nebenkosten guthaben einbehalten?
kann ein vermieter das guthaben der nebenkostenabrechnung einfach einbehalten und sagen er nimmt es für die nächste, falls dann eine nachzahlung wäre? wenn es nicht korrekt ist bitte § dazu.
8 Antworten
Einen § gibt es nicht.
Guthaben sind entsprechend der Rechtsprechung an den Mieter nach Vorlage der Abrechnung zu erstatten.
Der VM hätte, wenn er die Gutschrift einbehält, einen Zinsvorteil. Diese Vorteile sind dem VM verwehrt. Er darf sich keine Vermögenvorteile - die Betonung liegt auf "keine" - am Mieter verschaffen.
Fordere den VM auf Dir innerhalb von 14 Tagen das Guthaben zu überweisen.
Teile ihm mit, dass er ein Guthaben nicht auf spätere Nebenkosten verrechnen darf.
Teile ihm auch mit, sollte das Guthaben nicht pünktlich eingehen, dass Du es mit der künftigen Miete verrechnen wirst.
Nein natürlich nicht! Im Streitfall Anwalt oder Mieterverein einschalten. Und am besten auch gleich die Abrechnung prüfen lassen, da machen Vermieter sehr oft Fehler (meist zu ihren Gunsten...)
Dazu braucht es keinen Paragraphen ;-)
Lies am besten auch mal gründlich den Mietvertrag, da steht höchstwahrscheinlich drin, dass der Vermieter das auszahlen muss!
da kann stehen was will, laut gesetz muß er auszahlen. die fristen regelt die rechtsprechung.
da kann im vertrag stehen wasill, das geht so nicht
Nein, das kann, darf er überhaupt nicht! Und übrigens: woher will er wissen, daß sich bei der nächsten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben wird? Schreibe ihm bitte mit Fristsetzung, dass er Dir bitte schön das Guthaben überweisen soll. Wie will er verfahren, falls sich bei der nächsten Abrechnung auch ein Guthaben ergibt. Will er das Geld einfach einbehalten, sich auf Deine Kosten bereichern, das Geld von Jahr zu Jahr auf seinem Konto wachsen lassen, bis er es endlich mit einer Nachforderung verrechnen kann. Absolut abenteuerlich!
eindeutig nein.
wenn er bei der nächsten abrechnung nicht auskommt, kann er ja nachfordern. dafür hat der gesetzgeber schließlich die jährliche abrechnung vorgeschrieben.
abmahnen (ich persönlich würde dabei sanft die bonität in frage stellen) und anschließend mahnbescheid. der tut keiner schufa gut, wahrscheinlich wird er vorher zahlen.
ach ja, der §
es geht zurück auf die II. Berechnungsverornung, § 27. wenn ich recht erinnere ist aber über fälligkeit dort nichts geregelt, sondern alles durch rechtsprechung festgesetzt. dies allerdings sehr fest.
die auszahlung des guthabens ist sofort mit der abrechnung fällig. zahlt der vermieter nicht innerhalb von 4 wochen, , setzt der mieter mit genauem datum eine frist von 2 wochen. danach kann er gerichtliche schritte einleiten, sprich: mahnbescheid beantragen.
Dazu gibt es m.E. keinen bestimmten §.
Fordere den Vermieter schriftlich, unter Fristsetzung auf, das Guthaben auszuzahlen. Tut er das nicht, kündigst du an, dass du den entsprechenden Betrag (je nach Höhe) von der nächsten Miete bzw. den zu zahlenden Nebenkostenvorauszahlungen einbehälst.
Reagiert er nicht, machst du genau das.