Abstand zwischen zwei Nebenkostenabrechnungen
Kurz vor Weihnachten hat mir unser Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2011 präsentiert. Wir müssen über € 800,00 nachzahlen. Mein Vermieter kündigte auch an, die Nebenkostenabrechnung für 2012 im kommenden Januar fertig zu machen. Darf ein Vermieter innerhalb dieser kurzen Zeit zwei Abrechnungen versenden?
4 Antworten
Natürlich darf er die neue Abrechnung schnell hinterher schieben, aber vielleicht hilft ein Gespräch, in dem man Ratenzahlung vereinbart, denn eine frühere Abrechnung hätte auch dazu geführt, dass man eine höhere Vorauszahlung für 2012 geleistet hätte und dann nicht so viel nachzahlen müßte, denn wen die 2011er Abrechnung korrekt ist, kann auch für 2012 mit so einer Summe gerechnet werden.
Vielen Dank für die Antwort - Ratenzahlung zu vereinbaren ... eine gute Idee!
Er darf sich bis zu einem Jahr Zeit lassen die Abrechnung zu erstellen, wenn er dies nun früher tut, ist das nicht zu beanstanden.
Es wäre sicher gut, wenn ihr die monatlichen Abschlagszahlungen erhöhen würdet um zukünftige große Nachzahlungen zu vermeiden.
Keine Angst! Das schafft er nicht. Häufig dauert es, bis die dazu notwendige Jahresabrechnung für Wasser/Abwasser und ggf. Strom (Allgemeinstrom) und evt. auch Gaslieferung vorliegt. Ist es eine Eigentumswohnung, bekommt er frühestens im März oder April die Jahresabrechnung. Er könnte es nur schaffen, wenn ihm das ganze Haus gehört und Wasser/Abwasser und Strom nicht genau nach Kalenderjahr abgerechnet werden und einfach die Rechnungen des letzten Jahres zu Grunde gelegt werden. Aber: Wenn er trotz einer hohen Forderung fast ein Jahr gebraucht hat, um die letzte Abrechnung zu erstellen, wird er im kommenden Jahr auch nicht viel schneller sein.
Du vergisst, dass er auch nach dem Zu- und Abflussprinzip, ohne auf die Jahresabrechnungen zu warten, also aufgrund der tatsächlich geflossenen Zahlungen im Jahr abrechnen darf, dann kann die Abrechnung im Prinzip schon am 01.01. fertig sein, und zwar ohne Schätzung der vorangegangenen Jahre...
Aber natürlich darf er das...
Danke für diese Antwort, die mir aber leider nicht gefallen hat, denn wer kann schon ca. € 1800,- so aus dem Ärmel schütteln!
Die Problematik ist mir klar, aber rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Da hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter, auch er sollte das verstehen können...
Danke für diese Antwort, die mir aber leider nicht gefallen hat, denn wer kann schon ca. € 1800,- so aus dem Ärmel schütteln!