zurück liegenden Jahren nicht berechnet wurde.
Ansonsten genau prüfen, ob die neuen Werte für einen Zeitraum von mehreren Jahren zutreffen können, was aufgrund der Zählerstände normalerweise kein Problem darstellen sollte.
Was man verbraucht hat, sollte man auch bezahlen, jedoch nur, wenn man das rechtlich auch tatsächlich von Euch verlangen kann. Und wenn es ein etwas höherer Betrag ist, der nicht auf einmal geschultert werden kann, sollte man jetzt auf Ratenzahlung bestehen.
Die Rechnung aus 2011 könnte verfallen sein. Wendet Euch an den Miterschutzbund.
Ich denke ihr solltet sehr schnell zum Mieterverein oder einen Anwalt aufsuchen