Abstand zwischen zwei Nebenkostenabrechnungen

4 Antworten

Natürlich darf er die neue Abrechnung schnell hinterher schieben, aber vielleicht hilft ein Gespräch, in dem man Ratenzahlung vereinbart, denn eine frühere Abrechnung hätte auch dazu geführt, dass man eine höhere Vorauszahlung für 2012 geleistet hätte und dann nicht so viel nachzahlen müßte, denn wen die 2011er Abrechnung korrekt ist, kann auch für 2012 mit so einer Summe gerechnet werden.

DowJones1959 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 11:59

Vielen Dank für die Antwort - Ratenzahlung zu vereinbaren ... eine gute Idee!

Er darf sich bis zu einem Jahr Zeit lassen die Abrechnung zu erstellen, wenn er dies nun früher tut, ist das nicht zu beanstanden.

DowJones1959 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 10:02

Danke für diese Antwort, die mir aber leider nicht gefallen hat, denn wer kann schon ca. € 1800,- so aus dem Ärmel schütteln!

baindl  27.12.2012, 10:11
@DowJones1959

Es wäre sicher gut, wenn ihr die monatlichen Abschlagszahlungen erhöhen würdet um zukünftige große Nachzahlungen zu vermeiden.

Keine Angst! Das schafft er nicht. Häufig dauert es, bis die dazu notwendige Jahresabrechnung für Wasser/Abwasser und ggf. Strom (Allgemeinstrom) und evt. auch Gaslieferung vorliegt. Ist es eine Eigentumswohnung, bekommt er frühestens im März oder April die Jahresabrechnung. Er könnte es nur schaffen, wenn ihm das ganze Haus gehört und Wasser/Abwasser und Strom nicht genau nach Kalenderjahr abgerechnet werden und einfach die Rechnungen des letzten Jahres zu Grunde gelegt werden. Aber: Wenn er trotz einer hohen Forderung fast ein Jahr gebraucht hat, um die letzte Abrechnung zu erstellen, wird er im kommenden Jahr auch nicht viel schneller sein.

MosqitoKiller  27.12.2012, 10:32

Du vergisst, dass er auch nach dem Zu- und Abflussprinzip, ohne auf die Jahresabrechnungen zu warten, also aufgrund der tatsächlich geflossenen Zahlungen im Jahr abrechnen darf, dann kann die Abrechnung im Prinzip schon am 01.01. fertig sein, und zwar ohne Schätzung der vorangegangenen Jahre...

Aber natürlich darf er das...

DowJones1959 
Beitragsersteller
 27.12.2012, 10:02

Danke für diese Antwort, die mir aber leider nicht gefallen hat, denn wer kann schon ca. € 1800,- so aus dem Ärmel schütteln!

MosqitoKiller  27.12.2012, 10:28
@DowJones1959

Die Problematik ist mir klar, aber rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Da hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter, auch er sollte das verstehen können...