Hohe Wasserkosten durch defekte Toilettenspülung?
Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten und darf 500€ nachzahlen.
Der Vermieter meinte, dass der Grund dafür zum einen hohe Heizkosten sind und zum anderen verbrauchen wir dreimal so viel Wasser wie ein gewöhnlicher Haushalt.
Wir haben ein altes Badezimmer und eine defekte Toilettenspülung, die manchmal einfach von alleine anfängt zu spülen. Wir haben den Vermieter schon im Juli/August letzten Jahres darauf aufmerksam gemacht und erst gestern kam er vorbei und meinte zu uns, dass wir uns einen Reinigungstab für den Spülkasten holen sollen, weil da evtl irgendwas verkalkt ist.
Schon öfters kamen wir nachhause und die Spülung lief, wer weiss wie lange und ich denke das ist ein Grund für ein Teil der hohen Wasserkosten, müssen wir das echt bezahlen? Und wenn nicht, wie soll ich bitte nachweisen was wir für Mehrkosten durch die defekte Toilette haben?
5 Antworten
Auf den Wasserkosten wirst Du sitzen bleiben.
Den Mangel (defekte Klospülung) melde bitte dem Vermieter nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, und Fristsetzung bis wann er das beheben muß.
Es kann möglich sein das Du die Kosten der Reparatur tragen mußt, wenn es eine wirksame Kleinreparatur im Vertrag gibt und die Reparatur den vereinbarten Höchstbetrag nicht überschreitet.
Klarer Fall: Der Spülkasten hätte erneuert werden müssen. Kein Handwerker hält sich mit Entkalken auf, zumal das Ergebnis dann unsicher bleibt. Und ein Austausch liegt über dem Eigenanteil. Somit komplett Vermietersache. Ich bin Vermieter!
Wenn der Spülkasten Schuld an dem zu hohen Wasserverbrauch ist, dann hilft meist auch kein Entkalker mehr. Das Teil muss ausgetauscht werden. Ich denke da ist der Schwimmer hinüber oder dichtet nicht mehr richtig ab.
Spülkasten kostet inkl. neuem Eckventil 50€. Ist dann auch in deinem Interesse, dass du die 50€ investierst, ansonsten siehst du ja, was du davon hast...
Ein gescheiter Vermieter gibt dir die Kohle dann wieder zurück, wobei du (glaube ich) so oder so 100€ im Jahr an Eigenleistung bringen musst.
Eine Mietminderung ist in diesem Fall nicht drin, weil du ja noch die Toilette voll nutzen kannst. ALlerdings liegt ja offensichtlich ein Defekt vor.
Den kannst du nach mehrmaligem Auffordern selbst reparieren lassen, wenn der Vermieter nichts unternimmt. Die entstandene Rechnung muss der Vermieter dir dann zahlen.
Aber wir wissen beide, dass das in einem Rechtsstreit enden wird und du natürlich in Vorkasse treten musst.
Wichtig ist auf jeden Fall mal alles zu dokumentieren. Sei es Bilder, Videos, schriftlich mit Datum und Uhrzeit usw...
Zur Not solltet ihr euch mal Rechtsbeistand holen.
Anderseits müssen bei 500€ Kaltwassernachzahlung weit über 100.000 Liter durchgelaufen sein... Ich vermute da irgendwie die Heizung, die du ja in der Frage auch erwähnt hast...
Eine Aufschlüsselung der Nebenkosten und der Nachzahlung wäre hier auch hilfreich. Ich denke der reine Kaltwasserverbrauch ist gar nicht so dermaßen hoch!
Steht in deinem Mietvertrag eine Klausel über Kleinreparaturkosten? Mehr ist das nicht, die Reparatur eines Spülkastens. Hättest du also schon lange selbst erledigen können, du hast ja den Defekt bemerkt.
Und ja, die Wasserkosten sind deine.
Woher soll ich wissen wie man sowas repariert? Ich bin kein Handwerker
Das entkalken des spühlkastens fällt in den Aufgabenbereich des Mieters. Kostet dich 10 Minuten im halben Jahr.
Und Kaltwasser ist nicht verantwortlich für eine Nachzahlung von 500€, dazu müssten etwa 100000 Liter die Toilette runter gelaufen sein.
dort will ich wohnen, wo der m³ Wasser nur 5 Cent kostet (jedenfalls nach deiner Rechnung)
hast recht, doofer Denkfehler. Habs korrigiert.
Naja ob entkalken hier reicht weiss man ja noch nicht. Ich hab aber dem Vermieter den Mangel schon letztes Jahr im August gemeldet und erst jetzt kam er.
Wenn irgendwas anderes im Spülkasten defekt ist, bin ich dann auch dafür verantwortlich es zu reparieren? Ich bin kein Handwerker, woher soll ich wissen wie sowas funktioniert
Das kommt auf deinen Mietvertrag an. Wenn kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt sind, dann bist du hier zuständig.
aber wie gesagt, entkalken ist ein erster Schritt und er hilft in 95% der Fälle.
Wenn kleinreparaturen auf den Mieter umgelegt sind, dann bist du hier zuständig.
Die Reparatur ausführen oder beauftragen ist Sache des Vermieters.
Der FS müßte evtl. nur die Kosten tragen.
Ist der Mieter nicht auch selbst verantwortlich dafür zu sorgen, dass alles im funktionsfähigen Zustand erhalten bleibt. Wäre er somit nicht auch verpflichtet, jährlich (alle zwei Jahre)in den Toilettenspülkasten zu öffnen und Entkalker rein zu machen? Mache ich auch in München - als Selbstnutzer. Da warte ich auch nicht 10 Jahre - bis alles total verkalkt ist - und dann alles für 300 EUR austauschen zu lassen. Das kostet 2 EUR Entkalker und etwas Lebenszeit ...
Ist der Mieter nicht auch selbst verantwortlich dafür zu sorgen, dass alles im funktionsfähigen Zustand erhalten bleibt.
Dafür ist der Vermieter zuständig. BGB § 535
Der Mieter ist nur verpflichtet evtl. Mängel anzuzeigen.
Der Vermieter will in Zukunft eine komplett neue Toilette besorgen. Nur sagt er immer "bald", aber in dem Fall mit dem defekten Spülkasten sehen wir ja was "bald" bei ihm bedeutet. Ich kann nicht einfach jetzt einen neuen Spülkasten kaufen.