Kann ein Vermieter beim cbm Wasser etwas drauf schlagen?

4 Antworten

Hallo axelku - was Du hier schreibst, ist für mich als Vermieter fast unvorstellbar!

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Vermieter so dreisst sein kann und städtische Gebühren und Steuern einfach zu verdoppeln.

Weiter muss ich aber auch Dich in die Kritik nehmen, denn jeder Mieter kann nicht nur, ja, er soll sogar Einblick in die Abrechnungsbelege nehmen. Damit hat er dann auch die Sicherheit, nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Und noch einen Fehler ist in Deiner Denke! Hat er auch in früheren Jahren zu hohe Beträge abgerechnet, kann auch nachträglich die Abrechnung beanstandet/reklamiert werden. Will der Vermieter das nicht zulassen, drohe ihm ganz einfach mit einer Anzeige auf Verdacht des Betruges. Du wirst sehen, wie schnell er gesprächsbereit ist.

Ich als Vermieter würde mir das nie und nimmer nachsagen lassen.

Und nochmals ein weiterer Hinweis: Immer darauf achten, dass bei den Gebühren noch die MWST (Steuer) sowie div. Grundgebühren dazu kommen. Aber sehe Dir die Lieferantenrechnungen genau an, dann kannst Du endgültig urteilen.

Viel Erfolg!

natürlich kann er nur das abrechnen was er selbst auch bezahlt!!!! Alles andere wäre Betrug. Du hast das Recht dir alle Rechnungen zeigen zu lassen.

Leg Widerspruch gegen die Abrechnung ein und verlange eine korrekte Abrechnung gem. den entsprechenden Unterlagen.

er darf nur das berechnen, was auch die gemeinde berechnet! der vermieter darf sich nicht an den nebenkosten bereichern! wende dich mit dieser abrechnung bitte an den mieterschutzbund! dringend!

axelku 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:28

Hallo,danke für die Antwort.Bist du Dir ganz sicher?Mieterbund bin ich drin und habe Dienstag Termin,da in der abrechnung noch schlimmere fehler drin sind.

axelku 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:33
@axelku

habe das nur mal vorab gefragt,weil es mich interessiert hat

Nussbecher  20.09.2012, 17:33
@axelku

ganz sicher. der vermieter verdient sein geld damit, indem er miete kassiert, nicht indem er wasser oder strom verkauft. er macht sich damit strafbar!

axelku 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:41
@Nussbecher

ich ärgere mich nur das ich nicht letztes jahr drauf geachtet habe,da dies da auch schon der fall war und das jahr einspruchfrist abgelaufen ist.aber das mit den cbm ist ja nur die spitze von eisberg.so wurde z.b. die grundstuern einfach von 900 auf 1800€ erhöht(wie gesagt arbeite ich auf der gemeinde und weiss 2010 und 2011 gleich)

Nussbecher  20.09.2012, 17:52
@axelku

ja ärgern kann man sich, bringt aber nix :-) kümmer dich um das hier und jetzt. viel erfolg und gute nerven! aber lass dir das bloß nicht gefallen.

Einfach so natürlich nicht, er darf aber die Nebenkosten der Wasserver- und -entsorgung, z.B. Zählergebühren, Wartungskosten, Niederschlagswassergebühr etc., draufschlagen...

axelku 
Beitragsersteller
 20.09.2012, 17:52

das ist alles einzeln aufgelistet,es geht rein um den preis für den cbm wasser

MosqitoKiller  20.09.2012, 17:56
@axelku

Nein, das kann und darf er selbstverständlich nicht...