Nebenkostenabrechnung zu spät vom Vermieter bekommen. Was tun?

12 Antworten

Der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung bis spätestens Ende des Folgejahres zu erstellen. Er hatte also Zeit bis zum 31.12.2015 und ist damit deutlich zu spät dran. Wie du es bereits gesagt hast, du musst jetzt nichts mehr zahlen. Ruf ihn ruhig an und sag ihm das. 

Anders sähe es aus, wenn sich ein Guthaben für dich ergeben würde und er dir was zurückzahlen müsste. Dazu wär er dann trotzdem verpflichtet.

schleudermaxe  07.04.2016, 08:14

Ein Vermieter hat aber nur, wenn er auch kann, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und auch die Gerichte hier bei uns. Ggf. einmal den Absatz 3 im BGB lesen gehen.

Sogar der BGH ist dafür, daß dieses Gesetz richtig ist, was ja im Mietrecht selten vorkommt.

anitari  06.04.2016, 11:21

Er hatte also Zeit bis zum 31.12.2015

Nein, nur bis 30.09.2015 weil Abrechnungszeitraum 01.10.2013 - 30.09.2014

WhoozzleBoo  06.04.2016, 11:24
@anitari

Okay, trotzdem zu spät ;)

Der Vermieter muss Dir eine detaillierte Kostenaufstellung geben.

Weiß es da ich selbst letztes Jahr beim Mieterschutz war wegen einer Nebenkostenabrechnung.

Bei uns hat sich herrausgestellt das diese komplett falsch ist.

Ich würde an deiner Stelle die dataillierte Aufstellung von deinem Vermieter anfordern wo wirklich alles ersichtlich ist..

Die Abrechnung von 2013/2014 das geht ja mal gar nicht.....

anitari  06.04.2016, 11:23

Die Abrechnung von 2013/2014 das geht ja mal gar nicht.....

Warum sollte das nicht gehen?

lachs4709  18.04.2016, 12:11
@anitari

Einfach zu spät.

Belege müssen - soweit in das noch im Hinterkopf habe - nur auf Verlangen vorgelegt werden. Alte Zahlungen sollten sich ja eigentlich problemlos belegen lassen und bei der aktuellen Sache würde ich einfach einen Brief mit genauer Angabe der Rechtslage bzw. des Paragraphen schicken und die Zahlung verweigern.

Die Abrechnung ist verfristet, Nachzahlungen für dich als Mieter gibt es damit nicht. Dennoch solltest du dir die Belege dieser Abrechnung schicken lassen und prüfen, ob denn alle Angaben richtig sind. Für den Fall, es entstünde eine Guthaben anstatt einer Nachzahlung, würde dir dieses Guthaben zustehen. 

Such den Überweisungsbeleg der Nachzahlung aus 2012/13 heraus und belege, dass keine BK-Schulden bestehen. Wenn du in diesem Jahr noch ausziehst, dann wird der Vermieter diese 50€ dir von der Kaution abziehen.

schleudermaxe  07.04.2016, 08:16

Zum Glück sieht das der BGH ganz anders, was die Nachforderung angeht.

Gerhart  07.04.2016, 08:21
@schleudermaxe

Du solltest deinen glückhaften Satz komplettieren und erklären. was der Bundesgerichtshof ganz anders sieht.

Stephie1792 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 19:35

Darf er mir das einfach so abziehen, obwohl eigentlich keine Schulden mehr aus dem Jahr offen sein können?

Gerhart  07.04.2016, 06:50
@Stephie1792

Wenn der Vermieter einen Zahlungsanspruch gegen dich hat und das Mietverhältnis beendet ist, dann darf er einen Teil der Kaution in Anspruch nehmen, der der vorgeblichen Schuld entspricht. Du musst daher beweisen, dass der Zahlungsanspruch des Vermieters nicht besteht. Wenn du das sofort kannst, umso besser.

Die Nachzahlung brauchst du nicht mehr zu leisten. Teile ihm schriftlich mit, dass die Abrechnung bereits verfristet ( § 556 BGB) ist und du die Nachzahlung nicht leisten wirst.

Eine Ausnahme wäre es, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat.

Außerdem hat er keinerlei Belege für die Wasser- und Heizkosten vom
Versorger mit beigefügt, was meiner Meinung nach auch nicht rechtens
ist.

Doch, das ist rechtens. Der Vermieter muss die Belege der Abrechnung nicht beifügen. Er muss dir nur Einsicht in die Unterlagen gewähren. Darauf hast du Anspruch. Auch muss der dir keine Kopien zusenden, wenn es für dich zumutbar ist, die Belege in den Räumen des Vermieters einzusehen. Erst wenn der Vermieter in unzumutbarer Entfernung wohnt (Wohnung in München, Vermieter in Berlin) muss er dir auf deine Aufforderung Kopien zusenden. Allerdings gehen die Kosten dafür zu deinen Lasten.

Stephie1792 
Beitragsersteller
 06.04.2016, 19:40

Also muss er quasi beweisen, dass er nicht für die verspätete Abrechnung verantwortlich ist?

TrudiMeier  06.04.2016, 20:22
@Stephie1792

Er will etwas von dir. Also muss er auch nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist. Ich denke, es wird ihm schwerfallen nachzuweisen, dass die Post die Abrechnung verschlampt hat.....

Aber auch wenn mir hier gleich alle im Nacken sitzen: Der Vermieter ist in Vorleistung getreten, du hast während deiner Mietzeit verbraucht. Wenn die Abrechnung korrekt ist und auch wenn du rechtlich nicht mehr zahlen musst, wäre es schon richtig eine Nachforderung zu begleichen. Niemand bezahlt gern für andere.

schleudermaxe  07.04.2016, 08:19
@TrudiMeier

Nun mal nicht so kühn! Wir verteilen unsere Kosten und Lasten aktuell auch genau für die Zeitraum und der BGH sagt, wird dürfen dies innerhalb von drei Monaten nach Eingang der letzten Rechnung zu Lasten der Mieter durchführen. Also bitte.

lachs4709  18.04.2016, 12:08
@TrudiMeier

Es kann auch sein, dass ein hausverwalterwechsel stattgefunden hat und deshalb die Abrechnung verspätet gemacht wurde.