WG Nachzhalung Nebenkostenabrechnung
Unsere WG muss eine Nachzahlung der Nebenkosten an den Vermieter zahlen. Unser Problem ist, dass einer der Mieter, welche letztes Jahr bis August noch in der WG gewohnt hat, sich nicht dazu bereit erklärt ihren Anteil an der Nachzahlung begleichen möchte. Unserem Vermieter ist das relativ egal, da er sagt die Nachzahlung müssen die Bewohner tragen die aktuell in der WG wohnen. Wir (die aktuellen Bewohner) sehen das jedoch etwas anders, da wir im Endeffekt die Kosten im letzten Jahr auch nicht verursacht haben. Kennt sich damit jemand aus? Hat der Vermieter recht?
8 Antworten
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt das Fälligkeitsprinzip, d.h. es zahlen die Mieter, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rechnung Mieter sind. Alles andere bedarf einer entsprechenden Vereinbarung...
Der Vermieter hat also völlig recht, die internen Angelegenheiten der Mieter gehen ihn nichts an...
Zahlungspflichtig sind die, die im Mietvertrag stehen, Wenn euer ehem. Mitbewohner nicht im Mietvertrag stand kann der Vermieter also die NK - Nachzahlung von euch einfordern. Wenn euer Ex - Mitbewohner nciht zahlen möchte dann frag ihn doch, ob ihr jetzt tatsächlich seinen Strom - Wasser - Heizungsanteil etc. zahlen sollt? Wenn er die Zahlung für die von ihm mitverursachten Kosten ablehnt würde ich das jedem mitteilen, der ihn kennt, angefangen bei den Eltern. und längst nicht Ende bei Facebook etc...
Anschreiben und mit Klage drohen.........oder in den sauren Apfel beissen und die Kosten mit übernehmen.
die Kernregel lautet: wer im Mietvertrag steht, zahlt.... Wenn Deine Mitmieterin nicht zahlt, zahlst Du....
Die Frage ist aber, was gilt, wenn zu verschiedenen Zeitpunkten verschiedene Mieter im Mietvertrag standen...
Frage lesen...
das die verschiedenen Mieter jeweils auch in einen neuen oder aktualisierten Mietvertrag aufgenommen wurden, steht beim besten Willen nicht in der Frage. Das ist - vorsichtig ausgedrückt - Realitätskonstruktion.
Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage, die durch die Zauberworte "gemeinsam" und "gesamtschuldnerisch" abgesichert sind, die in den Standard-Verträgen von z.B. Haus & Grund bei WGs immer drinstehen.
Für Dich verständlich ausgedrückt: Den letzten beißen die Hunde....
Die Nebenkosten müsst ihr schon zahlen. Da kommt ihr nicht drumrum. Und dass eure EX-Mitbewohner das nicht zahlen möchte ist ja nur zu verständlich, aber auch sie/er muss zahlen. Notfalls vielleicht einklagen.
Unsere WG muss eine Nachzahlung der Nebenkosten an den Vermieter zahlen.
Das kommt vor.
Unser Problem ist, dass einer der Mieter, welche letztes Jahr bis August noch in der WG gewohnt hat, sich nicht dazu bereit erklärt ihren Anteil an der Nachzahlung begleichen möchte.
Tja, das ist jetzt Euer Problem, nicht das des Vermieters.
Unserem Vermieter ist das relativ egal, da er sagt die Nachzahlung müssen die Bewohner tragen die aktuell in der WG wohnen.
So ist es. Ihr haftet gegenüber dem VM gesamtschuldnerisch. Der VM kann sich daher nicht nur die NK, sondern auch die gesamte Miete selbst im Prinzip von einem beliebigen Mieter holen. Wie der sich die Kosten von den anderen Mietern zurückholt, ist dann sein Problem; der VM ist nicht verpflichtet, hier zwingend Teilzahlungen oder Aufsplittungen vorzunehmen.
Wir (die aktuellen Bewohner) sehen das jedoch etwas anders, da wir im Endeffekt die Kosten im letzten Jahr auch nicht verursacht haben.>
Das ist irrelevant. Wie Ihr Euch das Geld von Euren Vormietern zurückholt, ist Euer Problem.
In dem Zeitraum wo die Nebenkosten verursacht wurden (also letztes Jahr) stand sie im Mietvertrag, mittlerweile jedoch nicht mehr da sie bereits ausgezogen ist. Wir konnten bisher nur über Facebook mit ihr Kontakt aufnehmen aber es kommt keinerlei Reaktion von ihr...