Jobcenter möchte aktuelle Nebenkostenabrechnung

6 Antworten

Der Weiterbewilligungsantrag muss trotzdem bearbeitet werden,denn an deiner Kaltmiete + Nebenkosten,wird sich ja nichts ändern,da kommt nach der Jahresendabrechnung entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift !

Wenn du auch die Betriebskosten ( Heizung ) an den Vermieter zahlen musst,dann könnte der Abschlag für die Heizkosten einbehalten werden,weil durch die fehlende Endabrechnung die Höhe nicht bekannt ist,denn die wird dann immer angepasst.

Die Nebenkostenabrechnung aus 2012,wird dir hier nichts bringen,mit aktueller ist die von 2013 gemeint und wenn du diese noch nicht hast,musst du das dem Jobcenter mitteilen,das du sie nachreichen wirst,sobald du sie bekommen hast.

Wenn die Abrechnung 1 mal pro Jahr erfolgt,dann musst du diese aus dem Jahr 2013,spätestens am 31.12.2014 erhalten,sonst hat dein Vermieter auf eine evtl.Nachzahlung keinen Anspruch mehr,das Jobcenter würde also nichts übernehmen.

Hast du schon Mahnungen bekommen oder sogar eine Ankündigung zur Zwangsräumung,dann mach dir davon Kopien und schicke diese mit einer Aufforderung zur Begleichung der Mietrückstände ans Jobcenter oder du gehst da persönlich hin.

Das würde ich dann an deiner Stelle machen,wenn es schon so weit wäre,dann nimmst du dir am besten einen guten Freund / Freundin als Beistand ( Zeuge ) mit.

dein Vermieter ist verpflichtet dir deine Nebenkostenabrechnung spätestens im Frühjahr auszuhändigen da er sonst den Anspruch auf etwaige Mehrkosten verlieren kann. Unter Umständen wird sich dann das Jobcenter Quer stellen

anitari  20.10.2014, 08:48
dein Vermieter ist verpflichtet dir deine Nebenkostenabrechnung spätestens im Frühjahr auszuhändigen da er sonst den Anspruch auf etwaige Mehrkosten verlieren kann.

Wie kommst Du darauf?

newcomer  19.10.2014, 23:52
@newcomer

Abrechnungsfrist

Ein Vermieter, der von seinen Mietern eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten erhält, muss mit dem Mieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt.

Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein.

Beispiel für die Abrechnungsfrist:

Der Abrechnungszeitraum endet am 31.12. eines Jahres. Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens am 31.12 des Folgejahres vorliegen, damit die Abrechnung wirksam ist.

Für 2013 hat der Vermieter noch Zeit bis 31.12.14. Da du sie noch nicht hast, kannst du sie nicht vorlege. Teile also schriftlich oder persönlich dem JC mit, dass du die Abrechnung noch nicht hast und demzufolge noch nicht vorlegen kannst.

es muss ihnen reichen, weil der vermieter sie auch noch gar nicht erledigen muss

wie willst du einen zwingen, der noch in der frist ist?

Rufe das Amt an und sage ihn das dein Vermieter selber noch keine Bekommen hat und Lasse dir vom Vermieter ein schreiben geben das er die Aktuelle Neben Kostenabrechnung noch nicht hat und gebe das schreiben den Amt